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Biotech-Star BioNTech aus Mainz


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BioNTech SE AD. 107,50 $ -0,01% Perf. seit Threadbeginn:   +666,06%
 
Pandemic:

Tagesvolumen Nasdaq

 
14.10.20 18:20
1.331.542     91,70 USD  12:20  
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Finanzesel:

Unglaublicher Preisgap

 
14.10.20 18:23
Dank der Shortseller aka Börsenparasiten bleibt die hohe Volitilität. Heute sogar 3-4 € Kursrückgang - echt nervig.

Denkt ihr, die "Shorties" machen weiter - auch wenn die Zulassung erteilt wurde? Bzw. dann erst recht, weil der Kurs raktenartig nach oben gehen wird?

Ich frage mich, warum so wenige Grossanlager und ETF, Biontech im Portfolio haben. Alle Angst wegen der Volatilität?
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Grobith1st:

Mächtige

 
14.10.20 18:25
Gewinnmitnahmen. Das betrifft aber so ziemlich alle Biotechwerte. Ich glaube nicht das wir heute die 80€ widersehen werden. War aber klar bei dem Anstieg.
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sosix:

diese verlustrechnungen

 
14.10.20 18:27
sind für mich als kleinanleger nur bömische dörfer. auch wenn das nicht richtig ist so rechne ich 30% ans finanzamt ein und gut ist.
klar hast du recht augusto aber wenn ich mich damit madig mache dann brauche ich auch gar nicht investieren :-))))
der ein oder andere versteht das hier zu seinen gunsten zu händeln. ich bahaupte mal frech , dass 80 % der hiesigen anleger davon keine oder nur moderate ahnung hat was nacher übrig bleibt :-)
was ich dem fiskus "schenke" interessiert mich schon lange nicht mehr , da es offensichtlich keine bessere anlageform mehr gibt. ergo muß ich einfach damit leben !auch wenn es noch so traurig und in meinen augen(für den kleinanleger) ungercht ist !!!!
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koeln2999:

@augusto

 
14.10.20 18:28
Zu diesem Absatz hier:

Beim klärenden Blick ins Gesetz hat sich mir auch eine weitere, bislang offene Frage, erschlossen, nämlich die nach der Gewinnermittlung bei Teilverkäufen aus einer mehrfach zu unterschiedlichen Kursen eingekauften Position. § 20 Abs. 4 S. 7 EStG sagt dazu "Bei vertretbaren Wertpapieren, die einem Verwahrer zur Sammelverwahrung im Sinne des § 5 des Depotgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Januar 1995 (BGBl. I S. 34), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. April 2004 (BGBl. I S. 502) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung anvertraut worden sind, ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Wertpapiere zuerst veräußert wurden." In Normaldeutsch: Soweit die Aktien in einem Depot liegen, wird steuerlich immer davon ausgegangen, dass die als erstes gekauften Aktien auch als erstes verkauft wurden.
Kann gerade bei BioNTech, wo viele schon früh zu Kursen unter 30 EUR eingestiegen sind, einen nicht unerheblichen Unterscheid machen. Hätte ich z.B. heute 100 Stk. zu 82 EUR verkauft, und zu 79 EUR zurückgekauft, wären das für mich 300 EUR Gewinn gewesen, fürs Finanzamt jedoch über 6.200 EUR, weil ich sehr früh und damit zu sehr niedrigen Kursen bei BioNTech eingestiegen bin. [Man gut, dass ich nicht getradet habe - so viel Verlust habe ich gar nicht mehr im Topf, bin bei LH letztlich doch noch glimpflich rausgekommen.]



Du hast es genau richtig verstanden. Es gilt das FiFo (First in First Out Verfahren)
Und auch steuerlich ist es genaus so wie Du es interpretiert hast.


Zum zweiten  Absatz hast Du die Frage denke ich nicht richtig verstanden. Es geht mir schon um Aktien, aber um ADRs und ob vorhandene realisierte Verluste (bei mir 60.000 Euro) mit Gewinnen aus ADR's eliminiert werden. Sprich mal hypothetisch: Wenn ich meine Biontech mit 60.000 Euro Gewinn
verkaufe, dürften auf die kompletten 60.000 Euro Gewinn keine Steuern anfallen, da ich 60.000 Euro Verlustvortrag habe. Die Zahlen natürlich hypothetisch....
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A3433:

Nach und Nach

 
14.10.20 18:31
Nach und Nach werden die Shorties und Daytrader abziehen, wenn die Einnahmen fliessen.
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mg90:

@sosix

 
14.10.20 18:34
letztendlich muss man hoffen das der Broker richtig rechnet.
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koeln2999:

@sosix

 
14.10.20 18:36
Entschuldige, aber da muss ich Dir energisch widersprechen. Es ist schon mitunter entscheidend die steuerlichen Auswirkungen zu verstehen.

Einfache Beispiele:

Beispiel 1:
Du machst dieses jahr 10.000 Euro Gewinn und zahlst die "30%" Steuern. Bleiben Dir 7.000 Euro.
Nun machst du nächstes Jahr 10.000 Euro Verlust und machst danach nichts mehr mit Aktien.
Gesamtergebnis: 3.000 Euro Verlust

Beispiel 2:
Due machst dieses jahr 10.000 Euro Verlust. Ende des Jahres beantragst Du einen Verlustvortrag für dieses Jahr.  Nächstes Jahr machst Du einen Gewinn von 10.000 Euro. Dieser wird mit dem Verlustvortrag verrechnet. Gesamtergebnis: plus/Minus 0

Differenz sind in Deiner persönlichen Bilanz 3.000 Euro

Vor dem Hintergrund das man Gewinne steuerlich nicht vortragen kann, ist es gut zu überlegen wann man Gewinne realisiert. Genau das hat Augusto eben realisiert.

