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Auch Fluxx wird sein Recht bekommen

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Passende Knock-Outs auf Gold

Strategie Hebel
Steigender Gold-Kurs 4,98 10,60 15,13
Fallender Gold-Kurs 6,51 9,92 14,98
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000VJ2M4Y7 , DE000VJ5BFE1 , DE000VJ5BFG6 , DE000VJ4A6G1 , DE000VJ4A429 , DE000VJ4MK83 .Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

Beiträge: 4.515
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mybet Holding kein aktueller Kurs verfügbar
 
stan2007:

hi...habe auch schon geschaut,aber noch

 
09.10.07 16:03
nichts gefunden...
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pfeifenlümmel:

Das Startbild ist zumindest neu....

 
09.10.07 16:06
Das Wartezimmer des Zahnarztes ( Hopades saß schon dort ) ist verschwunden, der Zahn wurde offenbar erfolgreich gezogen.
Auch Fluxx wird sein Recht bekommen 124424
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pfeifenlümmel:

Ohne Kommentar

 
09.10.07 17:08
Startseite Dienstag, 9. Oktober  


Bundesländer: Mit Ignoranz gegen EU-Gesetze



Berlin

- Ausführungsgesetze zum Glückspielstaatsvertrag hätten angemeldet werden müssen
- Staatsvertrag kann jetzt nicht mehr fristgerecht in Kraft treten
- Länder riskieren Milliarden durch Vertragsverletzungsverfahren und Staatshaftungsansprüche

In allen 16 Bundesländern hat die Ratifizierung des neuen Glücksspielstaatsvertrages begonnen - gegen alle Bedenken der EU-Kommission, die den Entwurf als europarechtswidrig kritisiert und ein Vertragsverletzungsverfahren angekündigt hat, falls der Vertrag wie geplant am 1. Januar 2008 in Kraft treten sollte.

Jetzt sind die Länder ein weiteres Mal dabei, das Europarecht absichtlich zu missachten: sie ignorieren bewusst oder fahrlässig, dass auch alle Ausführungsgesetze, ohne die der Glückspielstaatsvertrag keine Wirkung hat, bei der EU-Kommission hätten notifiziert werden müssen. Darauf hatte die EU-Kommission bereits am 11. September 2007 eine Delegation von Vertretern der Bundesländer ausdrücklich hingewiesen; den Landtagen wurde diese
Botschaft jedoch nicht weitergegeben. In einem jetzt bekannt gewordenen Schreiben vom 24. September 2007 hat die EU-Kommission schließlich der Bundesregierung in aller Deutlichkeit mitgeteilt, dass die Missachtung der Notifizierungspflicht unweigerlich zu einem Vertragsverletzungsverfahren führen wird. In der Konsequenz werden die zahlreichen betroffenen Unternehmen Staatshaftungsansprüche geltend machen und Schadenersatz in hohen dreistelligen Millionenbreichen fordern.

Ein aktuelles Gutachten des renommierten Europarechtlers Prof. Dr. Rudolf Streinz, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht der Ludwig-Maximilians Universität München, bestätigt:

Jedes Gesetz, das zur Umsetzung oder Ausführung des Staatsvertrages erlassen wird, muss einzeln notifiziert werden; die Gesetzentwürfe dürfen nicht vor einer Notifizierung an die EU-Kommission und Ablauf der Stillhaltefrist beschlossen werden.

Diese mindestens dreimonatige Stillhalteverpflichtung geht über den 31. Dezember 2007 hinaus. Der § 28 des Staatsvertrages sieht aber vor, dass der Staatsvertrag gegenstandslos wird, wenn ihn nicht mindestens 13 Länder bis zum 1. Januar 2008 ratifizieren. "Damit muss der Lotteriestaatsvertrag von 2004 weiter gültig bleiben", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "Das ist ohnehin das Beste für alle - auch für Sport, Wohlfahrt und Kultur."

Es gibt noch einen Ausweg aus dem Dilemma der Länder: EU-Kommissar McCreevy hatte den Ländern bereits im August in einem offiziellen Schreiben klargemacht, dass das Lottomonopol in der im Staatsvertrag des Jahres 2004 verankerten Form unangetastet bleiben könne, wenn die Bundesländer dafür die Sportwetten im Sinne der Verfassung und des Europarechts regeln würden. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte eine Neuordnung nur für den Sportwettenbereich gefordert.

