Der Begriff Gewinnwarnung hält nicht, was er verspricht.Nicht vor einem Gewinn wird gewarnt, sondern genau vor dem Gegenteil.Hat sich ein boersennotiertes Unternehmen Gewinne in bestimmter Höhe öffentlich zum Ziel gesetzt, kann diese aber nicht einhalten und drohen ihm niedrigere als die vorher angegebenen Gewinne oder gar Verluste, dann muss diese Information veröffentlicht werden.
Wäre der Begiff "Verlustwarnung " nicht besser ???
Welche Firma warnt schon vor "Gewinnen ???
Welche Informationen ein boersennotiertes Unternehmen in die Öffenlichkeit bringen muss, regelt das Wertpapierhandelsgesetz.Es gibt zwar keine besonderen Bestimmungen zu Gewinnwarnungen, aber die Firmen unterliegen dem so genannten Ad-hoc-Gesetz.
In Paragraph 15 des "WPHG" ist festgelegt, dass Tatsachen, die noch nicht öffentlich bekannt sind und die Auswirkungen auf die Kursentwicklung haben können, unverzüglich veröffentlicht werden müssen.
Unverzüglich bedeutet, dass auch nach Boersenschluss nicht erst auf den nächsten Tag gewartet werden darf. Dies soll verhindern, dass sich jemand aufgrund von Insiderwissen Vorteile verschafft.Hält das Unternehmen dieses Gesetz nicht ein, kann das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel Bußgelder bis 3 Millionen DM verhängen.
MFG FTC
Wäre der Begiff "Verlustwarnung " nicht besser ???
Welche Firma warnt schon vor "Gewinnen ???
Welche Informationen ein boersennotiertes Unternehmen in die Öffenlichkeit bringen muss, regelt das Wertpapierhandelsgesetz.Es gibt zwar keine besonderen Bestimmungen zu Gewinnwarnungen, aber die Firmen unterliegen dem so genannten Ad-hoc-Gesetz.
In Paragraph 15 des "WPHG" ist festgelegt, dass Tatsachen, die noch nicht öffentlich bekannt sind und die Auswirkungen auf die Kursentwicklung haben können, unverzüglich veröffentlicht werden müssen.
Unverzüglich bedeutet, dass auch nach Boersenschluss nicht erst auf den nächsten Tag gewartet werden darf. Dies soll verhindern, dass sich jemand aufgrund von Insiderwissen Vorteile verschafft.Hält das Unternehmen dieses Gesetz nicht ein, kann das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel Bußgelder bis 3 Millionen DM verhängen.
MFG FTC