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Aqua Society neuer Hype??


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Aqua Society kein aktueller Kurs verfügbar
 
Herr klug - sc.:

Borealis

 
15.04.12 09:19
@ Dafür müßten die Leute von der Patentanwaltskanzlei, die solchen Mist eingereicht und nicht korrigiert haben, geteert und gefedert werden.

Noch mal für Dich ! Das Patent wurde erteilt,wieso dann die
Patentanwaltskanzlei federn und teeren,die haben doch gute Arbeit geleistet !
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mikeowen62:

Guten Morgen @all

 
15.04.12 10:30

@Herr Klug und Frau Schlau

Frage: Habt ihr mittlerweile die schriftliche Bestätigung von Ecoenergy bzw. ENVA Systems mit dem Wortlaut (siehe mein Posting 12230) bekommen?

Auszug aus meinem Posting:

Es gibt jedoch eine ganz einfache Möglichkeit: Eine offizielle Mitteilung von ENVA Systems (oder Ecoenergy), dass die oft gepostete Patentnummer auch die Anordnung von Wälzkolbengebläse (als Entspannungseinrichtung) und Generator voll und ohne Einschränkung patentrechtlich schützt. Wenn diese offizielle Mitteilung kommt, dann wäre dies eine wundervolle Mitteilung (vor allem für die Aktionäre)! Solange diese offizielle Mitteilung (eben genau mit diesem Wortlaut) nicht kommt, darf man davon ausgehen, dass dieses Patent eben nur das ORC-Verfahren schützt.

Bisher gibt es nur die nicht fundierte Behauptung zweier User aus diesem Thread. Die zählt weder als Beweis noch gibt sie Aktionären die Sicherheit, dass dies wahr ist. Des weiteren nutzt eure Behauptung keinem Aktionär, um rechtlich vorgehen zu können. Einzig die schriftliche Stellungnahme seitens Aqua Society, ENVA Systems oder Ecoenergy gibt Aktionären etwas in die Hand, um mithilfe von Behörden auf die ein oder andere Art zu ihren rechten zu kommen.

Ich verstehe also nicht, weshalb hier wieder diese Diskussion aufflammt, obwohl keine Seite aktuelle Fakten aufweisen können.

Meinerseits werde ich keine weiteren Fakten hier ins Board stellen, auf die ich als Privatmann keinen Zugriff hätte. Zum Thema Patent werde ich mich sowieso nicht mehr äußern, da dazu bereits alles geschrieben wurde und ich jedes weitere Posting als Zeitverschwendung ansehe.

Jedoch werde ich Postings (wie bisher), die entweder bewusst oder unbewusst unwahr sind oder die offensichtlich Personen oder Firmen diffamieren, zum Beweis sichern und den Behörden zur Strafverfolgung zur Verfügung stellen.

Antworten
Herr klug - sc.:

Thema Fakten !

 
15.04.12 10:49
# Ich verstehe also nicht, weshalb hier wieder diese Diskussion aufflammt, obwohl keine Seite aktuelle Fakten aufweisen können.

Das sind Fakten !
# Über einen Antrag des Anmelders kann nicht teilweise entschieden werden. Wenn beantragt ist, die Anmeldung mit mehreren Patentansprüchen der Patenterteilung zugrundezulegen, und einer dieser Ansprüche sich als nicht gewährbar erweist, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden. Die übrigen Patentansprüche fallen dann notwendig mit dem nicht gewährbaren Anspruch, ohne dass es einer Prüfung und Begründung dahin bedarf, ob diese übrigen Patentansprüche etwas Schutzfähiges enthalten (BPatGE Bd 16, S130).
Antworten
Herr klug - sc.:

Warum Stellungnahme von Enva oder Eco

 
15.04.12 11:07
# Einzig die schriftliche Stellungnahme seitens Aqua Society, ENVA Systems oder Ecoenergy gibt Aktionären etwas in die Hand, um mithilfe von Behörden auf die ein oder andere Art zu ihren rechten zu kommen.

