mitunter in diesem fall von einem Herrn Esters (siehe obengenannte "info") verzapft wird....
"Zudem unterhält SolarWorld einen Produktionsstandort in den USA und verkauft seine Produkte in die Vereinigten Staaten. Sollten die Amerikaner die Klage nicht in Deutschland vollstrecken können, könnten sie sich also immer noch an den amerikanischen Unternehmenswerten von SolarWorld schadlos halten."
eine Vollstreckung ist nur in Deutschland (sitz des konzerns) und nicht bei Tochterunternehmen oder Niederlassungen im Ausland möglich....
kann eine Vollstreckung eines amerikanischen urteils nicht auch in Deutschland (sprich Anerkennung derselben vor deutschen gerichten oder anders formuliert Anerkennung bzw. Bestätigung eines in den USA gefällten urteils) erwirkt werden besteht selbstverständlich auch keine Möglichkeit auf Vermögensswerte der Beklagten im Ausland zuzugreifen...
"Zudem unterhält SolarWorld einen Produktionsstandort in den USA und verkauft seine Produkte in die Vereinigten Staaten. Sollten die Amerikaner die Klage nicht in Deutschland vollstrecken können, könnten sie sich also immer noch an den amerikanischen Unternehmenswerten von SolarWorld schadlos halten."
eine Vollstreckung ist nur in Deutschland (sitz des konzerns) und nicht bei Tochterunternehmen oder Niederlassungen im Ausland möglich....
kann eine Vollstreckung eines amerikanischen urteils nicht auch in Deutschland (sprich Anerkennung derselben vor deutschen gerichten oder anders formuliert Anerkennung bzw. Bestätigung eines in den USA gefällten urteils) erwirkt werden besteht selbstverständlich auch keine Möglichkeit auf Vermögensswerte der Beklagten im Ausland zuzugreifen...