LetsBuyIt.com N.V. gewinnt Rechtsstreit gegen Shmulik Stein
LetsBuyIt.com N.V. gibt bekannt, dass die Gesellschaft heute eine einstweilige Verfügung gegen Shmulik Stein International Investment Ltd. (SSII) vor dem Amsterdamer Gericht erwirken konnte. In dem sofort vollstreckbaren Urteil wird SSII verpflichtet, an LetsBuyIt.com N.V. einen Betrag in Höhe von ca. EUR 7,5 Millonen zu zahlen. Dieser Betrag beinhaltet einen Schadensersatzvorschuss in Höhe von ca. EUR 6,8 Millionen. Außerdem hatSSII der Gesellschaft ein Überbrückungsdarlehen in Höhe von EUR 7 Millionen zu gewähren. Die Kosten des Rechtsstreits sind von SSII zu tragen.
SSII kann das Urteil innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Urteils anfechten.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c) DGAP 16.08.2001 WKN: 938006; Index: Notiert: Neuer Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
162041 Aug 01
16.08.2001 20:41
Quelle: Finance Online 16.08.2001 21:43
LetsBuyIt.com N.V. gibt bekannt, dass die Gesellschaft heute eine einstweilige Verfügung gegen Shmulik Stein International Investment Ltd. (SSII) vor dem Amsterdamer Gericht erwirken konnte. In dem sofort vollstreckbaren Urteil wird SSII verpflichtet, an LetsBuyIt.com N.V. einen Betrag in Höhe von ca. EUR 7,5 Millonen zu zahlen. Dieser Betrag beinhaltet einen Schadensersatzvorschuss in Höhe von ca. EUR 6,8 Millionen. Außerdem hatSSII der Gesellschaft ein Überbrückungsdarlehen in Höhe von EUR 7 Millionen zu gewähren. Die Kosten des Rechtsstreits sind von SSII zu tragen.
SSII kann das Urteil innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Urteils anfechten.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c) DGAP 16.08.2001 WKN: 938006; Index: Notiert: Neuer Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
162041 Aug 01
16.08.2001 20:41
Quelle: Finance Online 16.08.2001 21:43