Es gibt doch ein erteiltes Patent ! Und in diesem Patent steht unter den Ansprüchen 1 bis 19 was geschützt ist ! Was soll da noch bestätigt werden ist doch schon amtlich bestätigt !

# Meinerseits werde ich keine weiteren Fakten hier ins Board stellen, auf die ich als Privatmann keinen Zugriff hätte. Zum Thema Patent werde ich mich sowieso nicht mehr äußern, da dazu bereits alles geschrieben wurde und ich jedes weitere Posting als Zeitverschwendung ansehe.

Außer eine Einschreibequittung ist an Fakten nichts zu finden !
Du bestehst so auf Gesetzestreue,aber das Patent was nach gesetzlichen Vorschriften erteilt wurde,erkennst Du nicht an ! Da werden alle zu Feinden,die es sich erlauben eine durch Fakten belegte Meinung zu vertreten . Wenn das EM noch so da steht,wie es zwei Wochen vor Inbetriebnahme da stand,dann ist es geschützt! Punkt .
Antworten
mikeowen62:

@Posting 12289 Herr Klug

 
15.04.12 11:09
Hallo,

es tut mir wirklich leid, aber ich kann nur nochmals auf mein letztes Posting verweisen und hierbei (da wirklich wichtig) auf

Es gibt jedoch eine ganz einfache Möglichkeit: Eine offizielle Mitteilung von ENVA Systems (oder Ecoenergy), dass die oft gepostete Patentnummer auch die Anordnung von Wälzkolbengebläse (als Entspannungseinrichtung) und Generator voll und ohne Einschränkung patentrechtlich schützt. Wenn diese offizielle Mitteilung kommt, dann wäre dies eine wundervolle Mitteilung (vor allem für die Aktionäre)! Solange diese offizielle Mitteilung (eben genau mit diesem Wortlaut) nicht kommt, darf man davon ausgehen, dass dieses Patent eben nur das ORC-Verfahren schützt.


und auf

Meinerseits werde ich keine weiteren Fakten hier ins Board stellen, auf die ich als Privatmann keinen Zugriff hätte. Zum Thema Patent werde ich mich sowieso nicht mehr äußern, da dazu bereits alles geschrieben wurde und ich jedes weitere Posting als Zeitverschwendung ansehe.

Jedoch werde ich Postings (wie bisher), die entweder bewusst oder unbewusst unwahr sind oder die offensichtlich Personen oder Firmen diffamieren, zum Beweis sichern und den Behörden zur Strafverfolgung zur Verfügung stellen.
Antworten
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#12256

mikeowen62:

@Posting 12290 Herr Klug

 
15.04.12 11:18
Sorry, aber wenn Du nicht in der Lage bist zu verstehen was patentrechtlich geschützt wurde, dann kann ich Dir leider nicht weiter helfen. Du hast weder von Aqua noch ENVA Systems noch Ecoenergy eine schriftliche Aussage gemäß dem Wortlaut aus meinem Posting.

Deine Interpretationen des Patentgesetzes zählen eben einmal nicht als Fakten und nicht als Wahrheit. So ist nun einmal die Realität (meine Auslegung zählt ebenfalls genausowenig als Fakt bzw. Wahrheit).

Wenn Du Dir etwas von den Herren oder sonstwem erzählen läßt, dann ist dies deine eigene Entscheidung. Die toleriere ich zu 100%. Im Gegenzug erwarte ich, dass meine Entscheidung ebenso toleriert wird. Zu gegebener Zeit wird jeder sehen, wie die Faktenlage ist.

