BETA.WIN: das wars wohl....

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bwin Interactive E. kein aktueller Kurs verfügbar
 
BETA.WIN: das wars wohl.... eehuber
eehuber:

Bush hat unterschrieben

 
13.10.06 21:19
#51
euro adhoc: bwin Interactive Entertainment AG (Nachrichten) / Recht/Prozesse / US SAFE Port Act von Präsident George W. Bush unterzeichnet

-bin mal nächste wo.gespannt was engländer machen...Bwin "Gott sei Dank" nur ca 25%Umsatzverlust.Eines ist jedoch sicher-das der Kuchen in EU neu aufgeteilt wird:-)
MEINUNGEN GEFRAGT!!!!!!!

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BETA.WIN: das wars wohl.... centy01
centy01:

nicht so schlimm!

 
13.10.06 21:49
#52
es ist den banken ja nur verboten direkt an die wettanbieter zu zahlen, wenn man einen internet nezahldienst zwischenschaltet geht es dann wieder problemlos.
die wettanbieter müssen dann allerdings von ihrem umsatz einiges an die zahldienste abführen, aber grundsätzlich gab es ja kein verbot von wetten im internet.
außerdem gibt es im zeitalter vom internetbanking noch die möglichkeit ein konto im ausland zu eröffnen(wo es diese einschränkungen nicht gelten)
ist ein ziemlich inkonsequentes und zahnloses gesetz, welches nicht mal die tinte für bushs unterschrift wert ist.
BETA.WIN: das wars wohl.... tradix
tradix:

bwin darf in Sachsen weiter Internet-Wetten anbiet

 
17.10.06 16:22
#53
Dienstag, 17. Oktober 2006 16:11

bwin darf in Sachsen weiter Internet-Wetten anbieten - Kurs steigt / Gericht in Dresden hält DDR-Lizenz weiter für gültig - bwin-Aktien drehen nach schwachem Verlauf ins Plus - 3,3% fester

Die Aktien des Internet-Sportwetten- und Glücksspiel-Anbieters bwin haben am Dienstag Nachmittag nach schwächerem Verlauf deutlich ins Plus drehen können. Wie die Nachrichtenagentur Bloomberg meldet, hat das Gericht in Dresden entschieden, dass bwin im deutschen Bundesland Sachsen bis auf weiteres weiterhin Internet-Wetten anbieten darf. Die von bwin gehaltenen Lizenz aus früheren DDR-Zeiten sei weiterhin gültig.

Gegen 16.00 Uhr notierten die Titel mit plus 3,30 Prozent bei 18,18 Euro. Am Vormittag waren die Papiere noch stärker unter Abgabedruck gestanden - das Tagestief wurde kurz vor 10:00 Uhr bei 16,66 Euro markiert. (Forts. mögl.) ger/ggr

WKN      76755    
ISIN  AT0000767553
WEB   www.bwin.com
BETA.WIN: das wars wohl.... tradix
tradix:

Eilantrag gegen Verbotsverfügung erfolgreich

 
17.10.06 19:14
#54
Dienstag, 17. Oktober 2006 16:53

bwin kann in Sachsen vorläufig weitermachen / Eilantrag gegen Verbotsverfügung erfolgreich - Einstweiliger Rechtsschutz - Aktie steigt um 12,4 Prozent

Der private börsenotierte Internet-Sportwettenanbieter bwin darf sein Geschäft im deutschen Bundesland Sachsen vorerst weiter betreiben. Das Verwaltungsgericht Dresden gab am Dienstag einem Eilantrag gegen die vom Land Sachsen verhängte Verbotsverfügung statt. Damit genießt das in Neugersdorf ansässige deutsche bwin-Tochterunternehmen betandwin e.K. einstweiligen Rechtsschutz.

Bwin wollte mit seinem Antrag verhindern, dass es vor einem gerichtlichen Widerspruchsverfahren und einer möglichen Klage zum Sofortvollzug des vom Regierungspräsidium Chemnitz im August verfügten Verbots und damit gegebenfalls auch zu angedrohten Zwangsmaßnahmen kommt.

Nach Ansicht der Dresdner Richter überwiegt das Interesse des Wettanbieters an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes das staatliche Interesse am Sofortvollzug des Verbots. Andernfalls werde die wirtschaftliche Existenz des Antragsstellers gefährdet. Zudem drohe der Verlust von 52 Arbeitsplätzen. Es sei nicht erkennbar, dass die vom Wettunternehmen ausgehende Gefahr so groß sei, das eine sofortige Untersagung nötig sei.