Das Gutachten von Professor Streinz und den Brief der EU-Kommission senden wir Ihnen gern als Datei zu.

Pressekontakt:
Sharif Thib
presse@deutscherlottoverband.de


Hinweis: ISA-CASINOS veröffentlicht auf ihrem Internet-Portal verschiedene Artikel, Analysen, Kolumnen, Reportagen, Publikationen, Urteile, Interviews und Nachrichten, die aus unterschiedlichen Quellen stammen. Verantwortlich für den Inhalt ist allein der Autor.  
[Druckbare Version]  eingestellt am: 09.10.2007 15:39  

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jezkimi:

Fluxxen

 
09.10.07 17:55
Jez geh ich fluxxen, fluxxen ist geil und hilft dem Kurs auf die Sprünge.
deshalb fluxxt mal wieder. Bald steigt der Kurs ..... (nur wohin weiss ich noch nicht)
Antworten
Der Dozent:

EU wird sich durchsetzen

 
09.10.07 21:15
EU legt Länderregelungen zum Glücksspiel auf Eis

Von Corinna Budras

09. Oktober 2007
Die geplante Verschärfung des staatlichen Glücksspielmonopols wird sich womöglich um einige Monate verzögern. Dies ist die Konsequenz einer erneuten Intervention der Europäischen Kommission im Streit um die Neugestaltung des milliardenschweren Glücksspielmarktes. Damit droht im Bereich der Sportwetten Anfang kommenden Jahres ein juristisches Chaos. Denn die Bundesländer könnten durch die Verzögerung eine Frist verpassen, die ihnen das Bundesverfassungsgericht vor mehr als einem Jahr gesetzt hat. Die höchsten deutschen Richter erklärten damals in einer Grundsatzentscheidung das staatliche Monopol für Sportwetten in seiner derzeitigen Form für verfassungswidrig. Bis Ende 2007 müssen die Länder die geforderten Änderungen durchsetzen.

Deshalb arbeiten sie schon seit geraumer Zeit an einem neuen Staatsvertrag zum Glücksspielwesen, der die bisher getrennt geregelten Bereiche Lotterien und Sportwetten in einem Regelwerk vereinen soll. Er sieht im wesentlich vor, dass nur die Bundesländer Lotterien, Wetten, Spielbanken und sonstiges Glücksspiel veranstalten dürfen. Darüber hinaus soll die Werbung weitgehend eingeschränkt werden. Außerdem werden Internetwetten generell verboten, wovon besonders private Anbieter betroffen wären.

„Unverhältnismäßige Regelung“

Insbesondere das Verbot der Online-Vermittlung ist schon auf Bedenken der Europäischen Kommission gestoßen. Die Regelungen seien unverhältnismäßig, weil zur Bekämpfung der Spielsucht und zum Schutz von Jugendlichen auch weniger strenge Maßnahmen ausreichten, mahnte EU-Kommissar Günter Verheugen (F.A.Z. vom 24. März). Nun kritisieren die Brüsseler Wettbewerbshüter auch die Ausführungsgesetze, mit denen die einzelnen Länder den Staatsvertrag zum 1. Januar umsetzen wollen.

In einem Brief an das Bundeswirtschaftsministerium kritisierte die Kommission, dass auch für diese Bestimmungen das förmliche Notifizierungsverfahren eingehalten werden muss, mit dem potentielle Beschränkungen der europäischen Grundfreiheiten vermieden werden sollen. Stein des Anstoßes sind dabei Regelungen, mit denen einzelne Bundesländer über die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages hinausgehen.

„Wir sind im Zeitplan“

So sollen Internetangebote künftig nicht nur verboten werden. Darüber hinaus soll der Verstoß gegen diese Regelung in Thüringen als Verwaltungsstraftat mit bis zu 250 000 Euro, in Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein sogar mit bis zu 500 000 Euro bestraft werden. Mit einer Pflicht zur Notifizierung ist eine "Stillhalteverpflichtung" von mindestens drei Monaten verbunden. Ein Sprecher der niedersächsischen Staatskanzlei betonte jedoch, dass es keine Auswirkungen auf die Pläne zur Umsetzungen des Staatsvertrages gebe. "Wir sind im Zeitplan." Die Stellungnahme der EU-Kommission werde man im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen.

