Die 15 Gebote
- Zur (FEIER) von (Gastgeber) -
§ 1 Wer an (FEIER) mitmachen will, muß vor allen Dingen anwesend sein!
§ 2 Jeder hat in heiterster Stimmung zu erscheinen. Finstere Gedanken,
Skatkarten und Strickstrümpfe müssen zu Hause bleiben!
§ 3 Keiner darf mehr essen und trinken, als er mit aller Gewalt herunter
bekommen kann.
§ 4 Jeder muß selbst zusehen, daß er einen guten Platz bekommt.
§ 5 Um eine gute Verständigung zu sichern, dürfen höchstens fünf Redner
zugleich sprechen.
§ 6 Singe, wem Gesang gegeben. Wer’s nicht kann, der läßt es lieber bleiben.
§ 7 Wenn die Schüssel zuerst gereicht wird, nehme das größte Stück, sonst
nimmt dies der Nachbar.
§ 8 Die Benutzung der Kronleuchter als Schaukeln sowie die Verwendung der
Läufer und Teppiche als Ringermatten ist nicht gestattet.
§ 9 Wer nicht auf seine Kosten kommt, hat die Geschenke trotzdem
zurückzulassen.
§ 10 Das Rauchen während der Tafel ist nur den warmen Speisen gestattet.
§ 11 Zur Vermeidung jeglichen Blutvergießens wird gebeten, weder mit dem
Messer zu essen noch sich mit der Gabel zu kratzen.
§ 12 Jeder hat seine genaue Adresse auf dem Rücken zu befestigen, damit er
nötigenfalls sicher nach Hause gebracht werden kann.
§ 13 Entfällt wegen Aberglaube.
§ 14 Wer betrunken ist, hat lautlos unter den Tisch zu rutschen.
§ 15 Wenn die Gesellschaft auf weniger als eine Person zusammengeschrumpft
ist, ist das Fest als beendet anzusehen.