Markus Ilg, Hallwylstr. 73, 8004 Zürich, Schweiz
Comtrade AG
Jarrestrasse 6
22303 Hamburg
Deutschland
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Tagesordnung der HV vom 27. August 2007
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich folgende Gegenanträge zu Ihrer Tagesordnung für die Hauptversammlung
vom 27. August 2007:
Gegenantrag zu 1. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in
vereinfachter Form. Unterpunkt a)
Antrag: Die Höhe des Kapitalschnitts wird auf ein angemessenes Verhältnis reduziert. Unter
Umständen reicht ein Kapitalschnitt im Verhältnis 1:5 aus.
Begründung: Es wird ein sehr starker Kapitalschnitt im Verhältnis 1:10 vorgenommen. Der
Vorstand von Comtrade hat den Aktionären bisher nicht mitgeteilt wie hoch das verbliebene
Eigenkapital der Gesellschaft ist. Es wurde aber keine Überschuldung gemeldet. Daher ist
davon auszugehen, dass noch Eigenkapital vorhanden ist. Somit ist die Angemessenheit des
extrem starken Kapitalschnitts nicht nachvollziehbar. Der Vorstand muss hier seiner
Informationspflicht gegenüber den Aktionären nachkommen.
Gegenantrag zu 2. Beschlussfassung über die Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals.
Unterpunkt a)
Antrag: Der Ausgabebetrag der neuen Aktien ist zu erhöhen. Ein Ausgabebetrag von
mindestens 1,50 Euro erscheint angebracht.
Begründung: Der Ausgabebetrag für die neuen Aktien ist mit einem Euro extrem niedrig
angesetzt. Bei aktuellen Kursen wäre eine Comtradeaktie nach dem Kapitalschnitt über 100 %
mehr wert als der geplante Ausgabebetrag. Ein so hoher Discount zum Marktpreis ist nicht
nachvollziehbar und daher unnötig.
Gegenantrag zu 2. Beschlussfassung über die Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals.
Unterpunkt b)
Antrag: Unterpunkt b) wird wie folgt geändert: „Der Vorstand wird ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats über die weiteren Einzelheiten der Durchführung der
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Kapitalherabsetzung zu entscheiden. Ein Bezugsrechtshandel an der Börse wird auf jeden Fall
gewährleistet. Bestehende Aktionäre erhalten im Verhältnis zu ihrem Aktienbestand ein
Vorzugsrecht zur Zeichnung neuer Aktien, die im Rahmen der Kapitalerhöhung nicht
gezeichnet wurden.“
Begründung: Es ist davon auszugehen, dass bei Comtradeaktien ein starker Kapitalschnitt (1:5
oder 1:10) vorgenommen wird. Zudem werden die neuen Aktien lediglich zum Nennwert
bzw. zu einem Euro ausgegeben. Daher haben die Bezugsrechte einen erheblichen Wert.
Die geplante Kapitalerhöhung im Verhältnis 1:5 ist sehr hoch, verlangt bestehenden
Aktionären somit einen hohen Kapitaleinsatz ab. Daher muss den Aktionären die Möglichkeit
offen stehen, Bezugsrechte zu veräussern und mit dem Veräusserungserlös junge Aktien zu
kaufen.
Der Ausschluss des Bezugsrechtshandels würde dazu führen, dass viele Aktionäre ihr
Bezugsrecht aus finanziellen Gründen nicht wahrnehmen könnten. Darüber hinaus ist es nicht
einzusehen, dass potentielle Aktionäre wie BSL Asset Management AG durch einen
Ausschluss des Bezugsrechtshandels Aktien deutlich unter Marktwert beziehen können.
Gegenantrag zu 2. Beschlussfassung über die Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals.
Unterpunkt c)
Antrag: Die Mindestanzahl der Aktien, die gezeichnet werden müssen, damit die
Kapitalerhöhung in das Handelsregister eingetragen werden kann, ist zu überprüfen und
eventuell anzupassen.
Begründung: Unterpunkt c) legt nahe, dass lediglich 1,38 Mio. Euro nötig sind, damit das
Überleben der Comtrade AG gesichert ist. Dieser Betrag erscheint sehr niedrig.
