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Auch Fluxx wird sein Recht bekommen

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stan2007:

moin,moin

 
20.08.07 08:09
...und wieder beginnt eine neue spannende woche für alle fluxxies.,;-))..viel erfolg und einen guten start wünscht der norden;-))
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pfeifenlümmel:

Kaum zu glauben:

 
20.08.07 09:17
Das Land Niedersachsen verkaufte die Lottogesellschaft schon vor Jahren, unterschrieb dann den geplanten Staatsvertrag über den Kopf der Lottogesellschaft hinweg und schränkt ( versucht ) die Geschäftspolitik und damit auch die Gewinnentwicklung der Gesellschaft entscheidend ein ( Verbot von Werbung, kein Internet usw. ). Welche Rechte wollen sich die Monopolisten eigentlich noch herausnehmen!?
Antworten
Ananas:

Sieht nach einer Bodenbildung aus

 
20.08.07 13:33
Hoffentlich, wo bleiben die News?
Antworten
Ananas:

Müssen aber schlechte News kommen

 
20.08.07 14:34
Ihr habt wohl alle verkauft, oder?
Antworten
Sureluberg:

schon bei 4 €

 
20.08.07 15:20
Antworten
Hacki123:

@Ananas

 
20.08.07 16:19
Wieso sollten wir? Gibt aber wohl nicht so recht was neues zur Zeit...

Wer hat interessante OS zu Fluxx auf der WL? Denke langsam könnte man wieder einsteigen.
Hatte schon zweimal welche 1x mal war super, einmal ist voll daneben gegangen...

Also schaun wir mal!

Viele Grüße
Antworten
Der Dozent:

Klage abgewiesen

 
20.08.07 16:54
„Verwaltungsgericht weist Klage gegen Lotto-Verbot in Sparkassen ab“

Niedersächsische Sparkassen dürfen ihre Service-Terminals vorerst nicht
für das Glücksspielgeschäft nutzen. Das Verwaltungsgericht Hannover
wies am Montag eine Klage der staatlichen Toto-Lotto Niedersachsen
GmbH gegen das Land ab. Dieses hatte ein Lotto-Verbot in Sparkassen
ausgesprochen und sich dabei auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sportwetten berufen.

Hannover (ddp). Niedersächsische Sparkassen dürfen ihre Service-Terminals
vorerst nicht für das Glücksspielgeschäft nutzen. Das Verwaltungsgericht
Hannover wies am Montag eine Klage der staatlichen Toto-Lotto Niedersachsen
GmbH gegen das Land ab. Dieses hatte ein Lotto-Verbot in Sparkassen
ausgesprochen und sich dabei auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu
den Sportwetten berufen. Die Lottogesellschaft wollte an den Service-Terminals
der Sparkassen, an denen Kunden beispielsweise Überweisungen vornehmen
können, das klassische Lotto «6 aus 49» anbieten. Rund 1200 dieser Terminals
gibt es in den niedersächsischen Sparkassen. Die Spieleinsätze sollten
unmittelbar vom Konto abgebucht werden, das Angebot sollte daher nur für
Kunden der Sparkassen und der Nord LB bestehen. Die Toto-Lotto Niedersachsen
sah im Gegensatz zum Land die geplante Spielmöglichkeit nicht als eine
Ausweitung des Angebots, sondern lediglich als einen anderen, auf eine jüngere
Zielgruppe orientierten Vertriebsweg. ddp/bei/han

Artikel vom 20.08.2007

www.ad-hoc-news.de/Aktuelle-Nachrichten/de/...ngsgerichtweist-
Klage-gegen-Lotto-Verbot-in
Antworten
Iwin:

Oh je

 
20.08.07 17:51
Wenn Lotto in Sparkassen als eine Ausweitung des Angebots angesehen werden kann, dann schaut es schlecht für das Schlecker Lotto aus. Es sei denn, dass der neue Stattsvertrag nie in Kraft tritt!
Antworten
Der Dozent:

Iwin

 
20.08.07 18:36
das so nicht richtig. Lotto bei Schlecker ist zulässig.
Das haben die Gerichte schon bestätigt. (Supermarktlotto ist generell zulässig)

Der Staatsvertrag wir nur die Annahmestellenzahl verringern.
Schöner Nebeneffekt: für jede geschlossene Annahmestelle beim Schlecker gibt's Entschädigung.

