Zürich (vwd) - Das Oberlandesgericht Frankfurt hat der Berufung im Fonds-Prozess gegen die Julius Bär Kapitalanlage AG stattgegeben. Damit werde die Auffassung von Julius Bär bestätigt, dass keinerlei Ansprüche aufgrund eines angeblich fehlerhaften Verkaufsprospektes geltend gemacht werden können, teilte das Unternehmen am Dienstag mit. Julius Bär gehe davon aus, dass alle Schadenersatzforderungen bezüglich der Prospekthaftung gegen den Creativ-Fonds aussichtslos seien.
Die Julius Bär Kapitalanlage AG war im Oktober vom Landgericht Frankfurt zur Zahlung von 3,7 Mio EUR Schadenersatz an Anleger verurteilt worden. Die Begründung lautete damals, dass unzureichende Angaben im Verkaufsprospekt des vom ehemaligen Fondsmanager Kurt Ochner betreuten JB Creativ Fund gemacht wurden.
vwd/AWP/4.11.2003/jhe/nas
04.11.2003, 18:06
Julius Bär Hd.: 865625
Die Julius Bär Kapitalanlage AG war im Oktober vom Landgericht Frankfurt zur Zahlung von 3,7 Mio EUR Schadenersatz an Anleger verurteilt worden. Die Begründung lautete damals, dass unzureichende Angaben im Verkaufsprospekt des vom ehemaligen Fondsmanager Kurt Ochner betreuten JB Creativ Fund gemacht wurden.
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