Ad hoc-Service: Windhoff AG
Information zur Ad hoc-Mitteilung vom 16.08.2001
Am 15.08.2001 hat die Windhoff AG mit notariellem Kaufvertrag die Firma epro Elektronik und Systemtechnik GmbH verkauft. Die Abtretung der Anteile steht unter der Bedingung, dass der Kaufpreis innerhalb von sechs Wochen nach Vertragsabschluss gezahlt wird.
Per heute, 11.10.2001, hat die Käuferin die vereinbarte Zahlung noch nicht geleistet. Sie macht ihr nach dem Vertrag nicht zustehende Gegenansprüche geltend.
Der Vorstand der Windhoff AG hat deshalb entschieden, von dem vertraglichen Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Er wird sich ab sofort um einen neuen Käufer für die epro Elektronik und Systemtechnik GmbH bemühen.
Rheine, den 11.10.2001
Windhoff AG
Information zur Ad hoc-Mitteilung vom 16.08.2001
Am 15.08.2001 hat die Windhoff AG mit notariellem Kaufvertrag die Firma epro Elektronik und Systemtechnik GmbH verkauft. Die Abtretung der Anteile steht unter der Bedingung, dass der Kaufpreis innerhalb von sechs Wochen nach Vertragsabschluss gezahlt wird.
Per heute, 11.10.2001, hat die Käuferin die vereinbarte Zahlung noch nicht geleistet. Sie macht ihr nach dem Vertrag nicht zustehende Gegenansprüche geltend.
Der Vorstand der Windhoff AG hat deshalb entschieden, von dem vertraglichen Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Er wird sich ab sofort um einen neuen Käufer für die epro Elektronik und Systemtechnik GmbH bemühen.
Rheine, den 11.10.2001
Windhoff AG