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Anpassung der Barabfindung bei Celanese AG
30. Mai 2006, 14:07
Anpassung der Barabfindung bei Celanese AG
30. Mai 2006, 14:07
Vor Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Celanese AG am 30. und gegebenenfalls 31. Mai 2006 hat die Hauptaktionärin dem Vorstand der Gesellschaft ihre Absicht mitgeteilt, in der Hauptversammlung den Antrag zu stellen, die Hauptversammlung möge die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin (Squeeze-out) mit der Maßgabe beschließen, dass die Barabfindung gemäß § 327a AktG 66,99 Euro je Stückaktie beträgt. Dies ist eine Reaktion auf den Anstieg des nach der Rechtsprechung zu berücksichtigenden Aktienkurses der Celanese AG seit Veröffentlichung der Festlegung der Barabfindung durch die Hauptaktionärin auf 62,22 Euro je Stückaktie am 10. März 2006.