Manohman?!Wohin führt dieses Theater noch.........
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Es gibt schon mal eine Vorahnung wie die obersten Gerichte entscheiden werden. Hier ein Auszug, den ganzen Artikel findet Ihr unter den unten stehenden Link.
Diese Klage hatte zur Folge, dass sich das Gericht intensiv mit dem österreichischen Monopol beschäftigt hatte. Und es kam zum Schluss, dass es nicht mit den Gesetzen des EuGH konform geht. Daher hat sich das Gericht auf geltendes EU-Recht berufen.
Fakt ist, dass es einem privaten Anbieter nicht möglich ist eine Online-Glücksspiel-Konzession in Österreich zu erwerben, egal welche Standards er erfüllt. Das ist für das Oberlandesgericht Wien bedenklich und nicht zulässig. Diese Monopolbeschränkung steht in keiner Relation und das Oberlandesgericht beruft sich hierbei auf den Banken- und Finanzdienstleistungsbereich.
Auch die Rechtfertigung über den Spielerschutz lässt das Gericht nicht gelten, da es zu viele Möglichkeiten für Spielsüchtige gibt, ihrer Sucht nachkommen zu können – ob nun Spielautomaten oder Lotto.
„Ein Verbot von privaten, in der EU zugelassenen und kontrollierten Anbietern ist unter diesen Umständen zum Schutz von Verbrauchern weder geeignet noch verhältnismäßig." – so die endgültige Begründung des Oberlandesgerichtshofs laut Pressemeldung.
http://www.pokerspieleonline.de:80/neuigkeiten/...lage-abgewiesen.htm
moin moin...
mal eine kurze anmerkung:
vielleicht mache ich einen denkfehler - aber wenn man auf alexa die zugriffszahlen von bwin.com und mybet.com vergleicht, fällt auf, dass mybet in letzter zeit kräftigst aufgeholt hat. derzeit sogar deutlich stärker als bwin performt.
ich weiß, dass alexa-daten nur relativ sind und man sie immer mit einer spur vorsicht genießen muss. ABER: ein indikator, dass es bei mybet rockt.
bwin ist mit über 700 mio an der börse bewertet - fluxx mit 40 mio...
ich bin wirklich auf die nächsten zahlen gespannt ...
Gegen den Beschluss des OLG Düsseldorf haben der DLTB und die betroffenen Lottogesellschaften Rechtsbeschwerde und das Bundeskartellamt Anschlussrechtsbeschwerde eingelegt. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs wird hierüber am 29. April 2008 verhandeln. Er wird sich dabei gegebenenfalls auch mit dem neuen Staatsvertrag zum Glücksspielwesen zu befassen haben, der zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist (vgl. etwa LT NRW, Drucks. 14/4849). Dieser sieht in § 4 Abs. 4 ein Verbot der Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet vor. Von einem Land erteilte Genehmigungen für die Veranstaltung oder Vermittlung von Glücksspielen gelten weiterhin nur für dessen Gebiet (§ 9 Abs. 4 Satz 1).
http://wettrecht.blogspot.com/2008/04/...sgerichtshof-verhandelt.html
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