Eichel macht's möglich: Null Steuern auf Aktien
Nach den Plänen der rot-grünen Bundesregierung können Kapitalgesellschaften (AGs und GmbHs) künftig Anteile an anderen Kapitalgesellschaften - sprich auch Aktien - steuerfrei verkaufen.
Der Clou an der Sache:
Die Steuerreform schafft Privatanlegern ein interessantes Steuerschlupfloch. Dank Eichel können sie künftig die Spekulationssteuer umgehen, indem sie sich zu mehreren zusammen tun und eine GmbH gründen. Die GmbH kann Gewinne aus Aktienverkäufen steuerfrei einfahren - auch, und das ist das Pikante an der Sache, - wenn die Aktien innerhalb der Spekulationsfrist veräußert werden.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Gewinne nicht ausgeschüttet werden. Ein Anleger kann sein Geld also nur dann steuerfrei einverleiben, wenn er seinen Anteil an der GmbH verkauft. Und das - so sieht es die Reform vor - ist wiederum nur dann möglich, wenn sein nominaler Anteil am Stammkapital der Gesellschfaft in den letzten fünf Jahren vor Verkauf nicht mindestens ein Prozent und 5000 Mark beträgt. Anlegern mit einer Stammeinlage von mehr als 5000 Mark oder Anlegern, die allein eine GmbH gründen, verschafft das Modell einen zinslosen (Steuer-) Kredit vom Staat.
Musterverträge für eine Einpersonen-GmbH und eine GmbH mit mehreren Gesellschaftern finden Sie in unserem Download-Bereich
Quelle: Die Telebörse
195.145.119.86/3_3_0.html
mfG: Speculator
Nach den Plänen der rot-grünen Bundesregierung können Kapitalgesellschaften (AGs und GmbHs) künftig Anteile an anderen Kapitalgesellschaften - sprich auch Aktien - steuerfrei verkaufen.
Der Clou an der Sache:
Die Steuerreform schafft Privatanlegern ein interessantes Steuerschlupfloch. Dank Eichel können sie künftig die Spekulationssteuer umgehen, indem sie sich zu mehreren zusammen tun und eine GmbH gründen. Die GmbH kann Gewinne aus Aktienverkäufen steuerfrei einfahren - auch, und das ist das Pikante an der Sache, - wenn die Aktien innerhalb der Spekulationsfrist veräußert werden.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Gewinne nicht ausgeschüttet werden. Ein Anleger kann sein Geld also nur dann steuerfrei einverleiben, wenn er seinen Anteil an der GmbH verkauft. Und das - so sieht es die Reform vor - ist wiederum nur dann möglich, wenn sein nominaler Anteil am Stammkapital der Gesellschfaft in den letzten fünf Jahren vor Verkauf nicht mindestens ein Prozent und 5000 Mark beträgt. Anlegern mit einer Stammeinlage von mehr als 5000 Mark oder Anlegern, die allein eine GmbH gründen, verschafft das Modell einen zinslosen (Steuer-) Kredit vom Staat.
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