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#7801


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tbhomy:

Kann man sogar leicht...

 
20.01.16 19:58
...nachvollziehen. Es gibt nur einen einzigen §39 im ganzen Börsengesetz.

Siehe hier:

§ 39 - Widerruf der Zulassung bei Wertpapieren

dejure.org/gesetze/BoersG/39.html
Antworten
tbhomy:

nkb...#7802

 
20.01.16 20:11
Ariva ist kein Ratgeber. Jeder Leser muss seine Entscheidungen selbst fällen. Ariva ist aber ein Diskussionsforum.

D.h., dass jemand, der diskutieren möchte, hier seine Meinung kund tun darf. Und die Regeln bestimmt Ariva und nicht du.

Und deine Verleumdungen hier, sind z.B. Verstöße gegen die Forenregeln. Und sind nach BGB strafbar.

Das BGB enthält auch Gesetze, nordküstenbau. Wusstest du das?



 
Antworten
tbhomy:

#7804

 
20.01.16 20:13
Quelle z.B. Posting #7794 oder #7802, um einmal Kritik zu üben.
Antworten
freu_mich:

Verlustvotrag ...

 
20.01.16 23:48
Wenn ein Unternehmer sowohl an der übertragenden als auch an der übernehmenden Gesellschaft zu 100 Prozent ­beteiligt ist, bleibt der Verlustvortrag erhalten !!!
Antworten
freu_mich:

Verlustvorträge in Österreich zeitlich unbegrenzt

 
21.01.16 08:29
Steuerliche Verlustvorträge in Österreich

Verluste aus den drei betrieblichen Einkunftsarten können, wenn sie aufgrund ordnungsgemäßer Buchführung ermittelt worden sind, zeitlich unbegrenzt in den Folgejahren als Sonderausgaben abgezogen werden [10].

de.wikipedia.org/wiki/Verlustvortrag
Antworten
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#7807

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#7808

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#7809

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#7810

bigeagle198:

Vielleicht sollte er sich mal selber melden,

3
21.01.16 10:46
dann hätten wir die alte Ruhe wieder...
Antworten
freu_mich:

Ed Züblin - Strabag - Österreich !!

 
21.01.16 10:53
Antworten
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#7813

tbhomy:

freu_mich

2
21.01.16 11:25
Schon bei Züblin oder Strabag angerufen und freundlich gefragt, welche Absichten die Unternehmen bzgl. der insolventen Walter Bau AG haben?

Nein? Mach das mal...
Antworten
tbhomy:

Der Insolvenzverwalter hat die Absicht...

 
21.01.16 11:44
...eine Schlussrechnung zu präsentieren, wie man unten nachlesen kann. Ohne Züblin oder Strabag...? Sieht so aus, man findet keinen Hinweis auf einen Insolvenzplan.

„Wir sind in der Schlussrechnung und haben die Ziellinie schon vor Augen“

www.b4bschwaben.de/nachrichten/...itarbeiter-_arid,143863.html

Antworten
Gehtslos:

Tbhomy

 
21.01.16 12:12
Hast du schon mal angerufen ??

Antworten
tbhomy:

Gehtslos

 
21.01.16 12:22
NOCH nicht. Ist vielleicht auch besser, habe ich mir erklären lassen. ;-)
Antworten
freu_mich:

tbhomy

 
21.01.16 13:56
Wenn du nicht angerufen hast dann hast du hier nichts zu beitragen ...

Ruf erst mal an bei Strabag und  frag freundlich , welche Absichten die Unternehmen bzgl. der insolventen Walter Bau AG  vor haben?

Wenn du eine Antwort hast dann bitte hier rein stellen um wir alle WISSEN ...
Antworten
tbhomy:

Ich bleibe bei meiner Meinung...

 
21.01.16 14:51
und schätze, dass in diesem Regelinsolvenzverfahren nach dem letzten Prüfungstermin zügig eine Schlussrechnung aufgemacht werden kann.

WTB wäre nicht die erste AG, welche während/nach Abwicklung vom Markt verschwinden könnte. Siehe zum Vergleich die Rinol AG.

http://www.ariva.de/news/...auf-Widerruf-der-Boersenzulassung-5410300

Da wird auch der so wichtige §39 Börsengesetz erwähnt, wer das noch nicht gesehen hat. Wenn auch noch in der alten Fassung vor November 2015. ;-)
Antworten
trader68:

du hast das schon durchgelesen

2
21.01.16 17:37
freu:mich was ich geschrieben habe
Die Gesetzeslage schließt so etwas aus
Da so etwas wie Verliustvortrag in Deutschland an Fristen gebunden ist die schon lange abgelaufen ist.

Kein Aktienmantel der großen Insolvenzen wurde je Verkaft merkst du was ??

Netter Zock aber nicht mehr.
Antworten
Monaco1:

Nur die Ruhe

 
21.01.16 19:43
Antworten
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#7822

Monaco1:

ich denke nicht

 
26.01.16 10:20
Antworten
Pennyhyp:

Nachtreter

2
26.01.16 10:21
Antworten
tbhomy:

Monaco1..mit welcher Begründung?

 
26.01.16 10:24
Antworten
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