Der Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse ist ein nicht amtliches, sondern privatrechtliches Börsensegment nach § 57 Börsengesetz und ein Teilsegment des Open Market. Er ist somit dem Freiverkehr zuzurechnen.
Zulassung und Folgepflichten [Bearbeiten]
Die Anforderungen an die im Entry Standard notierten Unternehmen sind im Einzelnen[1]:
ein öffentliches Angebot (Prospektpflicht)
Mindestalter des Unternehmens: 2 Jahre
Mindestgrundkapital: 750.000 €
(rechnerischer) Nennwert pro Aktie: mindestens 1 €
Mindeststreubesitz der Aktien: 10%
Den Einbeziehungsantrag stellt das Unternehmen gemeinsam mit einem Handelsteilnehmer der FWB Frankfurter Wertpapierbörse, der entsprechend § 32 Abs.2 BörsG den Status eines Kreditinstitutes bzw. eines Finanzdienstleistungsinstitutes mit einem haftenden Kapital im Gegenwert von 730.000 € aufweisen muss.
Der antragstellende Handelsteilnehmer bewertet, ob das Unternehmen die besonderen Voraussetzungen (operatives Geschäft, positives Eigenkapital, Investor Relations) erfüllt und den Nachweis gegenüber der Deutsche Börse AG erbringt.
Im Entry Standard können nur Unternehmen zugelassen werden, die bereits erfolgreich im Freiverkehr (Open Market) gelistet sind und die entsprechenden Anforderungskriterien erfüllen. Der Antrag auf Einbeziehung von Aktien in den Entry Standard ist in schriftlicher Form bei der Deutschen Börse einzureichen und bedingt z. B. die Teilnahme am Open Market sowie eine vorher beantragte ISIN.
Entsprechend der Gebührenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse[2] entstehen für die Zulassung von Aktien folgende Kosten:
1.500 Euro Zulassungsgebühr
5.000 Euro jährliche Notierungsgebühr
Zusammensetzung [Bearbeiten]
Wesentliche Transparenz- und Verhaltensregeln zum Schutz der Anleger, die für organisierte Märkte wie Prime und General Standard nach den EU-Richtlinien verpflichtend sind, gelten im Entry Standard nicht. Allerdings sind die Transparenzforderungen höher als im allgemeinen Freiverkehr.
Der Entry Standard, dessen Zielgruppe branchenübergreifend kleine und mittelgroße Unternehmen sind, stellt einerseits einen zusätzlichen Kanal zur Eigenkapitalbeschaffung dar, und ist andererseits als Exitkanal für den Private Equity-Bereich gedacht. Auf Investorenseite zielt der Entry Standard wegen seiner im Vergleich zu Prime und General Standard deutlich geringeren Transparenzanforderungen in erster Linie auf professionelle Investoren.