Dividendenbekanntmachung und Bekanntmachung über
Gewinnverwendungsbeschluss
Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 29. August 2023 hat
beschlossen, vom Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 691.160.885,44
€
a) einen Teilbetrag in Höhe von 191.160.797,50 € zur Ausschüttung einer Dividende
von 2,50 € je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden
und
b) den verbleibenden Teilbetrag von 500.000.087,94 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 1. September 2023 über die Clearstream
Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute.
Hauptzahlstelle ist die DZ BANK AG, Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt
am Main.
Die Dividende von insgesamt 2,50 € je dividendenberechtigter Stückaktie wird in Höhe
von 2,40 € aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG (nicht in das
Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet.
Für den Teil der Dividende, der nicht aus dem steuerlichen Einlagekonto geleistet wird
(0,10 €), erfolgt die Auszahlung grundsätzlich unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer
sowie 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375%) und
ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer.
Der Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer
entfällt bei unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine
Nichtveranlagungsbescheinigung oder einen Freistellungsauftrag mit ausreichendem
Freistellungsvolumen vorgelegt haben.
Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene
Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe
bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem betreffenden Staat ermäßigen.
Soweit die Dividende aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG (nicht
in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug
von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer.