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Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Deutschland hat uns
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 17.03.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil
an der China Specialty Glass AG, München, Deutschland am 12.03.2014 die
Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,02%
(das entspricht
535128 Stimmrechten) betragen hat.
3,02% der Stimmrechte (das entspricht
535128 Stimmrechten) sind der
Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 WpHG zuzurechnen.
Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr
kontrollierte
Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der China Specialty Glass AG
jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: KPMG Partner und Mitarbeiter
Vermögensverein e.V.
17.03.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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