Bundesprüfstelle: Computerspiel Counter-Strike ist nicht jugendgefährdend
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften hat nach eingehender Prüfung das Ego-Shooter Spiel heute als nicht jugendgefährdend eingestuft. "In dem Spiel werden in erheblichem Umfang strategische Vorgehensweisen angeboten, als auch die Möglichkeit in den Spielergemeinschaften zu kommunizieren. Allerdings ist es auch wesentlicher Bestandteil des Spiels, virtuelle menschliche Gegner zu töten," hiess es heute zur Begründung von dem 12-köpfigen Expertengremien. Eine verrohende Wirkung sei aber nicht gegeben, weil die Umsetzung der Actionszenarien weitgehend auf Effekthascherei verzichte. Das Gremium hat allerdings sehr deutlich gemacht, dass dieses Spiel nicht in die Hände von Kindern und jüngeren Jugendlichen gehört, da es für diese Altersgruppen beeinträchtigende Elemente aufweist.
Das Spiel habe durch die Gesamtkonzeption in Verbindung mit Darstellung und Grafik gegenüber anderen Spielen, die in die Liste aufgenommen wurden, noch keinen solchen Gefährdungsgrad, der eine Indizierung rechtfertigt. Auf akustische Animation in Form etwa von Schreien wird vollständig verzichtet. "Jugendbeeinträchtigende Aspekte treten insbesondere durch die Tatsache auf, dass jüngeren Jugendlichen z.B. der Zutritt zu LAN-Partys gewährt wird, auf denen dieses Spiel gespielt wird. Möglichkeiten der Ordnungsämter, den Zutritt dieser Altersgruppen zu verhindern, bestehen auf Grund der momentanen Regelungen nicht. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftwareindustrie hat die amerikanische Originalversion bereits vor Einführung auf dem deutschen Markt als nicht geeignet unter 18 Jahren eingestuft," so eine Sprecherin gegenüber de.internet.com. Dabei handele es sich aber bei der jetzigen Gesetzeslage lediglich um eine Empfehlung ohne jede gesetzliche Verbindlichkeit. Wäre eine Alterseinstufung verbindlich, könnte jüngeren Jugendlichen bzw. Kindern der Zutritt verwehrt werden, was dem Spiel auf der Rechtsfolgenseite ausreichend Rechnung tragen würde. Dies unterstreicht nach Meinung der Behörde, die dem Bundesfamilienministerium zugehört, die Notwendigkeit einer raschen Novellierung des Jugendschutzgesetzes. (as)
[ Donnerstag, 16.05.2002, 18:16 ]
bye peet
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften hat nach eingehender Prüfung das Ego-Shooter Spiel heute als nicht jugendgefährdend eingestuft. "In dem Spiel werden in erheblichem Umfang strategische Vorgehensweisen angeboten, als auch die Möglichkeit in den Spielergemeinschaften zu kommunizieren. Allerdings ist es auch wesentlicher Bestandteil des Spiels, virtuelle menschliche Gegner zu töten," hiess es heute zur Begründung von dem 12-köpfigen Expertengremien. Eine verrohende Wirkung sei aber nicht gegeben, weil die Umsetzung der Actionszenarien weitgehend auf Effekthascherei verzichte. Das Gremium hat allerdings sehr deutlich gemacht, dass dieses Spiel nicht in die Hände von Kindern und jüngeren Jugendlichen gehört, da es für diese Altersgruppen beeinträchtigende Elemente aufweist.
Das Spiel habe durch die Gesamtkonzeption in Verbindung mit Darstellung und Grafik gegenüber anderen Spielen, die in die Liste aufgenommen wurden, noch keinen solchen Gefährdungsgrad, der eine Indizierung rechtfertigt. Auf akustische Animation in Form etwa von Schreien wird vollständig verzichtet. "Jugendbeeinträchtigende Aspekte treten insbesondere durch die Tatsache auf, dass jüngeren Jugendlichen z.B. der Zutritt zu LAN-Partys gewährt wird, auf denen dieses Spiel gespielt wird. Möglichkeiten der Ordnungsämter, den Zutritt dieser Altersgruppen zu verhindern, bestehen auf Grund der momentanen Regelungen nicht. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftwareindustrie hat die amerikanische Originalversion bereits vor Einführung auf dem deutschen Markt als nicht geeignet unter 18 Jahren eingestuft," so eine Sprecherin gegenüber de.internet.com. Dabei handele es sich aber bei der jetzigen Gesetzeslage lediglich um eine Empfehlung ohne jede gesetzliche Verbindlichkeit. Wäre eine Alterseinstufung verbindlich, könnte jüngeren Jugendlichen bzw. Kindern der Zutritt verwehrt werden, was dem Spiel auf der Rechtsfolgenseite ausreichend Rechnung tragen würde. Dies unterstreicht nach Meinung der Behörde, die dem Bundesfamilienministerium zugehört, die Notwendigkeit einer raschen Novellierung des Jugendschutzgesetzes. (as)
[ Donnerstag, 16.05.2002, 18:16 ]
bye peet