Im Gegensatz zu deiner Aussage im Posting sehe ich hier im Thread und auch draussen in der realen Welt keinerlei Feinde diesbezüglich. Also diese Aussage deinerseits kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, muss ich aber auch nicht.
Antworten
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#12258

Herr klug - sc.:

Dann erklärt doch mal

 
15.04.12 11:31
wieso ein Patent erteilt wurde obwohl im Patentgesetz eindeutig steht,das wenn auch nur ein Anspruch nicht geschützt werden kann, die gesamte Patentanmeldung abgewiesen wird ?
Antworten
Herr klug - sc.:

Ihr habt immer

 
15.04.12 11:43
geschrieben das z.B die Ansprüche 1 und 15 nicht geschützt sind ! Wieso wurde dann ein Patent erteilt wenn es nicht geschützte Ansprüche gibt ?

Das Gesetz sagt aber folgendes !

# Über einen Antrag des Anmelders kann nicht teilweise entschieden werden. Wenn beantragt ist, die Anmeldung mit mehreren Patentansprüchen der Patenterteilung zugrundezulegen, und einer dieser Ansprüche sich als nicht gewährbar erweist, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden. Die übrigen Patentansprüche fallen dann notwendig mit dem nicht gewährbaren Anspruch, ohne dass es einer Prüfung und Begründung dahin bedarf, ob diese übrigen Patentansprüche etwas Schutzfähiges enthalten (BPatGE Bd 16, S130).

Das sind Fakten !
Antworten
mikeowen62:

@Posting 12294

2
15.04.12 11:47
Herr Klug,

nun mal ganz deutlich:
Ich schreibe hier im Thread nicht und werde es auch niemals tun, wie die Vermarktung des JOMIK-Systems voran geht. Dies hat weder mit Aqua noch ENVA noch Ecoenergy zu tun. Ich werde mich auch zu keiner Äußerung hinreissen lassen, ob wir zufrieden sind oder nicht. Ich bin hier einzig als Aktionär, ob Du oder Ihr es glaubt oder nicht ist mir vollkommen gleichgültig.

und nochmals ganz deutlich:
Ich habe keinerlei Vorteil meine Zeit hier als Unternehmer zu vergeuden. Es bringt mir keinen Vorteil (jedenfalls finde ich beim besten Willen keinen). Solltest du mir einen Vorteil nennen können, dann bitte - raus damit.

...nun wieder zu Aqua:
Ihr "altgedienten" Aktionäre habt euch jahrelang nicht gewehrt... also was soll ich davon halten, dass ich jetzt angefeindet werde, weil ich Recht fordere für fehlende Geschäftsberichte, die bereits seit Ende 2006 vorliegen hätten MÜSSEN.
Ich bin sicher keine Mutter Theresa, weil ich nun alles unternehmen werde, um genau diese Rechte einzufordern. Davon profitieren zwangsläufig ALLE Aktionäre und nicht nur ich... daran kann ich nichts ändern. Mein Verhalten hat auch nichts mit miesen Spielchen zu tun, was soll der Blödsinn??? Es ist jedem Aktionär seine eigene Entscheidung, wie lange er bereit ist zu warten. Ich habe mich entschieden rechtzeitig etwas zu unternehmen und Punkt. Seit ich das Geschäftsverhalten der Herren hautnah erlebt habe (und darüber warst Du immer informiert) und weitere Erkenntnisse bekannt wurden, hat sich meine Haltung eben grundlegend geändert. Noch offener und transparenter kann man sich nicht verhalten.

Also toleriere meine Entscheidung in gleichem Maße, wie ich deine oder die anderer Aktionäre toleriere. Das ist recht einfach, denke ich.
Antworten
mikeowen62:

@Herr Klug

 
15.04.12 11:49
Nein, zum Patent sage und schreibe ich nichts mehr.

Die Aktionäre sollen versuchen von den Verantwortlichen diese Bestätigung in schriftlicher Form zu bekommen und Thema erledigt.

Schönen Sonntag alle.;)
Antworten
Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#12263

Herr klug - sc.:

Mike ist mir klar

 
15.04.12 12:07
warum Du zum erteilten Patent nichts sagst ! Dies sagt ja schon das Patentgesetz .

