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Bundeskabinett beschließt Eckpunkte für Cannabis-Legalisierung
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Eckpunkte für eine Cannabis-Legalisierung in Deutschland beschlossen. Nach den Plänen der Ampel-Koalition sollen Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm „Genusscannabis“ sollen straffrei, privater Eigenanbau in begrenztem Umfang erlaubt und ein Verkauf an Erwachsene in „lizenzierten Fachgeschäften“ und möglicherweise auch Apotheken ermöglicht werden.
Kabinett einigt sich auf Eckpunkte für Cannabis-Legalisierung
Berlin (epd). Das Bundeskabinett hat sich auf Eckpunkte für die geplante Cannabis-Legalisierung in Deutschland geeinigt. Wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch in Berlin mitteilte, sollen Erwachsene künftig 20 bis 30 Gramm Cannabis erwerben und besitzen dürfen. Der Vertrieb soll nur lizenzierten Geschäften erlaubt sein. In begrenztem Maß soll auch der Eigenanbau künftig legal sein. Die Pläne unterliegen aber noch dem Vorbehalt einer europarechtlichen Prüfung.
Man habe beim Cannabis-Konsum keine wirklich vorzeigbaren Erfolge erzielen können, sagte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch in Berlin. Die Zahl der Konsumenten sowie der THC-Gehalt stiegen. Die Bundesregierung wolle mit ihrer Regelung den Schwarzmarkt verdrängen, durch Grenzwerte eine Entkriminalisierung des Cannabis-Konsums erwirken und einen besseren Kinder- und Jugendschutz sicherstellen, sagte er.
Ob es wirklich dazu kommt, ist aber noch offen. Internationale und europarechtliche Regeln zum Umgang mit Cannabis könnten der Legalisierung in Deutschland entgegenstehen. Der rechtliche Rahmen biete „begrenzte Optionen, das Koalitionsvorhaben umzusetzen“, heißt es auch in einem im Kabinett beschlossenen Eckpunktepapier.
Genannt wird in dem Zusammenhang unter anderem das sogenannte Schengener Durchführungsübereinkommen. Ein konkreter Gesetzentwurf soll deshalb erst vorgelegt werden, wenn sich abzeichnet, dass es von der EU gegen die geplante Cannabis-Freigabe keine rechtlichen Einwände gibt.
SPD, Grüne und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, „die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ einzuführen.