Der Beschluss ist unanfechtbar
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Bautzen (ddp-lsc). Das staatliche Monopol für Sportwetten in Sachsen bleibt vorerst bestehen. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen erklärte in einem am Montag veröffentlichten Urteil die Entscheidung des Regierungspräsidiums Chemnitz gegen einen privaten Sportwettenanbieter für rechtens. Die Behörde hatte dem Dresdner Geschäftsmann untersagt, Sportwetten unter anderem an eine Firma in Malta zu vermitteln. Die Sportwetten-Vermittlung durch Privatpersonen ohne Genehmigung für den Freistaat verstoße gegen den Lotteriestaatsvertrag, begründete das OVG die Entscheidung. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Dem Gericht zufolge verstößt zwar das staatliche Monopol für Sportwetten gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit und gegen das europäische Recht auf Dienstleistungsfreiheit. Jedoch seien diese beiden Verstöße für eine Übergangsfrist hinzunehmen, hieß es. Das Sportwettenmonopol müsse zum Schutz der Gemeinschaft vor Spielsucht übergangsweise Anwendung finden, bis es so ausgestaltet sei, dass es mit dem Europarecht übereinstimme. Das Gericht gehe von einer befristeten Weitergeltung des Monopols bis zum Jahresende aus.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2006 müssen die Bundesländer bis Ende 2007 die Sportwetten-Regelung überarbeiten. Laut den Karlsruher Richtern darf das staatliche Monopol nur dann bestehen bleiben, wenn die Lotterieverwaltungen vor Suchtgefahren des Wettens warnen. Sachsen sei dieser Aufforderung bereits nachgekommen, erkannte das OVG an. Zudem sei das Angebot staatlicher Wettveranstaltungen nicht erweitert worden.
Zwei weitere Entscheidungen, darunter eine zum Sportwettenanbieter Bwin, stehen laut einem Gerichtssprecher in Bautzen noch aus.
(Urteil vom 12. Juli, AZ 3 BS 223/06)
(ddp)
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