Rechtsentscheid
Patient muss Beipackzettel lesen
Das hat das Landgericht Dortmund kürzlich im Fall einer 50-jährigen Rollstuhlfahrerin entschieden: Die Frau bekam wegen einer Gebärmuttervergrößerung ein Hormon-Präparat verschrieben und entwickelte davon als Nebenwirkung eine Thrombose. Sie verklagte ihre Ärztin daraufhin auf Schmerzengeld, weil sie von ihr nicht auf die Thrombosegefahr hingewiesen worden war.
Packungsbeilage ersetzt die ärztliche Aufklärung
Die Patientin hatte den Beipackzettel mit den Hinweisen zu möglichen Nebenwirkungen nicht gelesen. In dem Fall sei der Arzt nicht zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet, so das Urteil. Die beigefügte Gebrauchsinformation ersetze sogar die mündliche Aufklärung durch den Arzt. Ausnahmen sah das Gericht lediglich bei besonders agressiven Medikamenten oder unvollständigen Gebrauchsinformationen.
Tipp:
Wer also auf Nummer sicher gehen will, liest die Gebrauchsinformation immer sehr sorgfältig durch. Ist die Information unverständlich, treten Unklarheiten oder gar Bedenken gegen ein Medikament auf, halten Sie auf jeden Fall Rücksprache mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Beide können Ihnen genauere Informationen zu dem Mittel geben oder gegebenfalls ein anderes Medikament empfehlen.
Patient muss Beipackzettel lesen
Das hat das Landgericht Dortmund kürzlich im Fall einer 50-jährigen Rollstuhlfahrerin entschieden: Die Frau bekam wegen einer Gebärmuttervergrößerung ein Hormon-Präparat verschrieben und entwickelte davon als Nebenwirkung eine Thrombose. Sie verklagte ihre Ärztin daraufhin auf Schmerzengeld, weil sie von ihr nicht auf die Thrombosegefahr hingewiesen worden war.
Packungsbeilage ersetzt die ärztliche Aufklärung
Die Patientin hatte den Beipackzettel mit den Hinweisen zu möglichen Nebenwirkungen nicht gelesen. In dem Fall sei der Arzt nicht zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet, so das Urteil. Die beigefügte Gebrauchsinformation ersetze sogar die mündliche Aufklärung durch den Arzt. Ausnahmen sah das Gericht lediglich bei besonders agressiven Medikamenten oder unvollständigen Gebrauchsinformationen.
Tipp:
Wer also auf Nummer sicher gehen will, liest die Gebrauchsinformation immer sehr sorgfältig durch. Ist die Information unverständlich, treten Unklarheiten oder gar Bedenken gegen ein Medikament auf, halten Sie auf jeden Fall Rücksprache mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Beide können Ihnen genauere Informationen zu dem Mittel geben oder gegebenfalls ein anderes Medikament empfehlen.