Neuester, zuletzt geles. Beitrag
Antworten | Hot-Stocks-Forum
Übersicht ZurückZurück WeiterWeiter
... 64 65 66 68 69 70 ...

1000% oder alles nur fake?

Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs auf DAX

Strategie Hebel
Steigender DAX-Kurs 5,00 10,00 19,99
Fallender DAX-Kurs 5,77 9,99 20,02
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NB11KN5 , DE000NB17UX0 , DE000NB4LQR0 , DE000NB32ZJ7 , DE000NB2MJF2 , DE000NB24NB7 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

Beiträge: 1.772
Zugriffe: 211.308 / Heute: 17
Dt. Effecten- und. 0,346 € -9,42% Perf. seit Threadbeginn:   -85,58%
 
IDTE2:

jetzt verstehe ich dich gerade überhaupt nicht

 
11.01.06 15:33
mmmmmmmmh...

Deine zweifel sind doch überhaupt gar keine mehr.

Es gibt zwei fragliche punkte, die der bestätigung des BGH bedürfen bzw. da als allgemeingültig für weiteren ähnliche fälle manifestiert werden sollen.


zum einen die Verkehrsfähigkeit. könnte sein,d ass dein "vertrag", von dem du sprichs, irgendwie reinpasst.
allerdings ist das statement des OLG eindeutig und schlüssig.

zum anderen die beweislastumkehr. Jenoptik hat "leichtsinnig" gehandelt, sagst du. richtig. dieser "leichtsinn" macht einen beweis seitens der kläger unmöglich. verantwortung dafür liegt einzig bei jenoptik. das ist zwar keine straftat führt aber zur beweislastumkehr.

wer die beweisführung des gegners unmöglich macht, steht selbst in der beweispflicht, heisst es dazu in nem anderen BGH-urteil. Daher ist auch die beweislatumkehr nur allzu logisch.



Antworten

Werbung

Entdecke die beliebtesten ETFs von SPDR


juche:

hallo zusammen,

 
11.01.06 15:55
hab mich auch einige Stücke ins Depot gelegt, allerdings rein fundamental und charttechnisch...
Gruß
Juche
Antworten
Kritiker:

@ IDTE, ich will Dir natürlich

 
11.01.06 21:16
antworten.
Zu Deinem 1.Satz: Ich bezweifle, daß es Abfindung gibt für Aktien, die nicht aus dem Vorbestand kommen.
Ein Gericht kann nicht zu Gunsten von "Trittbrettfahrern" entscheiden.

Zu 2.) Du schreibst "sollen", d.h., das BGH ist nicht daran gebunden.

Zu 3.) Kennst Du den Wortlaut des Übernahmevertrages? Darin können Fußangeln stehen.
Das OLG ist nur schlüssig für die bekannte Kläger-Person.

zu 4.) Der Beweis ist für den Kläger nicht unmöglich, sondern wird als weniger zumutbar gesehen. Die Beweislast ist nicht "einzig" bei JO, sondern zunächst. Im Zivilprozess müssen alle zur Urteilsfindung beitragen, d.h., die Kläger sind nicht aus dem Beweis. So dürfen sie die Beweisführung nicht erschweren.

zu 5.) Die Beweisführung der Kläger ist nicht "unmöglich" sondern nur eingeschränkt. Der Einkaufsnachweis kann erbracht werden und diesen verlangt auch JO.

Ich bin erfreut, daß wir jetzt in die Materie gehen.
Wichtig bleibt: Wieviele bekommen Abfindung - und was geschieht mit dem Kurs, sollten die Kläger (teilweise) gewinnen - (7,5o ?).
Die Wartezeit ist m.Ea. jedoch nicht allein JO anzulasten.
Denn die Kläger hätten längst Abfindung verlangen können.

Vergiß andere Aktien nicht und bleibe gelassen. - MfG Kritiker.
Antworten
tovo1:

ein sehr interessanter Artikel

 
12.01.06 14:04
im neuen Manager-Magazin.
Dort wird ausführlich über die aktuelle Situation der Jenoptik, der Altlasten des Herrn Späth und der aktuellen Führungsstrategie des Herrn von Witzleben berichtet.
So wie er charakterisiert wird und mit dem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass er es beim BGH-Urteil einfach drauf ankommen lässt (hopp oder topp). Ohne Riskoabsicherung bzw. Rückstellungen wegen Prozessrisiken.
Die DEWB spielt in dem Bericht natürlich auch eine wichtige Rolle.