Verstanden? So schwer ist es gar nicht. Zumidnest nicht wenn man bei einer Einkommensart bleibt....
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koeln2999:

@mg90

 
14.10.20 18:38
Das machen doch die Algorithmen,-)
Aber wie Du in meinem Beitrag hiervor siehst, bist Du nicht alleine auf hoher See. Mitdenken ist nötig.
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koeln2999:

BionTech wird gerade zerlegt

 
14.10.20 18:41
Ob einige schon mehr wissen. Schlechte News die wir erst morgen erfahren? So ein Sturz IN DER PHASE ist doch unglaulich. 4 Euro in ein paar Minuten.

Oder wollen die Amis die nervösen Kleinanleger abschütteln? Ein Blutbad

Da wird der Totentanz zelebriert
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Mathee:

22 Uhr wieder im Plus

 
14.10.20 18:46
Da kann man doch fast die Schablone drüwwer legen
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BobbyTH:

@ koeln2999

 
14.10.20 18:46
Da werden Nachkaufkurse generiert damit auch Leute wie du noch einsteigen können.
Antworten
Kvothe1106:

Blutbad :-)

2
14.10.20 18:47
Dieses Wort würde ich in allen Börsenforen verbieten lassen  
Antworten
Itburns:

Wow

 
14.10.20 18:47
-1,5 % nach gefühlten 20 grünen Tagen, ist sicherlich keine Katastrophe normale Konsolidierung.

Also macht mal entspannt...
Antworten
A3433:

Locker bleiben

 
14.10.20 18:47
Ganz locker bleiben ...nix schlechte News  ...Kurs Absturz betrifft nicht nur Biontech  .. die Shorties machen halt wieder Kasse  ... passiert doch nicht das erste Mal ...wird so weiter gehen. bis Zulassung und vermutlich einige Zeit danach.
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Blaumonchi:

Was‘n Gewinnmitnahmen !

 
14.10.20 18:51
Ich habe damit gerechnet.
Zwar nur leicht bis jetzt ,aber nachvollziehbar.
Kurze Chartanalyse hilft dann doch.
Lars Erichsen muss man sagen was Charttechnik angeht ,hat er nun mal Recht!
Antworten
Blaumonchi:

Wichtig ist dabei!

 
14.10.20 18:53
Der Kurs darf nicht unter 90$ schließen!
Antworten
Strikerxxx:

Blaumonchi

 
14.10.20 18:56
Ich korrektiere dich ;-) 90,40 Dollar müssen halten, dass war die Hürde
Antworten
Blaumonchi:

So der RSI

 
14.10.20 18:59
ist auf 3Monate und 4h Basis gut abgekühlt  
Antworten
Blaumonchi:

@striker

 
14.10.20 19:00
so genau bumst kein Eichhörnchen;)
Antworten
Strikerxxx:

Blaumonchi

 
14.10.20 19:03
Hallo..., da hast aber noch nicht aufgepasst wie die bumsen ;)
An sich mag das natürlich sein, allerdings sollten wir auf Schlusskurs über 90,40 Dollar stehen.
Antworten
StRa:

@Augusto14 koeln2999

 
14.10.20 19:07
Ich zitiere aus dem Erlass der OFD Frankfurt  vom 01.02.2019, Az. S2242 A-104 St219 die Randziffer 123:
"Erzielt der Steuerpflichtige Verluste aus der Veräußerung oder Einlösung von ADRs und GDRs, fallen diese unter die eingeschränkte Verlustverrechnung i.S. des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG."

Ich lese das so, dass Verluste aus ADRs nur mit Gewinnen aus ADRs (diese gelten als Einkünfte i.S. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG) ausgeglichen werden, und das nur in Höhe von maximal 10.000 Euro. Ein Ausgleich ist auch möglich mit Einkünften § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG (= im Wesentlichen Einkünfte aus Stillhalterprämien); das soll uns hier aber nicht interessieren.

ABER: wir werden ja keine Verluste aus BioNTech ADRs machen :-), was zumindest meine Erwartung ist.

"Normale" Aktiengewinne sind aber Einkünfte i.S. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG. Demnach schließe ich daraus, dass Verluste aus ADRs nicht mit Gewinnen als Aktien verrechnet werden. Und wohl auch umgekehrt.

Die Definition von § 20 Abs. 4 S. 7 EStG ist vollkommen korrekt, es gilt das fifo-Verfahren (first in, first out).

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater :-)) oder aber an Ihr Finanzamt (die Ihnen was husten werden).
Antworten
Blaumonchi:

@striker

 
14.10.20 19:08
na klar ,hast ja recht:)
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Medipiss:

Augusto

 
14.10.20 19:09
Das Fifo Verfahren kann man zumindest stückweise gut umgehen, indem man, wenn bei seiner Bank möglich, ein Zweitdepot eröffnet, und die zuerst erworbenen Aktien rüber schiebt! Hab ich auch gemacht mit einer anderen Aktie, von der ich noch einen größeren Bestand habe, die ich vor Einführung der Abgeltungsteuer gekauft habe und die noch in der Verlustzone sind...

Dein Rechenbeidpiel allerdings verstehe ich nicht, wenn du 100 Aktien veräußerst zu 82 und die zurück kaufst zu 79, dann ergibt sich aus diesen Vorgängen gar kein Gewinn!? Die 100 müssen ja vorher gekauft worden sein, und das war der entsprechende Anschaffungspreis.
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Stefanoieder:

Kurs?

 
14.10.20 19:37
Wer verkauft denn so kurz vor Verkündung der Ergebnisse? Macht doch nur Sinn, wenn man negative Ergebnisse erwartet oder nicht? Hätte man heute morgen mal verkauft...
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