Hallo Leute,
es kommt mächtig viel Bewegung rein !!
Lest selbst und schaut auf die DCI Homepage - Aktionäre streben eine Sonderptüfung an !!
Bitte unterstützt diese mit euren Stimmen.
Ich bin mit dabei.
Aus einem anderen Forum vom 20.03.2013:
SALVE!
Neben Gegenanträgen zu bestehenden Tagesordnungspunkten haben wir jetzt neue Tagesordnungspunkte: Eine Sonderprüfung zum Thema Mieten und die Verringerung der Bezüge des Aufsichtsrates!
Beide Themen lohnen sich, um endlich von der Couch runter zu kommen und sich zu engagieren!!!!!!!
Alle jammern über die Politik, aber jeder stimmt durch Faulheit zu.
Bei einer HV ist das doch genauso!! Ach, man kann doch eh' nix machen...blabla..
F A L S C H ! ! ! ! ! ! !
Bei TOP5 (Sonderprüfung) darf weder Vorstand noch Aufsichtsrat mitstimmen, weil sich die Prüfung gegen sie richtet!!!
www.gesetze-im-internet.de/aktg/__142.htmlDie Abstimmung läuft so ähnlich wie bei der Entlastung. Und wer hat die letztes Jahr gewonnen? WIR, DIE AKTIONÄRE!!!!
Es besteht also ein Chance diese Sonderprüfung durchzusetzen!!
Dann schaut sich der wirklich unabhängiger Prüfer alles genau an. Im Gegensatz zum momentanen Buchprüfer muss der nicht buckeln, damit er nächstes Jahr wieder den Abschluss machen darf. Nene. Ohne Rücksicht nur nach Gesetz!!!!
Und die Verminderung der AR-Bezüge?? Nun, die können die Aktionäre nur gewinnen, wenn der grösste Aktionär für uns stimmt.....Leider ist das nicht wahrscheinlich...
Es geht bei einer HV doch nicht darum, dass man gewinnt!! Das Management muss sehen, dass die Aktionäre sich nicht alles bieten lassen.
Hört auf über die schlechte Leistung zu jammern, die lausige IR, den Grottenkurs. Verdammt. Kommt auf die HV und zeigt Flagge!!!
(Beim EURO wehrt sich auch keiner und alle jammern)
Kommt auf die HV!!!! Wer nicht kommen kann, kann Wahlaufträge abgeben (ist wie Briefwahl). Und schliesslich kann man sich auf der HV von Anderen vertreten lassen....
WIR WERDEN TOP5 SONDERPRÜFUNG GEWINNEN!!!!!!!!!!!
Die Prüfung läuft über 5 Jahre. Wenn der Prüfer die Mietsituation nicht durchgehen lässt, kann das einen ziemlich hohen Rückforderungsbetrag ergeben!!!!!!
Petronius
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Hier der Link zur HV-Tagesordung:
www.dci.de/fileadmin/media/hv2013/Tagesordnung_201303…Ergänzung der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 17.04.2013
Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 07.03.2013 wurde die ordentliche Hauptversammlung der DCI Database for Commerce and Industry Aktiengesellschaft am Mittwoch, den 17.04.2013, um 15.00 Uhr, im Hotel Vier Jahreszeiten Starnberg, Münchner Str. 17, 82319 Starnberg, einberufen.
Auf Verlangen der Aktionärin Alentigo Technologies GMBH zusammen mit weiteren Aktionären wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 17.04.2013 um folgende Gegenstände der Beschlussfassung ergänzt und hiermit bekannt gemacht:
TOP 5: Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfung
Bei der DCI AG wird eine Sonderprüfung zur Untersuchung der Angemessenheit der angemieteten Büroflächen und der vereinbarten Mietkonditionen im Zusammenhang der Anmietung der Gewerbeimmobilie Enzianstr. 2 in Starnberg durchgeführt. Die Sonderprüfung bezieht sich auf den Mietvertrag des Vorstandes Hr. Mohr mit der DCI AG über die Gewebeimmobilie Enzianstr.2 in Starnberg. Die Sonderprüfung soll insbesondere klären, ob durch den Vertragsabschluss zwischen der DCI AG und dem Vorstand Mohr eine Schädigung der Gesellschaft und damit der Aktionäre eingetreten ist.
Da der Mietvertrag zwischen der Gesellschaft und dem Vorstand Herr Mohr vom Aufsichtsrat genehmigt wurde, erstreckt sich die Sonderprüfung zusätzlich auf die Verantwortung des Aufsichtsrates für das Geschäft. Weiterhin soll die Sonderprüfung feststellen, wie hoch ein möglicher Schaden der DCI AG ist.
Die Sonderprüfung erstreckt sich über alle Geschäftsjahre, die im von §142 AktG erwähnten Zeitraum liegen, also vermutlich über die Geschäftsjahre 2012, 2011, 2010.
Da sich die Sonderprüfung auf einen Geschäftsvorfall zwischen Vorstand und Gesellschaft unter Einflussnahme des Aufsichtsrates bezieht, ist das Stimmrecht des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu diesem Tagesordnungspunkt der HV auszuschliessen.
Neben den oben beschriebenen Hauptanliegen der Sonderprüfung können folgende Teilaspekte in der Sonderprüfung insbesondere bearbeitet werden:
* Prüfung der Angemessenheit der Mietfläche im Verhältnis zu Angestellten unter Berücksichtigung von Vergleichsunternehmen
* Prüfung der Angemessenheit des Mietzinses hinsichtlich Lage und teilweisem Leerstand in der Immobilie Enzianstr 2.
* Prüfung, ob es ein gewöhnliches Geschäftsgebaren ist, wenn ein Grossteil von Mietflächen für eine Wachstumshoffung vorgehalten wird.
* Dokumentation der tatsächlichen Belegung und Verwendung der angemieteten Fläche im Sinne des Geschäftszwecks der DCI AG.
* Prüfung, ob es auf dem Mietmarkt genügend ähnliche Mietflächen für die Unterbringung von „neuen Mitarbeitern“ gegeben hätte oder gibt, so dass die Vorhaltung von leeren Mietflächen in der Enzianstrasse 2 nicht die einzige Lösung eines plötzlichen Mitarbeiterzuwachses gewesen wäre.
* Prüfung, ob es sachliche Gründe gibt, die eine Anmietung einer externen Mietfläche verhindert hätte.
* Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Handelt es sich bei dem Innengeschäft ev. um eine verdeckte Gewinnausschüttung?
* Sollte der Geschäftsvorfall eine verdeckte Gewinnausschüttung sein, was sind die Implikationen auf bereits testierte Geschäftsabschlüsse und steuerrechtliche Konsequenzen?
* Prüfung der Genehmigung des Innengeschäfts Vorstand / DCI AG durch den Aufsichtsrat. Welche objektiven Kennzahlen wurden für die Entscheidung benutzt, um einen Leerstand aus Wachstumshoffnung zu genehmigen?
* Welche Aufsichtsräte haben auf welcher AR-Sitzung für die Genehmigung des Mietgeschäfts gestimmt?
* Prüfung, wann aus den objektiven Kennzahlen erkannt werden musste, dass eine Wachstumsaussicht nicht mehr bestand? Per Januar 2013 wurde die Anpassung scheinbar durchgeführt.
* Die Sonderprüfung kann auf alle Teilaspekte erweitert werden, die zur Klärung der Verantwortlichkeit für Schadensersatz notwendig sind.
Bestellung des Sonderprüfers
Zum Sonderprüfer wird Cordes + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hermannstraße 46, 20095 Hamburg bestellt. Der Sonderprüfer kann die Unterstützung von fachlich qualifiziertem Personal heranziehen.
Sollte der Wirtschaftsprüfer das Mandat nicht annehmen, wird ein Wirtschaftsprüfer mit Sitz in Starnberg oder München vom zuständigen Gericht bestimmt.
Begründung:
Die DCI AG hat die Gewerbeimmobilie Enzianweg 2 in Starnberg als Geschäftssitz angemietet und unterhält dort Büros. Diese Gewerbeimmobilie gehört dem DCI-Vorstand Michael Mohr. Auf der HV zum Geschäftsjahr 2011 wurde auf Anfrage eine Mietfläche von 1000qm für 16 Angestellte genannt. Auf Nachfrage von Aktionären wurde geäußert, dass die DCI AG in Hoffung auf Wachstum „Leerflächen“ bereithält. Diese Wachstumshoffung wurde aber in allen letzten Jahren als Grund vorgeschoben, ein riesiges Büro vom Vorstand anzumieten. Pro Mitarbeiter ergeben sich fast 63 qm.
Der Aufsichtsrat hat das Mietgeschäft mit dem Vorstand genehmigt und auf der HV für
GB2011 mit der Hoffnung auf Unternehmenswachstum begründet. Da eine solche Entscheidung auf sachlicher Grundlage erfolgen muss, verlangt es nach einer Überprüfung. Der Aufsichtsrat ist gesetzlich verpflichtet, zum Wohle der Gesellschaft zu arbeiten.
Es ist nicht verständlich, warum trotz jahrelanger Verlustsituation und schrumpfenden Umsätzen keine Überprüfung der Mietsituation durchgeführt wurde. Warum wurden Leerflächen vorgehalten, obwohl in der Zwischenzeit die Anzahl der Angestellten zurückgingen?
Aus Sicht der Aktionäre liegt ein Gefälligkeitsgeschäft vor, das sachlich nicht begründet
ist.
Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats:
Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen, den Beschlussantrag zu Tagesordnungspunkt 5 abzulehnen:
Die Verwaltung geht davon aus, dass das Mitglied des Vorstands Michael Mohr der Gesellschaft mit den Mietkonditionen sehr entgegengekommen ist und kein Anlass für eine Sonderprüfung besteht:
Der Vorstand Michael Mohr hatte der Gesellschaft – branchenunüblich - einen Vertrag angeboten, den sie jederzeit mit einer Frist von 6 Monaten teilweise oder ganz kündigen konnte. Die Gesellschaft sollte nicht – wie sonst üblich – an lange Laufzeiten gebunden sein, sondern umgekehrt abhängig von ihrer Entwicklung bedarfsgerecht ihre Fläche verringern können, falls dies notwendig ist. Von dieser Möglichkeit hat die Gesellschaft in den vergangenen Jahren auch Gebrauch gemacht. Die vereinbarte Miethöhe entspricht nicht nur dem allgemeinen Mietmarkt in Starnberg, sondern auch den Mieten weiterer vier Mieter im Gebäude selbst. Sobald die Gesellschaft Flächen frei gab, wurden diese zu denselben Konditionen unverzüglich an Dritte vermietet. Das Gebäude war fortlaufend vermietet.
Zu Miethöhe, Vergleichsmieten im Gebäude und in Starnberg hatte auch der Abschlussprüfer der Gesellschaft eigene Prüfungen vorgenommen. Auch wurden die konkret gemieteten Bedarfsflächen – im Hinblick auf die Person des Vermieters – stets und fortlaufend im Rahmen des Jahresabschlusses vom Abschlussprüfer geprüft.
Der Aufsichtsrat machte halbjährlich die aktuelle Mietsituation zum Gegenstand seiner Sitzungen und prüfte Bedarf und Raumplanung. Auch wurden vom Aufsichtsrat Alternativpläne im Hinblick auf die Möglichkeit eines Umzugs, die damit verbundenen Kosten und die einzugehende längerfristige Vertragsbindung, entwickelt.
Die Gesellschaft nutzte die Mietfläche in der Vergangenheit als Büroräume für Vorstand, Angestellte und freie Mitarbeiter sowie als Schulungs- und Seminarraum für Veranstaltungen. Daneben befinden sich in den Räumlichkeiten sämtliche Server der Gesellschaft und ein Lager. Die Vorstandsbüros sind nicht größer als ca. 20qm.
Die Strategie der Gesellschaft sah für das Geschäftsjahr 2012 vor, dass neben der
erfolgten Einstellung eines zweiten Vorstands für den Vertrieb mehrere Vertriebsmitarbeiter neu eingestellt werden sollten. In diesem Zusammenhang lud die Gesellschaft auf ihrer Website auch zu zahlreichen Kunden-Seminaren in ihr Gebäude. Als im ersten Halbjahr 2012 aufgrund fehlender Produktakzeptanz ein Strategiewechsel vollzogen wurde, kündigte der Aufsichtsrat weite Teile der Flächen zum Ende des Jahres. Diese bedarfsgerechte Reduzierung war ausschließlich deshalb möglich, weil der Vorstand der Gesellschaft solche Kündigungsmöglichkeiten im Vertrag eingeräumt hatte, die sich ausschließlich am Interessen der Gesellschaft orientierten.
TOP 6: Beschlussfassung über die Änderung des § 9 (6) der Satzung der DCI
AG
Die Bezüge des Aufsichtsrates werden verringert. In § 9 (6) wird der erste Satz geändert. Die aktuelle Regelung lautet: Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine Vergütung pro Geschäftsjahr von 30.000,00 EUR, von denen 15.000,00 EUR auf den Vorsitzenden und auf die anderen Mitglieder des Aufsichtsrats jeweils 7.500 EUR entfallen.
Die Hauptversammlung beschließt, dass die neue Regelung des § 9 (6) erster Satz lautet:
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine Vergütung pro Geschäftsjahr von 15.000,00 EUR, von denen 6.000,00 EUR auf den Vorsitzenden und auf die anderen Mitglieder des Aufsichtsrats jeweils 4.500,00 EUR entfallen.
Begründung: Die Bezüge des Aufsichtsrates stehen in keinem Verhältnis zur Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Laut Geschäftsbericht hat der Aufsichtsrat nur 5 Mal getagt. Die DCI AG ist seit Jahren defizitär. Aus diesem Grund haben Vorstand und leitende Mitarbeiter eine Gehaltskürzung für das Geschäftsjahr 2012 akzeptiert. Es ist bei vielen kleinen AGs üblich, dass der Aufsichtsrat keine oder nur ergebnisbezogene Vergütungen erhält. Wir setzen mit der Änderung der Geschäftsstatuten einen Beitrag des Aufsichtsrates zur Gesundung unseres
Unternehmens um.
Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats:
Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen, den Beschlussantrag zu Tagesordnungspunkt 6 abzulehnen:
Die derzeit in der Satzung vorgesehene Vergütung des Aufsichtsrats hält die Verwaltung für angemessen. Gerade in der schwierigen Phase des Unternehmens ist esbesonders wichtig hochqualifizierte und mit der Branche vertraute Experten im Aufsichtsrat zu haben, die dem steigenden Aufgabenumfang, der damit verbundenen hohen zeitlichen Inanspruchnahme und der größer werdende Verantwortung gerecht werden. So stand der Aufsichtsrat im vergangenen Jahr auch außerhalb der 5 offiziellen Sitzungen in ständigem Kontakt mit dem Vorstand, telefonierte nahezu wöchentlich mit diesem und untereinander und kommunizierte fast täglich per e-mail, um insbesondere Strategie- und Produktentwicklung abzustimmen, die Planungen für die Gesellschaft und den Konzern zu prüfen und Restrukturierungsmaßnahmen einzuleiten. Hiervon unbenommen wird die Verwaltung auch in der Zukunft kritisch die Vergütung des Aufsichtsrats prüfen und bei einer Veränderung des Aufgaben- und Tätigkeitsumfangs eine Reduzierung der Bezüge befürworten.