Ein Insolvenzplan, der diese AG, im Falle der Anerkennung des Plans, noch vor dem sicheren Aus retten könnte, wird vom Insolvenzgericht nur noch bis zum Schlusstermin akzeptiert. So das Gesetz:
dejure.org/gesetze/InsO/218.html
"Ein Plan, der erst nach dem Schlußtermin beim Gericht eingeht, wird nicht berücksichtigt."
Alles Andere ist hier daher unter den aktuellen Umständen lt. Registereintragungen des Bundes und der Länder zweitrangig. Der Schlusstermin, der viele Hoffnungen zu nichte machen dürfte, kann nun jederzeit verkündet werden, fürchte ich.
Nur meine Meinung.