Deutsche Bank zu vollem Schadensersatz verurteilt
Hoffnung für Kommunen und Kommunale Versorgungsunternehmen
München/Frankfurt, 30.10.2008 - Mit Urteil vom 28.10.2008 (Aktenzeichen 2-19 O 13/08) hat die 19. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt die Deutsche Bank vollumfänglich zum Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Vertrieb der Spread-Ladder-Swaps verurteilt.
Die 19. Zivilkammer liegt damit auf der gleichen Linie wie die 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt, die bezüglich eines anderen Swap-Geschäfts ebenfalls die Deutsche Bank vollumfänglich zum Schadensersatz verurteilt hat.
„Das Landgericht Frankfurt ist damit in den wesentlichen Punkten unserer Argumentation gefolgt“, so Rechtsanwalt Dr. Jochen Weck, Rössner Rechtsanwälte, die das Urteil erstritten. Wegen der Spezialzuständigkeit fallen sowohl die rechtliche Argumentation als auch die finanzmathematische Analyse der Swaps bei der 19. Zivilkammer auf fruchtbaren Boden. Klageabweisende Urteile anderer Gerichte lassen teilweise die maßgebliche wertpapierhandelsrechtliche Grundlage außer acht, die den Banken zahlreiche Informationspflichten auferlegt. Da der Umgang mit dieser Materie für die Richter nicht alltäglich ist, fehlt oft das zwingend notwendige Hintergrundwissen.
Gerade auch deshalb wird vom aktuellen Urteil des Landgerichts Frankfurt Signalwirkung für andere Verfahren erwartet.
Quelle:
www.lifepr.de/?boxid=72240
Hoffnung für Kommunen und Kommunale Versorgungsunternehmen
München/Frankfurt, 30.10.2008 - Mit Urteil vom 28.10.2008 (Aktenzeichen 2-19 O 13/08) hat die 19. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt die Deutsche Bank vollumfänglich zum Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Vertrieb der Spread-Ladder-Swaps verurteilt.
Die 19. Zivilkammer liegt damit auf der gleichen Linie wie die 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt, die bezüglich eines anderen Swap-Geschäfts ebenfalls die Deutsche Bank vollumfänglich zum Schadensersatz verurteilt hat.
„Das Landgericht Frankfurt ist damit in den wesentlichen Punkten unserer Argumentation gefolgt“, so Rechtsanwalt Dr. Jochen Weck, Rössner Rechtsanwälte, die das Urteil erstritten. Wegen der Spezialzuständigkeit fallen sowohl die rechtliche Argumentation als auch die finanzmathematische Analyse der Swaps bei der 19. Zivilkammer auf fruchtbaren Boden. Klageabweisende Urteile anderer Gerichte lassen teilweise die maßgebliche wertpapierhandelsrechtliche Grundlage außer acht, die den Banken zahlreiche Informationspflichten auferlegt. Da der Umgang mit dieser Materie für die Richter nicht alltäglich ist, fehlt oft das zwingend notwendige Hintergrundwissen.
Gerade auch deshalb wird vom aktuellen Urteil des Landgerichts Frankfurt Signalwirkung für andere Verfahren erwartet.
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