ALLE Balda Investierten 2012 & 2013;
Viele fragen hier immer wieder, wann den nun die Dividende von ca. 1.50 Euro 2013 kommt, nicht aber, wie dieser Ertrag in Deutschland oder der Schweiz zu versteuern ist. Da gibt es nämlich GROSSE WIDERSPRÜCHE.
Durch die Steuerharmoniesierung hat meiner Rechtsauffassung nach in beiden Ländern diese Besteuerung gleich zu erfolgen wie folgt; z.B. für die Schweiz; auf dieser gesetzlichen Grundlage;
"Rückzahlungen von Reserven aus Kapitaleinlagen einer Kapitalgesellschaft unterliegen weder der Einkommenssteuer (Art. 20. Abs. 3 DBG) noch der Verrechnungssteuer (Art. 5 Abs. 1bis VStG).
Auf schriftliche Anfrage bei der Balda AG hatte mir diese vor dieser Divi-Auszahlung 2012 am 28.02.13 noch schriftlich mitgeteilt;
"Die Gewinnausschüttung erfolgt in voller Höhe aus dem steuerlichen Einlagekonto und führt auf Ebene der Aktionäre nicht zu Einnahmen aus Kapitalvermögen gemäss § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG. Die Dividende fliesst somit den Aktionären steuerfrei zu".
Ein Schock;
Meine Steurverwaltung stellt mir nun im Oktober 2013 eine saftige Steuerrechnung, weil Balda AG angeblich diese Sonderdividende aus dem Gewinnvortrag ausbezahlt hat; " wobei es sich um normale Dividenden handle" Zitat Ende. Diese wäre in der Tat zu 100 % steuerbar.
Da würde es sich ja lohnen, vor Dividende alles zu verkaufen, nach Auszahlung um die Dividende günstiger wieder 100 % steuerfrei einzusteigen. Selbstverständlich werde ich gegen den St-Bescheid Einspruch erheben, u.a. auch wegen Verstoss gegen Treu & Glauben.
Bei der Divi v. 7.11.12 2 Euro erfolgten 1.60 Euro aus dem steuerlichen Einlagekonto (somit steuerfrei für den Aktionär wie von Balda zuvor garantiert), ausschliesslich 0.60 Euro wären demgemäss Einkommenssteuerpflichtig.
Wer war von Euch alles Balda Aktionär im Jahr 2012 und was habt Ihr für Erfahrungen mit der steuerlichen Erfassung/Einschätzung dieser zwei Sonderdividenden 2012 gemacht ?;
Steuereinschätzung als;
a) aus steuerlichem Einlagekonto,
b) aus dem Gewinnvortrag
Soderdividenden ausbezahlt. Einstufung "a" wäre steuerfrei ,"b" steuerbar.
Balda-Sonderdividenden 2013 auch steuerbar wie die total von 3.3o Euro 2012 jetzt steuerbar sein sollen ?
WICHTIG ist dies auch im Hinblick auf eine mögliche Sonderdividende 2013 sich JETZT GEDANKEN zu machen.
Antworten auch per Bordmail möglich, Danke für Euer Feedback
So wie einem das Licht nicht ohne die Dunkelheit bewusst würde, so gibt es keine Situation, in der nicht etwas POSITIVES zu entdecken wäre.
Frei nach I Ging