zweifellos betrügerischen handelns eines in deutschland beheimateten weltweit gesehen zweitgrößten automobilkonzerns würden amerikanische gerichte deutsche unternehmen in zivilprozessen in Sippenhaft nehmen oder benachteiligen sorry
aber findest du nicht das geht jetzt echt zu weit?
in dem Rechtsstreit zwischen hemlock und der deutschen solar gmbh (und somit der swII) geht es nicht um betrug und strafrecht sondern zwischen zwei unternehmen um zivilrecht und hierbei die vertragsrechtlich relevante frage ob die swII berechtigt war diverse langfristverträge oder teile derselben zu kündigen bzw. die nichtabnahme seitens der swII von in diversen verträgen festgelegten abnahmemengen aufgrund besonderer diverser zum zeitpunkt des abschlusses der verträge nicht vorhersehbarer veränderungen der rahmenbedingungen und der veränderten marktsituation berechtigt war.
vereinfacht und laienhaft ausgedrückt könnte man auch sagen es geht zunächst darum erst einmal festzustellen ob die verträge austiegsklauseln vorsahen die
bei dem eintritt bestimmter veränderungen zur nichtigkeit der verträge in der zuvor geschlossenen form führten und ob solche veränderungen auch eingetreten sind.
daher warum denn nicht einfach mal den fortgang abwarten und sehen wie erstinstanzlich entschieden wird, welche forderungen ggfs als adäquat angesehen werden und mit welcher begründung.
und mal ganz ehrlich hemlock wird über den rechtsweg ganz egal welchen verlauf zukünftige verfahren noch nehmen sollten nicht einen cent von der swII erhalten.
dies hat die swII auch unmissverständlich hemlock wohl klargemacht...
die einzige möglichkeit für hemlock ist es sich gütlich zu einigen und so sich die swII darauf einlässt noch evtl. einen kleinen nachschlag zu erhalten der über die ja schon einbehaltenen 120 mio $ hinausgeht.
darüberhinaus besteht theoretisch ich sage gamz bewusst theoretisch auch immer noch ein prozessrisiko für hemlock egal für wie realistisch und wenig wahrscheinlich man dieses derzeit halten mag in der gestalt das würden z.b. die verträge für null und nichtig erklärt werden sie wohl die erhaltenen anzahlungen rückerstatten müssten....
was also würdest du seitens hemlock wohl tun?
aus eigener erfahrung kann ich dir sagen - und ähnliche fälle hatte ich des öfteren
schon in meinem leben -, daher wie ich von was ich spreche auf einen grossteil der forderungen zu verzichten und sich zu einigen ist meistens der einzige weg wenigstens noch etwas zu holen wenn kein zugriff möglich ist weil im falle des falles andere zuerst bedient werden. jede einigung die einen schuldner überfordert
bringt auch dem gläubiger rein gar nichts...
und hemlock weiß ganz genau das sie wenn die swII nicht will sowieso never ever einen weiteren cent sehen würden unanhängig davon ob die forderungen berechtigt sind oder nicht....