Antworten
Iwin:

zu 3134

 
20.08.07 19:05
Ich rede ja davon, dass der neue Staatsvertrag die Annahmestellenzahl verringern kann.
Was nutzt mir die Entschädigung, wenn ich in der Zukunft kein Geschäft mehr machen darf?
Antworten
Iwin:

Spielbanken dürfen im Internet starten

 
20.08.07 19:08

http://www.juraforum.de/jura/news/printable/f/106/id/180814/

VG Hannover: Spielbanken dürfen im Internet starten - aber noch nicht gleich!

Die 10. Kammer gab am 20.08.2007 der Klage der Spielbanken Niedersachsen GmbH gegen das Land Niedersachsen ganz überwiegend statt, den Eilantrag lehnte es jedoch ab.

Die Klägerin beabsichtigt einen an der Spielbank Hannover angesiedelten Internetspielbetrieb. Das Land hat jedoch einen entsprechenden vorsorglich gestellten Zulassungsantrag abgelehnt. Es hält sich durch die Sportwettenentscheidung des BVerfG, nach der eine Ausweitung des Glücksspielangebots in der Übergangszeit bis zum Wirksamwerden der Neuregelung des Glücksspielrechts zu unterbinden ist, an einer Zulassung gehindert.
Die Klägerin und Antragstellerin im Eilverfahren meint, auch ohne besondere Erlaubnis zur Aufnahme des Internetspielbetriebs berechtigt zu sein. Nur hilfsweise begehrt sie die Verpflichtung des Landes, den Betrieb entsprechend der eingegangenen vertraglichen Verpflichtung zu genehmigen.


Das Gericht gab der Klage im Wesentlichen statt und stellte fest, dass die Klägerin auf Grundlage der ihr bisher erteilten Zulassung grundsätzlich berechtigt ist, in Niedersachsen Glücksspiele im Internet anzubieten. Diese Zulassung sei durch die einschränkenden neuen gesetzlichen Regelungen nicht geändert worden, denn eine Übergangsregelung habe die Weitergeltung der bestehenden Zulassung ausdrücklich bestimmt. Da die einzelnen geplanten Spiele nach übereinstimmender Auffassung der Beteiligten die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllten, sei eine gerichtliche Entscheidung insoweit nicht erforderlich. In diesem Umfang wurde die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat danach zu 1/10 die Klägerin, zu 9/10 das Land Niedersachsen zu tragen.
Die Berufung wurde nicht zugelassen.
Das Eilverfahren, mit dem die Antragstellerin erreichen wollte, auch schon vor der Rechtskraft dieses Urteils das Internetangebot beginnen zu können, hatte keinen Erfolg. Das Gericht hielt es nicht für schlicht unzumutbar, den Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung abzuwarten. Nur unter dieser Voraussetzung sei aber ein Vollzug des Urteils, bevor es rechtskräftig sei, zulässig. Der Streitwert wurde auf 2,5 Millionen Euro festgesetzt.
- 10 A 1224/07 und 10 B 3140/07 -

Quelle: PM des VG Hannover

 

Antworten
Der Dozent:

Und das gilt auch für fluxx

 
20.08.07 19:27
Das Gericht gab der Klage im Wesentlichen statt und stellte fest, dass die Klägerin auf Grundlage der ihr bisher erteilten Zulassung grundsätzlich berechtigt ist, in Niedersachsen Glücksspiele im Internet anzubieten.  Diese Zulassung sei durch die einschränkenden neuen gesetzlichen Regelungen nicht geändert worden, denn eine Übergangsregelung habe die Weitergeltung der bestehenden Zulassung ausdrücklich bestimmt. Da die einzelnen geplanten Spiele nach übereinstimmender Auffassung der Beteiligten die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllten, sei eine gerichtliche Entscheidung insoweit nicht erforderlich.