Siehe hier !

# Über einen Antrag des Anmelders kann nicht teilweise entschieden werden. Wenn beantragt ist, die Anmeldung mit mehreren Patentansprüchen der Patenterteilung zugrundezulegen, und einer dieser Ansprüche sich als nicht gewährbar erweist, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden. Die übrigen Patentansprüche fallen dann notwendig mit dem nicht gewährbaren Anspruch, ohne dass es einer Prüfung und Begründung dahin bedarf, ob diese übrigen Patentansprüche etwas Schutzfähiges enthalten (BPatGE Bd 16, S130).
Antworten
Herr klug - sc.:

Mike

 
15.04.12 12:57
@ Es gibt jedoch eine ganz einfache Möglichkeit: Eine offizielle Mitteilung von ENVA Systems (oder Ecoenergy), dass die oft gepostete Patentnummer auch die Anordnung von Wälzkolbengebläse (als Entspannungseinrichtung) und Generator voll und ohne Einschränkung patentrechtlich schützt. Wenn diese offizielle Mitteilung kommt, dann wäre dies eine wundervolle Mitteilung (vor allem für die Aktionäre)! Solange diese offizielle Mitteilung (eben genau mit diesem Wortlaut) nicht kommt, darf man davon ausgehen, dass dieses Patent eben nur das ORC-Verfahren schützt.

Dieses Gesetz aus # 12300 beantwortet Deine Frage !

Was mich wundert,Du hast als Aktionär einen Brief geschrieben , wieso hast Du diese Frage nicht selber gestellt? Laut Deiner Aussage wäre eine positive Antwort,eine wundervolle Mitteilung für alle Aktionäre
Antworten
Borealis:

@ Herr klug #12296

 
15.04.12 13:10

"Das sind Fakten!"  Fakten, die du nicht verstanden hast.

Anstatt irgendwelches völlig aus dem Zusammenhang gerissenes Zeug abzuschreiben und uns hier als Fakten anzubieten, solltest du dir erst mal die Sache ansehen, wo du das herausgerissen hast.

Du versuchst mit dem Verweis auf eine Entscheidung des Bundespatentgerichtes (BPatGE Bd.16 S.130) zu "beweisen", daß der Patentschutz nicht auf einzelne Ansprüche begrenzt werden kann, sonder nur auf alle zusammen erteilt oder für alle zusammen abgelehnt werden kann.

Dein "Beweis" beweist aber genau das Gegenteil von dem, was du uns weismachen willst.

In diesem Rechtsstreit ging es um die Patentanmeldung DE19713704. Diese Patentanmeldung enthielt ursprünglich 17 Patentansprüche und ist vom Patentamt abgelehnt worden, weil der Inhalt zahlreicher Ansprüche nicht neu war. depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet

Gegen diese Ablehnung haben die Anmelder Beschwerde beim Patentgericht eingelegt und den Antrag gestellt, das Patent unter Weglassung der nicht schutzfähigen Patentansprüche zu erteilen. Dazu wurden die als schutzfähig erachteten Patentansprüche neu geordnet und numeriert und als Patentansprüche 1 bis 8, hilfsweise in einer anderen Anordnung als Patentansprüche 1 bis 6 zur Patenterteilung beantragt.

Das Patentgericht ist zu der Auffassung gekommen, daß von der ersten Anordnung mit den Patentansprüchen 1 bis 8 der Anspruch 7 nicht schutzfähig ist und hat deshalb die Erteilung der Ansprüche 1 bis 8 abgelehnt.

Am hilfsweisen Antrag zur Patenterteilung mit den Ansprüchen 1 bis 6 hatte das Patentgericht nichts zu beanstanden und entschieden, daß das Patent mit den Patentansprüchen 1 bis 6 erteilt wird. juris.bundespatentgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py

Es war also sehr wohl möglich, den Patentschutz von ursprünglich 17 beantragten Patentansprüchen auf bloß noch 6 einzugrenzen.

