gut - dann ist wohl klar, dass das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm ist und die Aktien damit nicht Dialog gehören - bzw. aus dem ARP zurückgekaufte Aktien sein können.
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@aktienmädel, wenn das Vertrauen hin ist, dann geht es auf den Schnäppchenmarkt, und dann kann es auch passieren, dass ein Unternehmen zur Hälfte seines inneren Wertes über den Tisch geht.
Das beste Beispiel dafür war par exelence das Unternehmen Balda. Ein an sich gesundes Unternehmen mit guter Struktur. Die haben den Löwenanteil des Geschäfts (den asiatischen Teil) verkauft und ein Hauptaktionär (van Aubel) hat es geschafft Zweifel an den Vorständen zu erzeugen und Zwietracht zu sähen.
Er hat es geschafft genug dumme Aktionäre davon zu überzeugen, dass der alte Vorstand gegen die Aktionärsinteressen arbeitet und diesen abzusetzen. Dann hat er die Führung übernommen und alle anderen raus gedrängt. Am Ende hat er das Unternehmen geschenkt bekommen und ein hundert Millionen Gratis dazu.
Das war die unglaublichste Geschichte die ich je am Aktienmarkt erlebt habe, wie sich Kleinaktionäre selbst enteignet haben, und in den Foren gab es genug die in van Aubel den Heilbringer gesehen haben, bis der sie über den Tisch gezogen hat.
Am Ende war bei Balda die MK niedriger als der Cash Bestand in der Kasse!!!!!
Hier bei DLG hat der Zweifel natürlich eine andere Ursache, aber meiner Meinung nach, erledigen hier unseriöse Analysten die Arbeit van Aubels, weil ihnen die Intelligenz fehlt den wahren Unternehmenswert ohne Apple einschätzen zu können.
Bei der hiesigen Entwicklung verdienen die Hedgfonds sicheres Geld durch permanentes nachschieben schlechter Nachrichten, und es gibt Verkäufer die darauf reinfallen. Daher bin ich inzwischen bereit den worst case in Betracht zu ziehen der auch bei Balda eingetreteen ist, MK niedriger als Cash Bestand, sodass meiner Meinung nach (was ich bisher eigentlich immer als völlig unrealistisch gesehen habe), das ein weiteres, zwar völlig unrationales Potential, nach unten von weiteren 50% besteht (was ich inständig selbst nicht hoffe).
Alles nur basierend auf der Tatsache, den gleichen Fall schon an der Börse erlebt zu haben.
Damals dachte ich das wäre einzigartig.
die Frage ist berechtigt, da DLG aber eine Niederlassung in Deutschland hat (Kirchheim unter Teck) muss diese im Handelsregister eingetragen werden.
Für im Handelsregister eingetragene AGs (Niederlassungen) gilt das deutsche Aktiengesetz
Ob das aber zu 100% des Aktiengesetzes gilt bin ich mir auch nicht sicher.
ich sehe momentan keinerlei Handlungsbedarf mehr, das Kind liegt im Brunnen.
Panik ist ein schlechter Ratgeber, ich halte (momentan noch) nichts von der überstürzten Übernahme von Synaptik (Atmel wäre mir lieber gewesen).
Meine Meinung ist, dass DLG einfach die Klappe hält (vor allem J)B, seine Geschäfte macht und weiterhin gute zahlen veröffenlicht. Das Cash was 2018 und 2019 noch verdient (vielleicht sogar noch länger, das wissen wir ja nicht) wird zusammengehalten und auf die bald kommende Finanzkrise warten. Nach dem nächsten Crash zu billigen Preisen den Cashberg nutzen um billig einzukaufen.
Ich sehe das ganz gelassen, die Aktien liegen schon so viele Jahre in meinem Depot, verkaufen wollte ich eh nicht, mal sehen wie es in 2-3 Jahren aussieht.
Für Zweigniederlassungen von Ausländischen Aktiengesellschaften gilt auch das deutsches Aktiengesetz wenn es sich um eine GmbH oder CoKg handelt. Auch hier gilt eine eingeschränkte Anwendung unter Berücksichtigung abweichender ausländischer Gesetzgebung.
§13e Aktiengesetz
www.buzer.de/gesetz/3486/a48485.htm.
also wenn ich im ersten Abschnitt des Artikels lese, dass Apple letztes Jahr bekannt gegeben hat, dass sie ihre PMICs jetzt selbst bauen, ist entweder mir etwas entgangen, oder schon der erste Teil des Artikels unseriös.
Im zweiten Absatz steht dann, dass die Anwendung nach 2020 erfolgt. Dann erzählte wohl auch JB Mist als er sagte es kommt dieses Jahr zum Einsatz.
Was soll man dann vom Rest erwarten wenn schon das Offensichtliche nicht richtig recherchiert wurde?
Zur Richtigkeit kann ich nichts sagen, aber wenn schon die Hauptaussagen am Anfang nicht stimmen ist das ein Grund zu großer Skepsis.
auch mein letztes posting dazu:
die Gesellschaft darf 10% Rückkauf beschließen, § 71 Abs 1.8
8. 1aufgrund einer höchstens fünf Jahre geltenden Ermächtigung der Hauptversammlung, die den niedrigsten und höchsten Gegenwert sowie den Anteil am Grundkapital, der zehn vom Hundert nicht übersteigen darf, festlegt...
Als Zusatz Begrenzung § 71 Abs 2
(2) 1Auf die zu den Zwecken nach Absatz 1 Nr. 1 bis 3, 7 und 8 erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, nicht mehr als zehn vom Hundert des Grundkapitals entfallen.
Deswegen wird extra Absatz 2 hinzugefügt, dass in der Gesamtheit (Neuerwerb und Bestand) 10% nicht überschritten werden darf.
Da die Ermächtigung 5 Jahre Gültigkeit hat und der Bestand über Mitarbeiter Optionen abgebaut werden kann, ist es sinnvoll immer die 10% zu beantragen, auch wenn aktuell der Erwerb von 10% nicht möglich ist. Kann aber sein, dass man jetzt 6% kauft könnte und in 2 bis 3 Jahren wieder 4 % nachdem der alte Bestand ausgegeben wurde.
Ändert aber alles nichts am Sachstand und der Gesetzteslage.
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