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Die Behörde werde der Bundesrepublik ein Aufforderungsschreiben über den Staatsvertrag der Länder zum Glücksspiel schicken, sagte ein Vertreter der Glücksspiel-Branche am Donnerstag der Nachrichtenagentur Reuters. Dies wäre die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens, das die EU-Kommission bei einem Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht anstrengen kann.
Der europäische Glücksspiel- und Wettverband beschwerte sich vergangene Woche bei der EU-Kommission, das seit Januar in Deutschland geltende Verbot von Wetten im Internet verletze die Dienstleistungsfreiheit. Der Staatsvertrag der Bundesländer zum Glücksspielwesen erlaubt Online-Wetten nur noch bei Pferderennen. Die EU-Kommission hatte ihn bereits im Vorfeld kritisiert.
Die Bundesregierung müsste auf das Schreiben aus Brüssel zunächst zu dem Gesetz Stellung nehmen. Daraufhin würde die Kommission entscheiden, ob sie dieses als rechtswidrig betrachtet und eine Änderung fordert. Wenn damit der Streit nicht beigelegt wird, kann die EU vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.
Eine mit dem Vorgang vertraute Person sagte, die Kommission werde über das Aufforderungsschreiben am kommenden Donnerstag entscheiden. Der Branchenvertreter sagte außerdem, ein bereits seit dem vergangenen Jahr laufendes Verfahren zum gleichen Thema könnte beendet werden. Betroffen von dem Online-Wettverbot ist zum Beispiel der private Anbieter bwin aus Österreich.
http://de.reuters.com:80/article/worldNews/idDEKOE45885320080124
| [ Sonntag, 27.01.2008, 09:57 ] |
War das kritische Auge öfter geschlossen?
Auszug:
Der federführende Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy hat seit fast zwei Jahren ein kritisches Auge auf das staatliche Monopol bei Glücksspielen in Deutschland geworfen und deshalb vergangenes Jahr mehrere mahnende Briefe nach Berlin geschrieben, EU-Recht zu beachten. Vergeblich, wie es nun scheint. Ein erstes Verfahren hatte die EU-Kommission deswegen bereits im April 2006 eingeleitet.
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Brüssel - Seit Jahresbeginn gilt in Deutschland der "Staatsvertrag für Glücksspiel". Er untersagt privaten Unternehmen die Durchführung und Vermittlung von Glücksspielen, zu denen – im Gegensatz zu Österreich –auch Sportwetten zählen. Nur noch staatliche Stellen dürfen in diesem Geschäftsfeld tätig werden.
Die EU-Kommission sieht in dieser neuen deutschen Regelung eine klare Diskriminierung und wird einen entsprechenden Mahnbrief nach Berlin senden. Ein Verfahren läuft zwar bereits seit 2006 wegen ähnlicher Vorwürfe, doch macht der neue Glücksstaatsvertrag weitere Schritte nötig, heißt es in Kommissionskreisen.
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sind staatliche Monopole im Wettbereich nur dann zulässig, wenn diese vor allem dem Schutz der Spieler vor Sucht dienten. Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy meint allerdings, dass der Spielerschutz auch anders sichergestellt werden kann.
Die EU-Kommission hat deswegen auch bereits einen Vorschlag nach Berlin übermittelt: Wenn Deutschland den Bereich der Sportwetten frei gibt, stellt die Kommission alle weiteren Verfahren ein.
Nutznießer einer solchen Entscheidung wären die privaten Anbieter, vor allem das in Wien börsenotierte, aber von Gibraltar operierende Unternehmen Bwin. Konrad Sveceny, zuständig für die Beziehungen zu Anlegern, schätzt das Marktvolumen in Deutschland auf rund 400 Millionen Euro Bruttospielertrag (Einsätze minus Gewinne). Die Tendenz sei stark steigend: "Bis 2012 soll der deutsche Markt um 50 Prozent wachsen."
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (VG) hat einen Streit über das staatliche Sportwettenmonopol dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Geklagt hatte ein in Gibraltar ansässiges Unternehmen, das dort eine Lizenz für Online-Wetten besitzt. Die Firma will auch in Schleswig-Holstein über das Internet Sportwetten anbieten. Einen entsprechenden Antrag hatte das Land mit dem Verweis auf das staatliche Monopol für Lotterien und Sportwetten abgelehnt. Dagegen hatte das Unternehmen geklagt (Aktenzeichen 12 A 102/06). Die Firma berief sich auf die durch den EG-Vertrag garantierte Dienstleistungsfreiheit.
Das VG Schleswig ist nach den Verwaltungsgerichten Köln, Stuttgart und Gießen das nunmehr vierte deutsche Verwaltungsgericht, das Zweifel an dem staatlichen Wettmonopol geäuert und den EuGH einen entsprechenden Fall vorgelegt hat. Es sind nunmehr acht Verfahren beim EuGH anhängig, wobei die jeweils drei Verfahren der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Gießen verbunden worden sind.
Quelle: dpa
Bwin zieht vor GerichtKlagen gegen Lotterien und Deutschland Der Sportwettenanbieter bwin bereitet eine Klage gegen die Österreichischen Lotterien vor. Anlass dafür ist eine Inseratenkampagne der Österreichischen Lotterien, die ihre Internet-Plattform win2day als das einzige legale Spielangebot im Internet bewerben. |
ich moechte mich bei pfeiffenluemmel bedanken.
Aus meiner Sicht war er in diesem Forum gerade
in der Zeit, wo der Kurs sehr stark unten war und es
wenige aktuelle Nachrichten gab, der beste Performer.
Die WestLB hat ein Loch von mehreren Milliarden, nicht Millionen. Das Land NRW ist der größte Anteilseigner mit 38%. Man sollte meinen, dass der größte Anteilseigner auch die Geschäfte der Bank kontrolliert ( kontollieren kann )? Das verzockte Geld sind nun alle in NRW los. Von diesen Milliarden hätten Sportvereine und andere Jahrzehnte profitieren können.
NRW konnte nicht schnell genug den Monopolvertrag ratifizieren. Und schon wieder werden auch sie ( in NRW ) durch die verordnete eingeschränkte Werbung bei Lotto und Sportwetten Geld verlieren, besonders bei den Sportwetten. Gutachten, die besagen, dass bei einer Privatisierung ( natürlich verbunden mit einer entsprechenden Provisionsregelung) wesentlich mehr Geld in die Kassen fließen würde, werden nicht beachtet.
Wann endlich verstehen die Ministerpräsidenten die Bedeutung der Privatisierung? Der Staat sollte das machen, was er auch wirklich kann und sich darauf konzentrieren.
Niemand möchte den Wohlfahrtsverbänden und auch dem Sport Geld wegnehmen, das Gegenteil ist der Fall!
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