Der Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU) bezeichnete den Glücksspielstaatsvertrag als "Sackgasse ohne Zukunft". Mit dem derzeit geplanten Vorgehen würden viele Tausende Arbeitsplätze aufs Spiel gesetzt. Der Deutsche Lottoverband, der die Interessen privater Glücksspielanbieter vertritt, plädierte dafür, den derzeit gültigen Lotteriestaatsvertrag aus dem Jahr 2004 weitergelten zu lassen. Die Länder müssten dann nur die Sportwetten - wie es das Bundesverfassungsgericht fordert - neu regeln. "Das ist ohnehin das Beste für alle, auch für Sport, Wohlfahrt und Kultur", sagte Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. Die Karlsruher Richter hatten 2006 angemahnt, das geltende Recht sei nicht konsequent genug auf die Bekämpfung der Suchtgefahren ausgerichtet.

Die Rechtsunsicherheit im Bereich der Sportwetten könnte sich damit nach Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist abermals verschärfen. Schon jetzt ist die Situation unübersichtlich. Nach dem überraschenden Grundsatzurteil hatten die Bundesländer damit begonnen, Läden reihenweise zu schließen. Mit diesen Entscheidungen waren sie jedoch nicht vor allen Gerichten erfolgreich.
Text: F.A.Z., 10.10.2007, Nr. 235 / Seite 12

www.faz.net/s/RubA5A53ED802AB47C6AFC5F33A9E1AA71F/Doc…
Antworten
Hacki123:

WA

 
10.10.07 09:49
DGAP-News: [FLUXX AG] FLUXX AG platziert Wandelanleihe erfolgreich

FLUXX AG / Anleiheemission

10.10.2007

Veröffentlichung einer Corporate News übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------

FLUXX AG platziert Wandelanleihe erfolgreich

Altenholz, 10. Oktober 2007 – Der Glücksspielspezialist FLUXX AG (ISIN
DE000A0JRU67) hat seine Wandelschuldverschreibung von 2007/2011 vollständig
am Kapitalmarkt platziert. Insgesamt wurden 3.640.000
Teilschuldverschreibungen zum Preis von je 2,68 Euro ausgegeben. Die von
den Altaktionären im Rahmen ihres Bezugsrechts nicht gezeichneten Anteile
wurden bei institutionellen Investoren platziert.

Der FLUXX AG fließt somit ein Emissionserlös in Höhe von 9,755 Mio. Euro
zu. Mit dem zusätzlichen Kapital soll die Akquisition eines Unternehmens
finanziert werden, das aufgrund der Marktausrichtung und des
Produktportfolios eine optimale Ergänzung der FLUXX-Gruppe darstellt.
'Diese Akquisition wäre eine Bereicherung für unser Konzernprofil und würde
uns unabhängiger von dem ins Rechtschaos abgleitenden deutschen Lottomarkt
machen', so Rainer Jacken, Vorstandssprecher der FLUXX AG. 'Wir rechnen
damit, dass wir in einigen Tagen über konkrete Details sprechen können.'
Der FLUXX Konzern verfolgt eine konsequente strategische Neuausrichtung,
die unter anderem eine verstärkte Orientierung seiner Geschäftstätigkeit im
europäischen Ausland umfasst.

Die Teilschuldverschreibungen aus der Wandelanleihe werden in den nächsten
Tagen unter der separaten ISIN DE000A0S9D17 in die Depots der Aktionäre

eingebucht. Die Teilschuldverschreibungen können erstmals in der Zeit vom
15. bis 20. Oktober 2007 in Aktien gewandelt werden.

Kontakt:
FLUXX AG
Investor Relations & Corporate Communications
Stefan Zenker
Tel. +49 (40) 85 37 88 47
Fax +49 (431) 88 10 44 0
Mail stefan.zenker@fluxx.com


DGAP 10.10.2007
--------------------------------------------------


Sprache: Deutsch
Emittent: FLUXX AG
Ostpreußenplatz 10
24161 Altenholz
Deutschland
Telefon: +49 (0)431 88 104-0
Fax: +49 (0)431 88 104-40
E-mail: info@fluxx.com
Internet: www.fluxx.com
ISIN: DE000A0JRU67
WKN: A0JRU6
Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service
Antworten
Der Dozent:

