Aktuellle Rechtsprechung


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deluxxe:

Aktuellle Rechtsprechung

 
04.02.11 16:32
zur Klarstellung nach mehrdeutiger Äußerung in Onlinemedien:

dammmann.de/de/recht/101228.html

Hier das Urteil dazu:
dammmann.de/assets/klarstellung-lghh-28_12.pdf

Die Anmerkung der Kanzelei im Tenor:

"Allerdings empfiehlt sich für die Praxis bis auf weiteres, bei einer Klarstellung immer zusätzlich gegenüber dem Abmahnenden zu kommunizieren, dass man sich des Rechts auf Verbreitung der ursprünglichen Aussage nicht länger berühmt."
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