ich sehe es nach den aktuellen Erkenntnissen leider wie Geldkerni: sieht nach aHV aus. Das Gericht scheint keine inhaltliche Prüfung bei seiner Entscheidung vornehmen zu müssen, sodass es nur auf die formale Zulässigkeit der Einberufungsmoeglichkeit ankommt.
Beobachtet mal das Orderbuch: da kann man gezielte Kauf- oder Verkauforders mit jeweiligen Gesamtvolumina von über 100.000 feststellen, welche den Kurs erst steigen und dann wieder senken in einer Spanne von 20 ct. Wer da wohl dahintersteckt...
Aus der Satzung ergibt sich zur Beschlussfähigkeit nichts abweichendes, sodass auf der aHV die einfache Mehrheit des anwesenden Kapitals für einen Beschluss ausreichten. Bedeutet, wenn Elector mindestens 29,94 % erreicht, sind 29,95 % an Gegenstimmen erforderlich! Da müssen wir uns anstrengen!!!
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