Es kommen bald News

 
10.10.07 10:43
Der FLUXX AG fließt somit ein Emissionserlös in Höhe von 9,755 Mio. Euro
zu. Mit dem zusätzlichen Kapital soll die Akquisition eines Unternehmens
finanziert werden, das aufgrund der Marktausrichtung und des
Produktportfolios eine optimale Ergänzung der FLUXX-Gruppe darstellt.
'Diese Akquisition wäre eine Bereicherung für unser Konzernprofil und würde
uns unabhängiger von dem ins Rechtschaos abgleitenden deutschen Lottomarkt
machen', so Rainer Jacken, Vorstandssprecher der FLUXX AG.

damit, dass wir in einigen Tagen über konkrete Details sprechen können.'
Der FLUXX Konzern verfolgt eine konsequente strategische Neuausrichtung,
die unter anderem eine verstärkte Orientierung seiner Geschäftstätigkeit im
europäischen Ausland umfasst.


Antworten
Herrmann:

Die Placierung der Wandelanleihe scheint kaum

 
10.10.07 11:38
jemanden zu interessieren. Bis 11.30 Uhr sind erst mickrige rd. 7000 Fluxx umgestzt worden. Wir werden wohl erst auf konkrete Meldungen aus der Vorstandsetage warten müssen, bis sich endlich etwas tut.
Antworten
pfeifenlümmel:

Herrmann, wollte ich

 
10.10.07 11:46
auch schon bemerken. Fluxx scheint in der Versenkung verschwunden zu sein? Erst wenn der Kurs anspringt, springen auch die Zögerlichen auf. Allerdings war der Absturz des Kurses ja auch nicht von Pappe.  
Antworten
stan2007:

hoffentlich wird die

 
10.10.07 12:28
bekanntgabe des unternehmens auf die kursentwicklung einfluss nehmen...aber vielmehr interessieren wohl die quartalszahlen....hoffentlich sind die so gut,dass erkannt wird,dass fluxx profitabel arbeiten kann....dann sollte es deutlich nach norden gehen....aber auch nur dann....
Antworten
Iwin:

Kaufen statt nur hoffen!

 
10.10.07 13:12
Dann steigt der Kurs mit Sicherheit!
Antworten
stan2007:

..mehr gibt mein konto nicht her;-))

 
10.10.07 13:19
ach ja...meine frau auch nicht;-))
Antworten
Iwin:

Also wer noch kaufen kann,

 
10.10.07 13:23
soll kaufen statt nur hoffen.
Antworten
Iwin:

Habe ohne mit meiner Frau zu sprechen aufgestockt!

2
10.10.07 13:59
Antworten
stan2007:

dann sollte der kurs ja bald steigen

 
10.10.07 14:43
ansonsten kommst du in erklärungsnot;-))
Antworten
Iwin:

Der Kurs fällt bisher zumindest nicht!

 
10.10.07 15:37
Ich hoffe, dass ich nicht in Erklärungsnot kommen muss. Eher kaufe ich noch nach! Oder???
Antworten
pfeifenlümmel:

Wer will denn da unsere förderale

 
10.10.07 19:19

Ordnung stören?



Mittwoch, 10. Oktober 2007, 15:14 Uhr
Vermischtes: Regierung will private Sportwetten weiterhin untersagen - Bangen bei TV-Sendern

--------------------------------------------------
  (dpa/ar) Der Bundestags-Sportausschuss hat am Mittwoch erneut mit großer Mehrheit eine Liberalisierung des deutschen Sportwettenmarktes abgelehnt.


Von der Entscheidung betroffen sind unter anderem zahlreiche TV-Sender, die in der Vergangenheit auf das lukrative Geschäft mit Sportsendern gesetzt hatten. Dazu zählt unter anderem der Sportsender DSF, auch der Münchner Pay-TV-Konzern Premiere hatte seinen Wettkanal "Win" eingestellt (SAT+KABEL berichtete). Das Verbot von Anbietern wie "Bwin" entzieht auch Sportvereinen die lukrative Möglichkeit, mit dem Logo des Veranstalters auf Trikots oder Werbebanden zusätzliche Einnahmen zu erzielen.

Damit scheiterte bereits zum dritten Mal ein Antrag der FDP-Bundestagsfraktion für ein "europakonformes Konzessionsmodell". Die FDP hatte die Bundesregierung aufgefordert, in Abstimmung mit den Bundesländern die Tätigkeit von in anderen EU-Ländern lizenzierten Wettanbietern in Deutschland zu erlauben. Über Konzessionsabgaben sollten zusätzliche Mittel für den Breitensport und andere kulturelle und soziale Felder erschlossen werden.