Das zuständige Regierungspräsidium hatte am 10. August verfügt, dass das Unternehmen keine Sportwetten mehr anbieten oder vermitteln noch dafür werben darf. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Dresden ist allerdings nicht offensichtlich, das die ursprünglich nach dem Gewerbegesetz der DDR erteilte Erlaubnis zur "Eröffnung eines Wettbüros für Sportwetten" nicht auch die Geschäft mit der Vermittlung der staatlichen Oddset-Wetten und deren Vermarktung im Internet erfasst. Diese Praxis sei zudem jahrelang vom Freistaat Sachsen nicht beanstandet worden.

Die Verwaltungsrichter verwiesen auf das Grundsatzurteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtes vom März. Dieses hatte das staatliche Wettmonopol für grundsätzlich zulässig erklärt, sieht in der gegenwärtigen Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols aber einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist Beschwerde beim sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen möglich.

Die bwin-Aktie konnte in der Zwischenzeit weiter zulegen. Bis gegen 16.50 Uhr stieg der Kurs gegenüber dem Vortagesschluss um 12,4 Prozent auf 19,78 Euro. ggr

WKN      76755    
ISIN  AT0000767553
WEB   www.bwin.com

Autor: APA/AFP/ggr
BETA.WIN: das wars wohl.... tradix
tradix:

Auch ein zweites Verfahren habe bwin heute gewonne

 
17.10.06 19:50
#55
Auch ein zweites Verfahren habe bwin heute gewonnen, so Klein weiter. Der Fußballklub Armenia Bielefeld dürfe wieder mit bwin-Leibchen auflaufen, habe ein Gericht in Minden entschieden. (Forts. mögl.) ggr/wyl

WKN      76755    
ISIN  AT0000767553
WEB   www.bwin.com
BETA.WIN: das wars wohl.... pfiff13
pfiff13:

Der erste gewonnene Prozeß

 
18.10.06 09:59
#56
die restlichen in Frankreich, Italien und bei uns werden wohl bald auch gewonnen werden. Das heutige hohe Volumen zeigt schon, dass es nur aufwärts gehen kann. Die EU wird solche Sanktionen wie sie Frankreich etc. setzen wollten nicht dulden.
BETA.WIN: das wars wohl.... Terminator100
Terminator100:

WAR aber ein kurzes Feuerwerk ! o. T.

 
18.10.06 18:27
#57
BETA.WIN: das wars wohl.... hhsjgmr
hhsjgmr:

was passiert aber wenn

 
19.10.06 10:14
#58
 


die Anbieter zwar zugelassen werden, aber
nicht über das internet, so wie Bush das in den USA will
BETA.WIN: das wars wohl.... tradix
tradix:

OLG Urteil (für Lotto) ist da- auch für BWIN inter

 
23.10.06 20:00
#59
essant


19:41 23.10.06

Fluxx AG: OLG Düsseldorf bestätigt Bundeskartellamtsbeschluss zum Lottovertrieb

Corporate News übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------

- Lotto-Vertrieb im Supermarkt steht nichts mehr im Wege
- Neuer Staatsvertrag muss sich an europäischem Kartellrecht messen

Das OLG Düsseldorf hat heute die sofortige Umsetzung des
Bundeskartellamtsbeschlusses von Ende August in allen wesentlichen Punkten
bestätigt. Somit bleibt die Beschwerde des Deutschen Lottoblocks gegen den
Sofortvollzug ohne Wirkung. Die Lottogesellschaften sind ab sofort wieder
dazu verpflichtet, Spielscheine aus dem Stationärvertrieb von FLUXX
entgegenzunehmen. Darüber hinaus dürfen wegen der vom Kartellamt
festgestellten Wettbewerbswidrigkeit sowohl das Regionalitätsprinzip als
auch Teile des so genannten Regionalisierungsstaatsvertrages nicht weiter
angewendet werden.

Weiterhin bekräftigt das OLG, dass Lottogesellschaften Verträge nicht ohne
sonstigen Anlass allein deshalb kündigen dürfen, weil ordnungsbehördlich
zugelassene Glücksspiele über terrestrische Vermittlungsstellen vermittelt
werden. Besonders hervorzuheben ist die Feststellung des OLG, dass auch der
neue Lotteriestaatsvertrag, der im Dezember von den Ministerpräsidenten der
Bundesländer verabschiedet werden soll, an den Maßstäben des europäischen
Kartellrechts zu messen ist.

FLUXX AG
Stefan Zenker
Tel.: (040) 85 37 88 47
Mail: stefan.zenker@fluxx.com
BETA.WIN: das wars wohl.... neodymNd
neodymNd:

Bwin Glücksspiel

 
24.10.06 22:31
#60
Da kann man ja gleich bei Bwin auf Bayern setzten, das ist sicherer als die Situation bei Bwin. Also, Wetten kann man noch bei BWin, schon mal Positiv.
BETA.WIN: das wars wohl.... angus77

angus77

 
#61
jetzt gehts mal wieder rauf, schau ma mal wie lange noch. Am 16.11 gehts wahrscheinlich mal wieder rund

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