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Mai 2006-05-05
Sehr geehrte Damen und Herren,
knapp 5 Wochen nach dem Urteil des BVerfG vom 28.03.2006 sehen wir die Zeit gekommen, Ihnen von der Entwicklung der letzten Wochen zu berichten.
Während die Auslegungen des BVerfG je nach Interessenslage unterschiedlichst gedeutet werden und jede Seite ihr Wunschszenario der Zukunft verkündet, zeichnet sich immer deutlicher der Wettkunde als Gewinner der bevorstehenden Veränderung des Marktes ab.
Dieser wird spätestens ab Ende 2007, unserer Meinung nach, die Möglichkeit haben neben dem neu ausgerichteten staatlichen Wettangebot auch an Wetten in Deutschland zugelassener EU Buchmacher teilzunehmen. Dabei kommt er in Genuss eines breiten, seriösen Angebotes, wobei die Wettabschlüsse unter Hinweis auf mögliche Suchtgefahren erfolgen werden.
Entgegen gezielten Meldungen mancher Politiker die ein regelrechtes Kesseltreiben gegen private Sportwettanbieter und Vermittler ankündigen und damit seriöse ausländische Gesellschaften in der Öffentlichkeit kriminalisieren, hat in der vergangenen Woche das VG Hamburg, als erstes Verwaltungsgericht die Vorgaben des BVerfG richtig ausgelegt und Zwangsmaßnahmen gegen den Betreiber eines CASHPOINT TIPOMATEN, unter Hinweis auf das geltende EU-Recht vorläufig gestoppt.
Die Aktivitäten 4 großer privater Fernsehsender und eines bayerischen Verlages im Bereich Sportwetten zeigen, dass neben den Buchmachern und uns Vermittlern auch andere Unternehmen die Chancen des BVerfG Urteils nutzen möchten.
Wir werden Ihnen in gewohnter Weise in regelmäßigen Abständen über aktuelle Entwicklungen berichten. Darüber hinaus stehen Ihnen als Kompetenzcenter von CASHPOINT für Bayern H. Tassilo Tanzer unter 0163 – 641 7344 und für Baden Württemberg H. Martin Görs unter 07321 – 27 25 0 telefonisch gerne zur Verfügung.
Ihre ODDSLINE Sportwetten AG