Es ist davon auszugehen, dass der Betrag nicht ausreicht, um Comtrade zu retten. In diesem
Fall wäre die Kapitalerhöhung unsinnig und nicht durchzuführen. Es ist ein Mindestbetrag für
die Kapitalerhöhung zu wählen, der das Überleben von Comtrade sichert. Es kann nicht
angehen, dass Aktionäre Comtrade weiter Geld zur Verfügung stellen und einige Monate
später wieder eine Insolvenz ansteht.
Gerade in diesem Punkt muss der Vorstand seiner Informationspflicht nachkommen. Auf der
Hauptverwaltung ist ein schlüssiges Sanierungskonzept zu präsentieren. Dieses sollte den
Aktionären rechtzeitig vor der Hauptversammlung bekannt gemacht werden (z.B. mit einer
Präsentation auf ihrer Internetseite). Nur so kann man sich rechtzeitig ein Bild von der
Situation bei Comtrade machen. Die Aktionäre sollten sich schon vor der Hauptversammlung
Gedanken machen können, ob es schlüssig und Erfolg versprechend ist, was geplant ist. Das
Sanierungskonzept wird ja wohl kaum erst am 27. August feststehen.
Im Rahmen des Sanierungskonzeptes ist auf die Entwicklung der Probleme von Comtrade,
die Eigenkapital- und Verschuldungsituation und die Werthaltigkeit des verbliebenen
Leasingportfolios von Comtrade einzugehen. Nur so kann jeder Aktionär qualifiziert
feststellen, ob es noch Sinn macht, Kapital bei Comtrade zu investieren, und wenn ja, in
welcher Höhe.
Gegenantrag zu 3. Wahlen zum Aufsichtsrat
Antrag: Zwei der drei Wahlvorschläge für den Aufsichtsrat werden zurückgezogen und
ersetzt.
Begründung: Es ist in keinster Weise nachzuvollziehen, dass der Aufsichtsrat von Comtrade
nur noch aus dem Management von BSL Asset Management AG bestehen soll.
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Die genannte Gesellschaft ist bis zum heutigen nicht an Comtrade im Umfang grösser 3 %
beteiligt (keine Meldung von Stimmrechten ist diesbezüglich bis heute erfolgt). Warum sollte
BSL Asset Management auch über 2 Euro je Aktie (umgerechnet nach Kapitalschnitt 1:10)
zahlen, wenn BSL eventuell für lediglich einen Euro auch zum Zug kommen kann? Darüber
hinaus scheinen die Herren keinerlei Erfahrung im Leasinggeschäft zu haben. Bitte
korrigieren Sie mich diesbezüglich. In diesem Zusammenhang wäre eine Vorstellung des
Managements von BSL und der Pläne von BSL für Comtrade (beispielsweise bezüglich der
Erweiterung der Geschäftsaktivitäten) bei der Hauptversammlung sinnvoll, was offensichtlich
aber nicht nach Auskunft von Ihnen geplant ist.
Bei Comtrade hat es bis zum heutigen Tag erhebliche Managementfehler gegeben. Die
Gesellschaft war seit Börsengang noch nie profitabel; trotz des „sehr erfolgreich[en]“ dritten
Quartals (Zitat der Vorstandsvorsitzenden aus dem letzten Quartalsbericht) hat die
Gesellschaft die Jahresziele bei weitem nicht erreicht. Nein, es kam noch schlimmer.
Gemeldete Umsätze waren vermutlich falsch (bitte um Erläuterung ihrerseits; eine Verfehlung
der geplanten Umsätze für das Jahr 2006 ist rechnerisch auf Basis der Neunmonatszahlen
praktisch auszuschliessen). Die Krönung war dann ein angekündigter Aktienrückkauf, gefolgt
von der Insolvenz. War das der „nachhaltig geschafft[e] Turnaround“ (Zitat VV, 3. Quartal)?
Es ist offensichtlich, dass es mindestens eines Aufsichtsratsmitglieds bedarf, das Kompetenz
im Leasinggeschäft hat. Als weiteres Mitglied käme ein Vertreter einer Interessenvertretung
für Aktionäre (z.B. DSW oder SdK) in Frage, insbesondere, wenn sich kein zweiter
Leasingfachmann finden lässt. Die aktuelle Informationspolitik des Vorstands von Comtrade
zeigt, dass die Interessen von bestehenden Aktionären mit Füssen getreten werden. Dies muss
sich in der Zukunft ändern, oder es gibt keine Zukunft für Comtrade.
Mit freundlichen Grüssen,
M. Ilg
Zürich, 9. August 2007