In der nunmehr anstehenden Einkommensteuererklärung 2009 tauchen private Kapitalerträge meist nicht mehr auf, weil die Bank im Idealfall sämtliche fiskalische Arbeit erledigt hat. Doch bei Börsenverlusten sieht das anders aus, hier müssen Anleger jetzt sogar zwei verschiedene Vorgehensweisen umsetzen, um alte Spekulationsverluste sowie negative Kapitaleinnahmen aus 2009 geltend zu machen. Hierzu hat das Bundesfinanzministerium jetzt einen Anwendungserlass veröffentlicht, wie die roten Börsenzahlen dem Fiskus präsentiert werden können (Az. IV C 1 - S 2252/08/10004).
Der noch nicht verbrauchte Spekulationsverlust aus dem Steuerbescheid 2008 darf von Gewinnen abgezogen werden, auf die Banken 2009 Abgeltungsteuer einbehalten haben. Hierzu muss der Kurserlös mit Wertpapieren oder das Plus an der Terminbörse dem Finanzamt über die Anlage KAP gemeldet werden. Dann gleicht der alte Spekulationsverlust über den Einkommensteuerbescheid insoweit die bereits versteuerten Einnahmen aus und die zuviel bezahlten Abgaben gibt es entweder erstattet oder das Guthaben wird mit anderen Forderungen des Fiskus verrechnet. Notwendig als Beleg ist hierzu eine offizielle Steuerbescheinigung der Bank, aus der sowohl die Gewinne als auch die Höhe der einbehaltenen Abgeltungsteuer hervorgehen.
Wurden hingegen in 2009 Verluste mit Wertpapieren, am Terminmarkt oder durch bezahlte Stückzinsen beim Anleihekauf eingefahren, gleicht das Minus andere Kapitaleinkünfte aus. Hierzu fließen die roten Zahlen bei der Bank in einen Verlustverrechnungstopf und werden mit positiven Erträgen wie Zinsen, Dividenden oder Gewinnen verrechnet und das verbleibende Minus wird aufs Folgejahr vorgetragen. Dies ist bereits automatisch in der Silvesternacht geschehen, sofern der Kunde von seiner Bank nicht bis zum 15. Dezember 2009 verlangt hatte, ihm den verbliebenen Verlust zu bescheinigen. Nur bei rechtzeitigem Antrag wurde der Minusbetrag aus dem Verlustverrechnungstopf herausgenommen und das Kreditinstitut beginnt an Neujahr 2010 wieder bei Null. Dieser abgeforderte und bescheinigte Verlust lässt sich dann über die Steuererklärung dazu nutzen, positive Kapitaleinnahmen über andere Banken, Versicherungserlöse oder Erträge aus Auslandskonten entsprechend zu mindern.
Wer den Termin Mitte Dezember verpasst hatte, muss in seiner Steuererklärung ohne die negativen Kapitaleinnahmen aus 2009 auskommen. Die nächste Chance besteht dann durch den Antrag Ende 2010, sollten die Verluste bis dahin über die Bank immer noch nicht ausgeglichen sein.
www.buhl.valuenet-content.de/portal/..._news.php?objid=1164316
Wen nicht fähig ist, selber eine Meinung zu bilden und eine Entscheidung zu treffen, darf nicht zur Börse.
Keine Kauf Empfehlung!!