Teil 1 des Artikels erschien am 30.10.2006Teil 2 des Artikels erschien am 13.11.2006
Teil 3 des Artikels erschien am 30.11.2006
Teil 4 des Artikels erschien am 08.12.2006
Teil 5:
Warum diese Erörterungen notwendig waren, werden Sie spätestens dann verstehen, wenn Sie bei ihrer Bank den ersten Optionsschein kaufen wollen. Sie werden ihn nämlich nicht bekommen. Zum Optionsscheinhandel benötigt man nämlich die sog. Börsentermingeschäftsfähigkeit. Zum 01.08.1989 wurden die entsprechenden Regelungen verschärft, weil offenbar zu viele Privatkunden die Banken erfolgreich auf Schadensersatz verklagt haben.
Nun jedoch übertreiben manche Banken mit ihrer »Informationspflicht«. Mir ist ein Fall bekannt, bei dem man einen 70-jährigen ehemaligen Fondsmanager in den USA mit einem Vermögen von rund 500.000 Euro zum Beratungsgespräch zitierte, um ihn über Risiken aufzuklären. Der Mann, der bei dieser Bank seit 25 Jahren ein Aktiendepot unterhielt und nun nach längerer Zeit wieder in das Optionsscheingeschäft einsteigen wollte, wurde zwei Stunden lang von einem Herrn im billigen Anzug belehrt und kam sich vor, als sitze er wieder auf der Schulbank und würde nun von seinem Enkelkind unterrichtet.
Ergebnis dieses so genannten persönlichen Informations- und Beratungsgesprächs war, dass die Bank das Volumen der Geschäftsfähigkeit für den Kunden auf 2000 Euro begrenzte.
Keine Frage, dass man sich als Anleger so etwas nicht gefallen lassen darf, sondern sofort die Bank wechseln sollte. Und natürlich ist es auch keine Frage, dass wir alle für unser Wohl und Wehe selbst verantwortlich sind. Da niemand auf der Welt daran gehindert wird, sein Vermögen binnen kürzester Zeit auf der Spielbank zu verspielen oder in Schnaps umzusetzen, sollten wir auch jederzeit die Freiheit genießen, jede andere Entscheidung zu treffen.
Die Banken, so könnte man schadenfroh lächeln, haben sich an ihrer eigenen angeblichen Kompetenz kräftig verschluckt. Weil man die eigenen Aktienfonds, Schuldverschreibungen oder Versicherungen verkaufen wollte, hatte man sich zum multifunktionalen Vermögensmanager aufgeschwungen. Wer so kompetent erscheinen will, so die Gerichte, sollte auch so kompetent die Verantwortung (also den Schaden) tragen. Die Folgen: Mit allen Mitteln versuchen die Banken, sich abzusichern, um nur ja nicht mehr haftbar gemacht zu werden. »Sei’s gewesen, Besen, Besen«, heißt bekanntlich die Formel beim Zauberlehrling.
Zur Erlangung der Börsentermingeschäftsfähigkeit genügt bei anderen Banken die schriftlich dokumentierte und unterschriebene Aufklärung und die Beantragung der höchsten Risikoklasse. Das ist konform mit dem Gesetz, und dabei sollte man es dann auch belassen.
Das sagen wir nicht ohne Grund. Denn in dem Augenblick, in dem der Anleger tatsächlich über ein bestimmtes Produkt etwas erfahren will, das über die Information auf der Internetseite der Bank hinausgeht, wird er erleben, was die »Hotline« einer Bank wirklich wert ist: sehr, sehr wenig. Billige Behauptungen wechseln sich mit dem unverhohlenen Unverständnis darüber ab, warum man das denn wissen wolle. Und Gnade demjenigen, der – semantisch auf der Höhe, akademisch geschult und scharf im Denken – sich mit Sätzen wie »Das ist immer so« nicht abspeisen lassen will. Dabei ging es keinesfalls um Beratung, ob ein bestimmtes von der Bank gehandeltes Produkt gekauft oder nicht gekauft werden soll, sondern lediglich um die Information über bestimmte Produkte. Ich komme später darauf zurück.
Aber natürlich sollte niemand ein Flugzeug führen, der es nicht kann. Ebenso sollte niemand Aktien kaufen, der nicht weiß, was er da tut, und kein Mensch sollte mit Optionsscheinen handeln, wenn er so wenig von der Materie versteht, dass er am Schluss zum Spielball der Mechanismen wird. Stünde an den zahlreichen Lottoannahmestellen ein Warnhinweis: »Ihre Chancen bewegen sich mathematisch gegen Null. Wer sein ganzes Vermögen setzt, ist mit großer Wahrscheinlichkeit sein Vermögen los«, würde sich niemand vom Tippen abhalten lassen. Die Menschen würden den Kopf schütteln und die Gerichte diesbezügliche Klagen abweisen. Aber der Händler in der Lottoannahmestelle spielt sich auch nicht als Vermögensberater auf. Lassen Sie sich also nicht den Mut nehmen, und vor allem: Lassen Sie sich nicht entmündigen.
Machen Sie sich bewusst, dass das ganze Leben eine einzige Spekulation ist. Ein Totalverlust kann nirgendwo ausgeschlossen werden. Dabei ist jeder (Erwachsene) für sein Tun und Unterlassen selbst verantwortlich.
- Ende -
Jetzt im Handel: Das neue Buch von Dirk Kirschbaum "Erfolg mit Optionsscheinen" (erschienen im Finanzbuchverlag)