Antworten
pfeifenlümmel:

zu # 3133, Schade,

 
20.08.07 19:40
Lotto in der Sparkasse wäre für die EU ein willkommenes Argument gegen den Staatsvertrag gewesen. Der "direkte" Weg vom Sparbuch zum Lottograb wäre ja nun wirklich nicht im Sinne der Spielsuchtbekämpfung gewesen.
Es sieht ganz danach aus, dass der Staatsvertrag durchgewunken und die EU ihn anschließend angreifen wird. "Gesundes" Selbstvertrauen zeigt übrigens NRW, die die Einwände aus Brüssel mit Missverständnissen erklären. Sollte der Staatsvertrag doch aus irgendwelchen Gründen nicht am 1.1.08 in Kraft treten, wird NRW diesen als Landesrecht beibehalten. So einfach ist das.
Faber ist durch das Verbot des Internets besonders gekniffen und droht mit einer Prozesslawine. Nach wie vor ist es der Vorteil von Fluxx, auf ausländische Märkte umgestiegen zu sein und dadurch dem endlosen Gezerre nicht ausgeliefert zu sein. Allerdings müssen so langsam schwarze Zahlen kommen.
Antworten
naivus:

zu 3135

 
20.08.07 19:49
Die Anzahl der Annahmestellen hängt in Niedersachsen von der Anzahl der Bevölkerung ab (laut Vertrag) Ob diese dann auch reduziert werden müssen, und dann wie viele? Dies wird dann nicht nur Schlecker betreffen, sondern auch staatliche. Wenn im selben Verhältnis abgebaut werden sollte, bleibt es immer noch bei 33% Vertriebsstruktur! :):):)
Antworten
pfeifenlümmel:

zu # 3137 Dozent, wie

 
20.08.07 19:54
ich das verstehe, ist aber nur ein Übergangsregelung gemeint, die bis zum  31.12.08 dauert ( garantiert). Was danach kommt, ist ungewiss, was wir hoffen, ist klar. NRW begründet übrigens im Vorspann ausführlich, weshalb man sich für das Verbot des Internets ausgesprochen hat. Bei einer Zulassung des Internets wären auf jeden Fall zahlreiche Konkurrenten zu Tipp und Fluxx auf der Bildfläche erschienen. So läuft dieses Geschäft für Fluxx und Tipp 24 zumindest bis Ende 08. Wie vieles hat also der Staatsvertrag auch noch gute Seiten.
Antworten
Der Dozent:

Ja das ist das gute an den Staatsvertrag

 
20.08.07 20:21
Die kleine und lästige Konkurrenz bleibt vorerst außen vor.
Die Zeit kann man daher gut für die Sicherung der Markanteile nutzen.

Ich denke, während 2008 wird der Staatsvertrag von EU und von Privaten "weggeklagt."

Olympia und EM werden für gute Umsätze sorgen.

Antworten
Der Dozent:

