Es wird wohl auf ein EUGH Urteil hinauslaufen und das kann noch dauern. Die Monopolisten sind weiterhin stur und niemand tut was gegen die offensichtlich rechtswidrige Verhaltensweise - komme mir vor wie in einer Bannenrebublick.
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| Strategie | Hebel | |||
| Steigender AMD Advanced Micro Devices Inc-Kurs | 5,02 | 10,03 | 14,83 | |
| Fallender AMD Advanced Micro Devices Inc-Kurs | 4,95 | 9,97 | 15,18 | |
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wie ich sehe gibt es hier deutlichen Aufklärungsbedarf.
1. Der von MobydickDOIM eingestellte Artikel entsprang der Fede des Deutschen Toto u. Lottblocks und ist daher, wie schon von anderen bemerkt, eine sehr einseitige Darstellung. Hierzu möchte ich folgende Stellungnahme beifügen:
Anmerkungen von Rechtsanwalt Martin Arendts: Mehrere Punkte in der Darstellung des Deutschen Lotto- und Totoblocks sind falsch. So hat der EFTA-Gerichtshof nicht etwa die Klage des Buchmachers Ladbrokes abgewiesen, sondern im Rahmen des Vorlageverfahrens EWR-Recht ausgelegt und dabei die an ein Glücksspielmonopol anzulegenden Kriterien dargestellt. Der Gerichtshof hat damit das Monopol in Norwegen auch nicht für zulässig erklärt. Dies muss vielmehr nun das vorlegende norwegische Gericht anhand der Kriterien des EFTA-Gerichtshofs entscheiden. Im Übrigen ist der geplante Glücksspielstaatsvertrag nach den Feststellungen der Europäischen Kommission europarechtswidrig.
Den Gegenartikel findet ihr unter folgendem Link
http://wettrecht.blogspot.com/2007/05/...g-des-efta-gerichtshofs.html
2. Gibt es eine Pressemitteilung des Verbandes Europäischer Wettunternehmer die unter dem nachfolgenden Link jeder nachlesen kann.
http://wettrecht.blogspot.com/2007/05/vewu-europa-erhht-den-druck.html
Und die ist nach meinem dafürhalten eindeutig.
3. So wie ich die Sachlage beurteile, sagt das EFTA - Urteil nichts anders als die EU-Kommision aus. Nämlich frei interprediert:
Ein staatliches Monopol kann es geben.
Wenn: 1. Der Staat konsequent alle Werbeaktivitäten einstellt. 2. Alle Glücksspielarten unter das Monopol bzw unter unter den Blickwinkel der Suchtprävesion stellt. (Pferdewetten, Glücksspielautomaten, Spielbanken usw.) 3. In allen Ebenen vor den Gefahren der Speilsucht warnt. 4. Die Spielangebote drastisch reduziert.
Der Staat muß also erst mal dort eingreifen, wo das größt Spielsuchtpotential besteht, nämlich im Casino, bei Pferdewetten und beim sogenannten kleinen Glücksspiel. Solange sich der Staat nur die Rosienen unter den Glücksspielangeboten hersauspickt um selber Kasse zu machen, sind Monopole nicht statthaft.
In diesem Fall könnte Deutschland das Glücksspiel und alle seine Ableger gleich einstampfen. Die Finanzierung des Sports kann sich Deutschland dann in die Haare schmieren. Also, was wir ja schon wissen, Deutschland will auf das Glücksspiel nicht verzichten, die MP wollen nur alleine abräumen und dabei stehtig die Gewinne steigern. Und genau das geht nicht. Es wurde immer wieder betont, dass der Sport auf das Geld angewiesen ist. Ein Einnahmen einbruch ist also nicht hinzunehmen. Und somit kann das Monopol auch nicht bestehen.
Wettbürobetreiber aus Hessen erhält 13.564,00 Euro Schadenersatz
Der Generalstaatsanwalt beim OLG Frankfurt a. M. hat einem Sportwettbürobetreiber aus Hessen einen Schadenersatzanspruch aufgrund einer rechtswidrigen Durchsuchungs- und Sicherstellungsmaßnahme, die am 13.01.2005 stattgefunden hatte, in Höhe von 13.564,38 € zugesprochen. Der Betreiber einer Wettannahmestelle, der Sportwetten an ein lizensiertes Unternehmen in einem anderen europäischen Mitgliedsstaat vermittelte, war im Januar 2005 – wie eine Vielzahl anderer Wettbürobetreiber auch – aufgrund eines amtsgerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses durchsucht worden, wobei gleichzeitig Gegenstände des Wettbüros und auch ein geschäftlich genutzter Pkw sichergestellt worden waren. Das Verfahren wurde im Anschluss durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Auf Antrag des Wettvermittlers wurde ihm dann zunächst ein Strafrechtsentschädigungsanspruch wegen der in unzulässigerweise erfolgten Durchsuchung und Sicherstellung der Gegenstände zuerkannt. Nach Bezifferung seiner Schadenersatzansprüche wurden dem Betroffenen mit Ausnahme eines geringfügigen Betrages die Ansprüche nunmehr auch der Höhe nach zuerkannt. Neben der ihm entstandenen Anwaltskosten ist insbesondere auch eine Nutzungsentschädigung für einen beschlagnahmten Pkw in Höhe von 10.890,00 € zuerkannt worden.
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| 3 | 246 | mybet Holding vor Restart? - NEWS! | Rudini | williamwill009the | 22.10.23 14:19 | |
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| 5 | Call auf Fluxx | entombed1966 | entombed1966 | 25.04.21 09:45 | ||
| 11 | 2.002 | mybet Holding SE | acker | acker | 25.04.21 02:50 | |
| 12 | 2.477 | Jaxx-Jetzt einsteigen? | acker | acker | 24.04.21 22:53 |