DGAP-Ad hoc: eJay AG
Insolvenz eJay AG
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Insolvenz eJay AG
Im Rahmen der Abwicklung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Firma
eJay AG hat der Insolvenzverwalter bei der Deutschen Börse in Frankfurt die
Einstellung der Börsennotierung der auf den jeweiligen Inhaber lautenden Aktien
angeregt. Im Rahmen der Insolvenzabwicklung war das Aktivvermögen der eJay AG
im Wege eines Asset-Deals auf die neu gegründete eJay Entertainment GmbH,
Stuttgart, sowie die Firma Empire Interactive Europe Ltd., London, veräußert
worden. Nach Abschluss dieses Aktivkaufvertrages verfügt das insolvente
Unternehmen weder über Vermögensgegenstände nennenswerter Art, noch über
geschäftliche Perspektiven. Unter Berücksichtigung dieses Sachverhalts liegen
die Voraussetzungen für die Einstellung der Börsennotierung gem. § 43 BörsG
wegen der Wertlosigkeit der Aktien vor. Die Frankfurter Wertpapierbörse wird
die Notierungseinstellung im Geregelten Markt gesondert bekannt machen.
gez. Rechtsanwalt Dr. Braun
Insolvenzverwalter
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 24.04.2002
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WKN: 549 570; ISIN:
DE0005495709; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Bremen,
Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart