Auszug aus "baden-online" vom 31.03.2017
Karten werden neu gemischt
Quelle:
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(....)Nicht unzufrieden ist man in Goldscheuer über den Ausgang des von der Stadt Kehl angestrengten Verfahrens in Sachen Geothermie-Probebohrungen bei Goldscheuer. Nun gelte es vor allem, Druck auf die Politik in Land und Bund zu machen, meinte Ortsvorsteher Richard Schüler am Donnerstag im Ortschaftsrat.
Anfang März war das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg gegen die Klage der Stadt Kehl gegen die Genehmigung von Geothermie-Probebohrungen bei Goldscheuer bei der Stadt eingegangen. Darin hat das Gericht die Klage für unzulässig erklärt (wir berichteten).
Formaljuristisch hat die Stadt somit das Verfahren verloren, erläuterte Ortsvorsteher Richard Schüler am Donnerstag im Ortschaftsrat die Entscheidung. Doch das »Triumphgeheul«, das Bohrunternehmer Daldrup nach Bekanntwerden der Entscheidung per Pressemitteilung angestimmt hatte, sei absurd. Die Stadt habe vielmehr eine willkommene Klarstellung erreicht: nämlich dass die vom Regierungspräsidium (RP) Freiburg 2013 erteilte Genehmigung wegen der fehlenden Umweltverträglichkeits-Vorprüfung null und nichtig ist und daher auch nicht verlängert werden kann. Das Hauptanliegen der Stadt habe sich damit erledigt. »Es wird nun einen neuen Bescheid geben – und dort kann die Stadt Kehl entscheiden, wie sie sich in das neue Verfahren einbringt.« Das Urteil sei »keine Niederlage«, meinte auch Rolf Sigg (SPD), selbst Jurist von Beruf. Nun würden »die Karten neu gemischt«.
Thema Umweltverträglichkeit
In diesem neuen Prüfverfahren wird laut Schüler auch das Thema Umweltverträglichkeit geprüft. Und auch die Frage der wasserrechtlichen Genehmigung sei noch längst nicht geklärt: Diese war vom Bohrunternehmen gar nicht beantragt worden, und die Unterlagen, die für deren Klärung nötig sind, hat er noch immer nicht bei der zuständigen Behörde eingereicht. Die Stadt müsse darlegen, inwieweit durch eine Genehmigung der Probebohrungen eigene Belange beeinträchtigt sind, so Schüler. Auch die Gewerbetreibenden sollten sich Gedanken machen: »Wir brauchen auch privatrechtliche Einwendungen, sollte ein positiver Bescheid kommen.«
Nicht zuletzt sieht es die Bürgerinitiative als eine vordringliche Aufgabe an, den Politikern in Bund und Land Beine zu machen. Zwar wurde 2016 das Gesetz zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrloch-Bergbau – und dazu zählt auch die Geothermie – erweitert. Das Umweltbundesamt ist aber der Auffassung, dass auch mit dieser Neuregelung ein vollumfänglicher Schutz von Menschen, Umwelt- und Sachwerten nicht unterstellt werden kann. Neue Konflikte mit geschützten Interessen von Nachbarn und weitere Risiken für die Umwelt sind somit auch nach Einschätzung des Umweltbundesamtes absehbar.(...)