Zitat: "Es gibt auch heute keine Verlautbarung des Insolvenzverwalters. Das heisst, die Geschichte von Walter Bau geht weiter. Walter Bau lebe hoch !!"
"Das heisst" ?
DAS heißt es eben nicht ! Der Insolvenzverwalter "verlautbart" nichts mehr, was Walter Bau hochleben lassen wird. Außer die Beendigung des Insolvenzverfahrens, was die Löschung einleitet.
Walter Bau - hier in direkten Kontext des Insolvenzverfahrens über die Walter Bau AG genannt - geht nicht weiter, denn 1. wurde die AG bereits 2005 AUFGELÖST !! und 2. war bereits in 2017 der SCHLUSSTERMIN !! D.h. mit Walter Bau kann es nicht mehr weiter gehen !!
Hier steht es schwarz auf weiss:
1. Auflösung
Handelsregister Veränderungen vom 12.04.2005
WALTER BAU-AKTIENGESELLSCHAFT, Augsburg (Böheimstraße 8, 86153 Augsburg). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 01.04.2005 (Az. 6 IN 94/05) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 263 AktG. www.online-handelsregister.de/...ALTER-BAU-AKTIENGESELLSCHAFT
2. Fortführung
Keine Wiederbelebung mehr möglich, also kann es gar nicht mehr weitergehen !!
Ein Plan, der erst nach dem Schlusstermin beim Gericht eingeht, wird nicht berücksichtigt.
www.steuernetz.de/gesetze/inso/218
Walter Bau lebt nicht hoch, sondern ist tief gefallen. Und da nix mehr geht, wird die AG am Ende gelöscht. Genauso wie es im Falle der Vapiano SE angekündigt wurde. Und bei anderen Aktiengesellschaften, die heute nicht mehr existieren !