Kapitalerträge werden in Deutschland seit dem 01.01.2009 fix mit 25% + Soli 5,5 % + ggf. Kirchensteuer 8 oder 9 % je nach Bundesland besteuert.
Einzige Ausname ist die Günstigerprüfung, wenn der persönliche Grenzsteuersatz aller Einkünfte im Veranlagungszeitraum zusammen unter 25%.
Banken sind verpflichtet den Finanzamt bis zum 28.02. des Folgejahres die Kapitalerträge aller Kunden elektronisch mitzuteilen. Bei Brokern bin ich mir selbst unsicher in wie weit die verpflichtet sind / das melden.
nachlesen kann mans bei Bedarf in § 20 EStG, § 32d (1) EStG und § 43a (1) Nr.1 EStG
Einzige Ausname ist die Günstigerprüfung, wenn der persönliche Grenzsteuersatz aller Einkünfte im Veranlagungszeitraum zusammen unter 25%.
Banken sind verpflichtet den Finanzamt bis zum 28.02. des Folgejahres die Kapitalerträge aller Kunden elektronisch mitzuteilen. Bei Brokern bin ich mir selbst unsicher in wie weit die verpflichtet sind / das melden.
nachlesen kann mans bei Bedarf in § 20 EStG, § 32d (1) EStG und § 43a (1) Nr.1 EStG
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