marialourdesblog.com/...u-will-klare-und-starke-antwort-geben/
|
Kurzes Zitat zu Kirchensteuer
Steuersätze[Bearbeiten]
Der Kirchensteuersatz beträgt derzeit (2011) in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, in den übrigen Bundesländern 9 % der Einkommensteuer. Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer ist die veranlagte und im Abzugsverfahren erhobene Einkommensteuer.[15] Die von den Kirchensteuergesetzen der Bundesländer eröffnete Möglichkeit, die Kirchensteuer unmittelbar vom zu versteuernden Einkommen zu berechnen, wird nicht wahrgenommen. Sind Kinder zu berücksichtigen und/oder beinhaltet das zu versteuernde Einkommen (zvE) Einkünfte aus Gewerbebetrieb und/oder Einkünfte, die nach dem sog. Teileinkünfteverfahren besteuert werden, ist das zvE und die darauf entfallende Einkommensteuer gem. § 51a Abs. 2 EStG für Zwecke der Kirchensteuer gesondert zu berechnen.
Auch im Rahmen der Kapitalertragsteuer wird die Kirchensteuer mit 8 % bzw. 9 % berücksichtigt. Bei der Berechnung der Kirchensteuer für die Kapitalertragsteuer wird bereits berücksichtigt, dass die Kirchensteuer die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer analog eines Sonderausgabenabzugs reduziert, vgl. Kapitalertragsteuer und Kirchensteuer.
Die Kirchensteuergesetzgebung der meisten Länder (Ausnahme: Bayern) und die entsprechenden Regelungen der meisten evangelischen Landeskirchen und der römisch-katholischen (Erz-)Bistümer ermöglichen Kirchenmitgliedern eine „Kappung“ der Kirchensteuer. Diese führt bei hohen Einkommen, die über der so genannten Kappungsschwelle liegen, zur Begrenzung der Kirchensteuer auf 2,75 bis 3,5 Prozent des zu versteuernden Einkommens. In der Mehrzahl der Länder erfolgt die Kappung von Amts wegen: Das Finanzamt berücksichtigt die für den Kirchensteuerpflichtigen günstigste Regelung. In Berlin, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland wird die Kappung nur auf Antrag gewährt.
In einigen Regionen wird Kirchensteuer vom Grundbesitz (zum Beispiel 10 % des Grundsteuermessbetrages) erhoben.
Es sind 9 % außerhalb von Bayern und BW. Da lag ich also doch richtig...
http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchensteuer_(Deutschland)
@charly:Hat leider mit dem großen Lottogewinn nicht geklappt. Hatte allerdings mit meinem kompletten Schein 3 richtige und Superzahl richtig. Für mich auch schon ein Grund zur Freude.
Das mit dem Eingeborenen vor 1945 ??? hab ich wieder mal nicht verstanden...
und was die Leser angeht: Vielleicht amüsieren sie sich einfach auch nur, wenn sich hier einige User verbal miteinander beschäftigen...
Was solls...
Schönen Sonntag
ranger100
Zitat von Dir aus #24297 Haupthread:
Dadurch könnte bei manchen der Eindruck entstehen, es handele sich tatsächlich um
diese 25 % Abgeltungssteuer + 8 % (9 % f. Bayern u n d Bad. Wttbg.) = 34 % (35 %) Gesamtversteuerung.
Es ist umgekehrt 9 % außerhalb Bayer und BW ! Innerhalb 8 % !!!
Darauf bezog sich meine Feststellung!
Ansonsten hattest Du ja völlig recht !
Beste Grüße
ranger100
|
| Wertung | Antworten | Thema | Verfasser | letzter Verfasser | letzter Beitrag | |
| 60 | 68.939 | Coop SK Tippspiel (ehem. WMIH) | ranger100 | rübi | 16.02.26 11:39 | |
| 57 | 14.221 | █ Der ESCROW - Thread █ | union | alocasia | 15.02.26 21:04 | |
| 10 | 1.582 | WMIH + Cooper Info | Orakel99 | vergeigt | 04.02.26 14:30 | |
| 162 | 87.090 | COOP News (ehemals: Wamu /WMIH) | Pjöngjang | lander | 02.01.26 23:32 | |
| 349 | 198.956 | Wamu WKN 893906 News ! | plusquamperfekt | union | 31.12.25 14:59 |