"Die Fortschreibung des jetzigen staatlichen Monopols ist nicht europafest und wird von der EU mit Sicherheit als gemeinschaftswidrig untersagt", sagte FDP-Sportsprecher Detlef Parr. Mit dem neuen Modell, nach dem der staatliche Anbieter und Private in Wettbewerb treten sollen, könnte eine erhöhte Wertschöpfung erzielt werden. Bei der Fortschreibung des Wettmonopols der Länder hätte der Vereinssport vor Ort das Nachsehen, weil Wettinteressenten immer weniger auf den staatlichen Anbieter "Oddset" zurückgreifen würden und sich für "dubiose Internet-Wetten" entscheiden müssten, die nicht reguliert werden könnten, erklärte Parr. Nunmehr müsse der Bund in seiner Zuständigkeit eine neue Sportwettenregelung verabschieden.

Die 16 Länderparlamente wollen bis zum Jahresende einen neuen Staatsvertrag für das Glücksspielwesen beschließen. Zuvor hatten sich die Ministerpräsidenten auf einen gemeinsamen Entwurf geeinigt, der einen Fortbestand des "Oddset"-Monopols vorsieht. In einem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 28. März 2006 wurde eine Neuregelung des Sportwettensystems bis zum 31. Dezember 2007 gefordert. Dabei sollte nach Ansicht der Karlsruher Richter die konsequente Ausgestaltung des staatlichen Monopols mit einer Begrenzung der Spielsucht und Wettleidenschaft oder die Zulassung privater Wettanbieter ermöglicht werden.

Die EU-Kommission hatte mehrfach das jetzt geltende deutsche Modell beanstandet. Sie forderte im September, vor Inkrafttreten des neuen Staatsvertrags müssten Brüssel auch die Ausführungsbestimmungen der Länder, nach denen Anbieter für verbotene Internetwetten bis zu 500.000 Euro Geldbußen zahlen sollen, zur Prüfung auf Vereinbarkeit mit den Dienstleistungsrichtlinien vorgelegt werden. Diese könnten damit erst drei Monate nach der Vorlage Bestandskraft bekommen. Nach Meinung von Rechtsexperten kann damit der neue Staatsvertrag insgesamt nicht zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Christoph Bergner, erklärte am Mittwoch für die Bundesregierung: "Wir stecken den Kopf nicht in den Sand, sondern akzeptieren die Zuständigkeit der Länder. Jetzt parallel Vorstellungen zu entwickeln, störte die föderale Ordnung

www.satundkabel.de/...le&sid=25776&mode=thread&order=0&thold=0

Antworten
pfeifenlümmel:

Offenbar geht auch

 
10.10.07 20:45
bei der Bundesregierung der Kurs "Augen zu und durch" so weiter, will man doch die "föderale Ordnung" nicht verletzen. Irgendwie hat man inzwischen den Eindruck, dass die Europäische Union eine virtuelle Welt ist mit Gesetzen, an die man sich nicht halten muss.
Antworten
Der Dozent:

pfeifenlümmel

 
10.10.07 20:59
Das Problem ist, keiner fühlt sich zuständig und somit verantwortlich für das Ganze.

Und bluten wird am Ende der Steuerzahler.

Antworten
stan2007:

und am ende bleiben

 
11.10.07 08:18
endlose gerichtstermine....und der steuerzahler zahlt die zeche....und wie verkaufen die politiker dann das ganze....das haben wir für das volk gemacht...!!!um uns zu schützen....mein gott...was für eine farce....
Antworten
Hacki123:

für alle die´s interessiert

 
11.10.07 12:59
Quelle: bild.de

Donnerstag, 11. Oktober 2007, 10:12 Uhr

Räume von Vermögensberater Frick durchsucht
Wegen des Verdachts auf Manipulation von Börsenkursen hat die Staatsanwaltschaft Berlin Geschäfts- und Privaträume des Vermögensberaters Markus Frick durchsuchen lassen. Das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München der „Süddeutschen Zeitung“ vom Donnerstag. Es bestehe der Verdacht, dass der aus dem Fernsehen bekannte Berater „in strafbarer Art und Weise Börsenkurse manipuliert haben könnte“, sagte der Sprecher der Zeitung. Frick war im Juni vorgeworfen worden, Aktien von Rohstofffirmen mit zweifelhafter Geschäftsgrundlage empfohlen und dafür Geld von den betroffenen Unternehmen erhalten zu haben.
Antworten
pfeifenlümmel:

