C&A muss eine Million Strafe zahlen

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C&A muss eine Million Strafe zahlen

 
27.03.02 12:30
Die umstrittene Rabattaktion der Bekleidungskette C&A zur Euro-Einführung hat ein Nachspiel. Das Unternehmen wurde jetzt zu einem Ordnungsgeld von einer Million Euro verurteilt.

Düsseldorf - Das Düsseldorfer Landgericht stufte am Mittwoch die von C&A gewährten umstrittenen Preisnachlässe als wettbewerbswidrig ein und bestätigte nach Angaben eines Gerichtssprechers fünf Anträge auf Ordnungsgeld von jeweils 200.000 Euro. Mit den Anträgen wurde dem Textilkonzern untersagt, bei der Euro-Umstellung Preisnachlässe von 20 Prozent zu gewähren.
C&A hatte diesen Rabatt zunächst nur bei Kartenzahlung angeboten und später diese Aktion auf alle Kunden ausgeweitet. Gerichtliche Abmahnungen ignorierte das Unternehmen. Der Rechtsstreit hatte eine bundesweite Diskussion über das geltende Wettbewerbsrecht ausgelöst.

Rechtsverstoß war eine erfolgreiche Werbeaktion

"Wir sind von dem Urteil sehr überrascht, werden die Begründung lesen und auf jeden Fall in die Berufung gehen", sagte ein C&A-Sprecher. Das Handelshaus glaube weiterhin, im Sinne des Verbrauchers gehandelt zu haben. Schließlich sei das Wettbewerbsrecht vor über 70 Jahren erlassen worden und die Vorschriften für Rabattaktionen nicht mehr zeitgemäß, sagte der C&A-Sprecher weiter.

Geklagt hatten gegen die Sonderaktion zwei Verbände: der Düsseldorfer Verein zur Wahrung des lauteren Wettbewerbs und die Bad Homburger Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. C&A ist selbst zahlendes Mitglied in dem Bad Homburger Verein.

Nach früheren Angaben profitierte die Bekleidungskette von der umstrittenen Rabattaktion kräftig. C&A-Deutschland-Chef Dominic Brenninkmeyer Mitte hatte Mitte Januar gesagt, Kundenfrequenz und Umsatz seien zweistellig gestiegen.
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