antwerpes AG Köln, 30.06.2004 - Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Antwerpes AG Sonderausschüttung: Die ordentliche Hauptversammlung der antwerpes ag beschließt die von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagene Sonderausschüttung in Höhe von 2,50 EUR je Aktie.
Die ordentliche Hauptversammlung der antwerpes ag, Köln (ISIN:
DE0005471007 // WKN: 547100) hat am heutigen Tag unter anderem die von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagene Sonderausschüttung mit 98,9 Prozent des anwesenden Kapitals beschlossen. Das Ausschüttungsvolumen beträgt EUR 14.760.780,00 bzw. EUR 2,50 je Aktie, gerechnet auf die derzeitige Gesamtzahl der Aktien der antwerpes ag. Gemäß der Beschlussfassung vom heutigen Tag soll die vorhandene Kapitalrücklage zunächst im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln teilweise in Grundkapital umgewandelt werden, um im Wege einer anschließenden Kapitalherabsetzung Ausschüttungsvolumen zu schaffen. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden beim zuständigen Amtsgericht in Köln zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet. Nach erfolgter Eintragung veranlasst das Registergericht die Bekanntmachung der Eintragung in das Handelsregister im Bundesanzeiger und in einer anderen Publikation. Mit der Bekanntgabe durch das Registergericht beginnt die gemäß Aktienrecht vorgeschriebene Gläubigerschutzfrist von sechs Monaten. Frühestens nach Ablauf dieser Frist darf die Ausschüttung erfolgen. Dies wird voraussichtlich im 1. Quartal 2005 sein. Anspruch auf die Ausschüttung haben alle Aktionäre, die nach Börsenschluss am letzten Börsenhandelstag vor dem Tag der Ausschüttung Aktien der antwerpes ag in ihrem Depot halten. Die antwerpes ag wird das genaue Erhebungs-und Ausschüttungsdatum durch Pressemitteilung und Information auf der Homepage bekannt geben.