Anwalt der Stadt rät, das Fahrverbot einzuhalten
Stuttgart kann dem Verbot auch bei einer Ausweitung auf Euro 5 nicht widersprechen.
Die Landeshauptstadt hat keine Möglichkeit, gegen Fahrverbote für Euro-5-Dieselfahrzeuge vorzugehen. Das hat der Anwalt der Stadt, Professor Michael Uechtrizt (Kanzlei Gleiss Lutz), am Dienstag im Umweltausschuss des Gemeinderates klargestellt. SPD und Freie Wähler hatten angefragt, ob OB Fritz Kuhn (Grüne) zu dem ab 2020 geplanten Euro-5-Verbot in Stuttgart das Einvernehmen der Stadt verweigern könne. Die grün-schwarze Landesregierung will im Herbst entscheiden, ob und in welcher Form das Euro-5-Verbot 2020 kommt.
Die Landeshauptstadt, so Uechtritz, habe bei dem Prozess um die Fahrverbote vor dem Bundesverwaltungsgericht als Beigeladene ihre Position vertreten. Sie sei an das rechtskräftige Urteil gebunden. Es sieht nach den Diesel-Fahrverboten bis einschließlich Euro 4 (ab 1. April für Stuttgarter) die Euro-5-Dieselverbote als einzige Möglichkeit, „schnellstmöglich“ die Grenzwerte für Stickstoffdioxid einzuhalten, wie es das Immissionsschutzgesetz fordert.
Widerspruch „nicht darstellbar“
Die Werte an den Messstationen gingen zwar zurück, so Uechtritz, aber man sei 2018 mit 71 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter noch so weit von Grenzwert von 40 und dem neuen Verhältnismäßigkeitswert von 50 Mikrogramm weg, dass „keine wesentliche Änderung der Sach- und Rechtslage eingetreten ist
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