VG genehmigt Betrieb eines Online-Kasinos

 
20.08.07 20:23
„Verwaltungsgericht genehmigt Betrieb eines Online-Kasinos“

Die Spielbanken Niedersachsen GmbH (SNG) darf im Land ein Internet-
Kasino betreiben. Eine entsprechende Entscheidung traf am Montag das
Verwaltungsgericht Hannover, das sich damit der Rechtsauffassung der
SNG anschloss. Den Antrag des Landes Niedersachsen, die von der SNG
erhobene Klage gegen die Genehmigungsverweigerung des Landes
abzuweisen, lehnte die Kammer ab. Berufung wurde nicht zugelassen.
Hannover (ddp-nrd). Die Spielbanken Niedersachsen GmbH (SNG) darf im Land
ein Internet-Kasino betreiben. Eine entsprechende Entscheidung traf am Montag
das Verwaltungsgericht Hannover, das sich damit der Rechtsauffassung der SNG
anschloss. Den Antrag des Landes Niedersachsen, die von der SNG erhobene
Klage gegen die Genehmigungsverweigerung des Landes abzuweisen, lehnte die
Kammer ab. Berufung wurde nicht zugelassen. Das Land hatte im Februar
überraschend die Genehmigung für das betriebsfertige Internetangebot
verweigert. Daraufhin wollte die SNG diese einklagen. Das Verwaltungsgericht
vertrat die Auffassung, dass die geltende Gesetzeslage bereits eine Genehmigung
enthalte. Der Kammervorsitzende wies zudem darauf hin, dass sich aus dem
Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 28. März 2006 kein generelles Verbot von
Glücksspielen im Internet ableiten lasse. Die SNG kündigte an, das Online-Kasino
zu eröffnen, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Geschäftsführer Rainer Chrubassik
nannte es «erfreulich, dass wir nun die Möglichkeit bekommen, unser sicheres
und den Auflagen von Jugend- und Spielerschutz nachkommendes Angebot
bereitzustellen». Ein Verbot von Glücksspielangeboten im Internet sei nicht
durchzusetzen, die Realität des World Wide Web nicht zurückzudrehen. Nur ein
reguliertes Glücksspielangebot im Internet könne «dem ordnungsrechtlichen
Auftrag zur Kanalisierung» nachkommen und das Ausweichen auf illegale
Angebote verhindern. ddp/bei/iha

Artikel vom 20.08.2007
www.ad-hoc-news.de/Aktuelle-Nachrichten/de/...erichtgenehmigt-
Betrieb-eines-Online-Kasinos
Sportwetten, Wetten und Livescore – mit den besseren Quoten
Antworten
PSUU:

Hallo - Noch jemand DA??

 
21.08.07 12:11

oder seid Ihr alle am einkaufen.

 

Ich hab den Eindruck es will irgendwie nach oben schafft es aber nicht.

 
Antworten
pfeifenlümmel:

Endlich mal ein Beitrag

 
21.08.07 12:24
zum Umweltschutz. Die niederen Sachsen brauchen sich nicht mehr auf den Weg ins ferne Kalifornien, ja noch nicht einmal in ihre heißgeliebte Landeshauptstadt machen. Die oberen Sachsen billigen ihnen nun endlich Las Vegas im Wohnzimmer zu; da gibts nichts mehr zu rütteln, die EU wird sich schütteln, wie weit doch die Bekämpfung der Spielsucht gehen kann. Gefragt sind jetzt die "Sektorenkämpfer", die uns erzählen, dass das eine nichts mit dem anderen zu tun hat. Wenn ich mal Lotto spiele, kreuze ich auch nur zufällig die Zahlen an, aber mein Spielsucht ist viel größer, weil ich bis 49 gehen kann und sogar 6-mal ein Kreuzchen machen darf.
Antworten
pfeifenlümmel:

zu # 3141

 
21.08.07 12:26
Kann ja mal passieren, dass er es mal nicht nach oben schafft. Kommen aber noch andere Tage.
Antworten
Ananas:

Was heißt nach oben schaffen, dass sollte

 
21.08.07 13:37
doch kein Problem sein, dafür gibt es doch Viagra.
Antworten
Iwin:

Viagra löst leider nicht alle Probleme!

 
21.08.07 14:23
Ich hoffe dass der 3 Euro Marke auch ohne Viagra hält!
Antworten
PSUU:

Bodenbildung ?

 
21.08.07 14:57

@ 3147 Du sagst es. 

 

Das ist der 4-5 Tag bei 3 € - Ist das eine Bodenbildung im Gange?

Antworten
tradix:

sieht eher nach Betonpatschen aus

 
21.08.07 15:20
Antworten
pfeifenlümmel:

Schon mitgespielt und süchtig?

 
21.08.07 21:32
game.spielbank-wiesbaden.de/index.php?ID=10&SPID=1000&WKZ=
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