zu #3519 Dozent,

 
11.10.07 13:49
die Missachtung des Europäischen Rechtes hat leider für die Verantwortlichen keine Konsequenzen. Fällt ein Urteil negativ aus, zahlt nicht der MP und die entsprechenden Abgeordneten der Landtage, sondern der Steuerzahler. Fordern die Privaten Entschädigungen, gibt es langwierige Prozesse. Bis endlich gezahlt werden muss, können Jahre vergehen. Bis dahin genießt man dann seinen gut gepolsterten Ruhestand und kann sich freuen, wenn dem politischen Nachfolger ( vielleicht sogar Gegner ) durch die Entschädigungsleistungen noch ein faules Ei ins Nest gelegt worden ist.

Eine Chance zu einer Änderung des Verhaltens der Länder sehe ich eventuell darin, dass der Bund der Steuerzahler Druck macht, indem er auf die Ignoranz der Länder  gegenüber der EU in den Medien aufmerksam macht. Steuergelder hinauszuwerfen, nur um das Monopol auch bei den Sportwetten zu sichern, kann ja nicht im Interesse der Steuerzahler sein.
Antworten
pfeifenlümmel:

Bundeskartellamt

 
11.10.07 15:00
Startseite Donnerstag, 11. Oktober  


Thomas Stritzl und Hans-Jörn Arp zum Glückspielstaatsvertrag: Das kann teuer werden!



Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der schleswig-holsteinischen CDU-Landtagsfraktion, Thomas Stritzl, und Hans-Jörn Arp, MdL, sehen sich in ihren Bedenken gegen den geplanten Glückspielstaatsvertrag durch die Stellungnahme des Bundeskartellamts zum Entwurf des Schleswig-Holsteinischen Ausführungsgesetzes (die Stellungnahme ist unter folgendem Link öffentlich zugänglich: www.sh-landtag.de/infothek/wahl16/umdrucke/...uck-16-2423.pdf) bestätigt:

"Das Bundeskartellamt hat in seiner Einlassung in den Landtag nicht nur umfangreich auf die Bedenken der EU-Kommission gegen den Glücksspielstaatsvertrag hingewiesen, sondern behält sich ausdrücklich vor, ein Verfahren wegen einer nach Artikel 81 EG-Vertrag verbotenen Marktaufteilung einzuleiten mit der Folge, dass die Behörde dies nicht nur untersagen, sondern auch mit Geldbußen ahnden kann", so Stritzl. In drei weiteren Punkten äußere das Bundeskartellamt erhebliche Bedenken, wolle aber einer Entscheidung der Europäischen Kommission nicht vorgreifen.

Hinzu käme das erhebliche Risiko, von gewerblichen Anbietern im Lottobereich in erheblichen Umfang auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden.

Thomas Stritzl und Hans-Jörn Arp: "Diese Stellungnahme des Bundeskartellamtes ist ein weiterer Schuss vor den Bug der Verfasser des Entwurfs des Glücksspielstaatsvertrages und seines Ausführungsgesetzes. Diese Warnung muss Ernst genommen werden. Wenn nicht, kann das teuer werden und die Zeche muss dann die Landeskasse und damit der Steuerzahler zahlen".

Dirk Hundertmark
Pressesprecher der
CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein
e-mail: dirk.hundertmark@cdu.ltsh.de


Hinweis: ISA-CASINOS veröffentlicht auf ihrem Internet-Portal verschiedene Artikel, Analysen, Kolumnen, Reportagen, Publikationen, Urteile, Interviews und Nachrichten, die aus unterschiedlichen Quellen stammen. Verantwortlich für den Inhalt ist allein der Autor.  
[Druckbare Version]  eingestellt am: 11.10.2007 14:58  

» Startseite


Antworten
shortstop:

Übernahme...

 
11.10.07 15:49
wer könnte es sein?? Partygaming?? das wär ja was!
Antworten
Hacki123:

@shortstop

 
11.10.07 16:30
Welche Übernahme?
Antworten
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