Antworten
Herr klug - sc.:

Ja das ist möglich aber nur mit neuem Antrag

 
15.04.12 13:23
und nicht im erteilten Patent ! Fakt ist und dies ist klar zu lesen,das es in keinem erteilten Patent ungeschützte Ansprüche geben darf ! Dreh nicht alles aus dem Zusammenhang
Antworten
Herr klug - sc.:

Schreibst es ja selber

 
15.04.12 13:25
# Am hilfsweisen Antrag zur Patenterteilung mit den Ansprüchen 1 bis 6 hatte das Patentgericht nichts zu beanstanden und entschieden, daß das Patent mit den Patentansprüchen 1 bis 6 erteilt wird. juris.bundespatentgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py

Es gab dann ein Patent mit 6 Ansprüchen :)
Antworten
Herr klug - sc.:

Hier noch deutlicher

 
15.04.12 13:28
Danke lieber Bo :)

# das Patent unter Weglassung der nicht schutzfähigen Patentansprüche zu erteilen. Dazu wurden die als schutzfähig erachteten Patentansprüche neu geordnet und numeriert und als Patentansprüche 1 bis 8, hilfsweise in einer anderen Anordnung als Patentansprüche 1 bis 6 zur Patenterteilung beantragt.
Antworten
Herr klug - sc.:

Zusammenfassung gefällig ?

 
15.04.12 13:35
Bo bestätigt,das nur geschützte Ansprüche in der Patenterteilung zu finden sind. Das heißt für Patent ip.com/patent/EP1702140B1 alle 19 Ansprüche sind geschützt ! Punkt oder noch Fragen Bo :)

Das sind Fakten :)
Antworten
Herr klug - sc.:

Borealis

 
15.04.12 13:42
# Diese Patentanmeldung enthielt ursprünglich 17 Patentansprüche und ist vom Patentamt abgelehnt worden, weil der Inhalt zahlreicher Ansprüche nicht neu war. depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet

Also ist auch Fakt das alle 19 Ansprüche neu sind , da ja  Patent ip.com/patent/EP1702140B1 erteilt wurde !
Antworten
Herr klug - sc.:

MarvinP

 
15.04.12 13:45
logisches Mitdenken 6 ! Setzen
Antworten
Herr klug - sc.:

Sorry MarvinP

 
15.04.12 13:48
Borealis war gemeint :)
Antworten
fliege77:

gönn dir mal ne' Pause Klugi

 
15.04.12 13:51
Antworten
Borealis:

@ Herr klug

 
15.04.12 13:59

"Fakt ist und dies ist klar zu lesen, das es in keinem erteilten Patent ungeschützte Ansprüche geben darf !"

Da geb ich dir sogar Recht. Die Betonung liegt auf "geben darf".

Und um dies zu erfüllen, ist es erforderlich, die Patentlage mit der Rechtslage in Übereinstimmung zu bringen. Gegenwärtig ist dies nicht gegeben.

Die Schußfolgerung, daß alle in dem Patent stehenden Ansprüche schutzfähig und geschützt wären, weil das Patent erteilt worden ist, die rechne ich dir mal als absolute "Obrigkeitsgläubigkeit" an.

Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Die Patenterteilung mit nicht schutzfähigen Ansprüchen ist eine rechtwidrige Fehlentscheidung des Patentamtes. Diese wird mit Sicherheit vom Patentgericht revidiert werden, sobald jemand dieses Patent zum Gegenstand eines gerichtlichen Rechtsstreites macht (z.B. wenn ENVA/Ecoenergy meinen, damit irgendwelche Konkurrenzprodukte verhindern zu können, oder wenn ein Konkurrent den Widerruf des Patentes einklagt, um dessen weiteren Mißbrauch durch falsche Angaben des Patentinhabers/Lizenzinhabers über den Schutzbereich zu unterbinden).

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