Szenario 1: Die Revision wird abgewiesen – Freie Fahrt für Fahrverbote
Dazu Mingers: „Weist das Bundesverwaltungsgericht die Revision ab, wäre der Weg für drohende Diesel-Fahrverbote frei. Bestehende städtisch-behördliche Luftreinhaltepläne müssten dann weiter nachgebessert werden. Einem expliziten Bann bestimmter Fahrzeuge für den Innenstadtverkehr stünde dann nichts mehr im Weg.“
Da es derzeit noch keine bundesweit einheitliche Kennzeichnung für Fahrverbote gibt, sei die Umsetzung von Fahrverboten in diesem Jahr praktisch unmöglich.
Szenario 2: Die Revision wird stattgegeben – Keine Fahrverbote
Dazu Mingers: „Geben die Bundesverwaltungsrichter am kommenden Dienstag der Revision von NRW und Baden-Württemberg statt, drohen keine Fahrverbote für Städte und Kommunen. Auch der aktuelle Druck auf die Autoindustrie würde in diesem Fall erheblich verringert.“
Gleichzeitig stehe jedoch die Bundesregierung noch stärker unter Zugzwang: Sie müsste effektive Lösungen und Maßnahmen finden und durchsetzen, die den Schadstoffausstoß erheblich senken.
Szenario 3: Der Europäische Gerichtshof wird eingeschaltet
Dazu Mingers: „Es ist denkbar, dass das Bundesverwaltungsgericht den Rat des Europäischen Gerichtshofes einholt. Dies würde vor allem dann wichtig, wenn die europäischen Vorgaben zur Luftqualität als Argument herangezogen würden.“
Derzeit geht fast niemand davon aus, dass es zu einer EuGH-Entscheidung kommen wird. Falls doch, wird sich das Verfahren zu drohenden Diesel-Fahrverboten noch in die Länge ziehen.
Szenario 4: Weitere Ermittlungen
Dazu Mingers: „Denkbar, aber unwahrscheinlich wäre die Aufhebung bereits gefällter Urteile aus Vorinstanzen und die Zurückweisung des Streits an die Städte Düsseldorf und Stuttgart.“
Die beiden Fälle müssten dann quasi neu aufgerollt werden, und die Richter „noch offenen oder ungeklärten Fragen nachgehen“, erklärt Mingers.
Ich bin persönlich für Option 3, BNOx beim EUGH, also nicht mal 10, wie in Deutschland, sondern dazu mal 10 Länder !!!