in 225 getroffene Aussage relativen. Und zwar muss man zwischen der HGB- und der IFRS-Bilanzierung unterscheiden. Während man bei der HGB-Bilanzierung für den Ansatz der Aktiven latenten Steuern ein Wahlrecht hat, muss man sie bei einer Bilanzierung nach IFRS ansetzen. Da die Bilanz in der Adresse in 225 eine IFRS-Bilanz ist, hatte Abacho hier beim Ansatz kein Wahlrecht. Das ändert aber nichts an der grundsätzlichen Problematik, die hier noch einmal ganz gut erläutert wird.
www.vnr.de/b2b/steuern-buchfuehrung/...nte-steuern-teil-4.html
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