Der gestrige Kursanstieg war wohl auf lediglich auf eine erneutes "Gepushe" der Frick-Hotline zurückzuführen....
Antworten
IDTE2:

@kritiker

 
12.01.06 14:24
"Zu Deinem 1.Satz: Ich bezweifle, daß es Abfindung gibt für Aktien, die nicht aus dem Vorbestand kommen.
Ein Gericht kann nicht zu Gunsten von "Trittbrettfahrern" entscheiden."

ich bin kein trittbrettfahrer, ich habe anspruchsberechtigte Aktien!


"Zu 2.) Du schreibst "sollen", d.h., das BGH ist nicht daran gebunden."

logisch. sonst wären die chancen ja bei 100% und nicht bei 50%...



"Zu 3.) Kennst Du den Wortlaut des Übernahmevertrages? Darin können Fußangeln stehen.
Das OLG ist nur schlüssig für die bekannte Kläger-Person."

ich nicht, aber das OLG wird ihn  gekannt haben.
wenn das urteil nur für den kläger schlüssig ist, wieso geht jenoptik dann in berufung und akzeptiert das urteil nicht?


"zu 4.) Der Beweis ist für den Kläger nicht unmöglich, sondern wird als weniger zumutbar gesehen. Die Beweislast ist nicht "einzig" bei JO, sondern zunächst. Im Zivilprozess müssen alle zur Urteilsfindung beitragen, d.h., die Kläger sind nicht aus dem Beweis. So dürfen sie die Beweisführung nicht erschweren. "

wie soll man beweisen, dass man aktien, die einst anspruchsberechtigt waren von nem altaktionär erworben hat???? die haben schliesslich die gleiche WKN...
und noch einmal deutlich für dich:
es ist nicht wichtig vor 1001 aktieb besessen zu haben. es ist wichtig, dass man welche im nachhinein von diesen gekauft haben kann.
und das olg geht sogar noch weiter:

jenoptik muss beweisen, dass man die aktien nicht gekauft hätte, wenn man gewusst hätte, dass dieser anspruch gar nicht besteht.


"zu 5.) Die Beweisführung der Kläger ist nicht "unmöglich" sondern nur eingeschränkt. Der Einkaufsnachweis kann erbracht werden und diesen verlangt auch JO."

können meinen kaufbeleg gerne haben :-))) sieh dazu auch zu 4.


"Die Wartezeit ist m.Ea. jedoch nicht allein JO anzulasten.
Denn die Kläger hätten längst Abfindung verlangen können."

haben sie doch... ansonsten wären sie doch nicht vor gericht ;-(
Antworten
Kritiker:

@ IDTE, ich erkenne,

 
12.01.06 17:58
Du hast noch nie eine Zivil-Verhandlung miterlebt.
Zudem habe ich den Eindruck, daß Du meine Sätze absichtlich mißverstehst. Du gehst nie auf den Inhalt ein!
z.B. zu 2.) Der BGH ist m.Ea. nicht an ein "Grundsatz-Urteil" gebunden, nur weil es erwünscht wird.
Und mit "wären, hätte, sollte, könnte" - kannst Du keinen Prozess gewinnen.
Zum Beweis: Der Weg der Aktien kann über die trades zurückverfolgt werden. Dazu muß Jeder beitragen. Gegen Das kann es kein Urteil geben, da es Prozess-Grundlage ist. Und genau dort liegt der Haken.
Aber Du kannst etwas anderes glauben.

Nur Glaube gehört in die Kirche, vor Gericht zählen Fakten!
Nix für ungut! - Kritiker.
Antworten
IDTE2:

@kritiker

 
12.01.06 18:11
richtig, habe ich nicht.

Ich verstehe deine sätze nicht absichtlich falsch. ;-)


aber was du jetzt wieder schriebst, ist wirklich schwer zu beantworten, aber ich versuchs trotzdem.


"z.B. zu 2.) Der BGH ist m.Ea. nicht an ein "Grundsatz-Urteil" gebunden, nur weil es erwünscht wird."

es gibt ja noch gar kein "grundsatzurteil". der BGH soll es erst schaffen, durch Bestätigung des OLG-urteils.


"Und mit "wären, hätte, sollte, könnte" - kannst Du keinen Prozess gewinnen."

genau. also werden die fakten vor dem OLG zum sieg geführt haben. (ich glaube langsam, dass du nicht weisst, dass "wir" vor dem OLG gewonnen haben und jenoptik in revision gegangen ist). Kann das sein?



"Zum Beweis: Der Weg der Aktien kann über die trades zurückverfolgt werden. Dazu muß Jeder beitragen. Gegen Das kann es kein Urteil geben, da es Prozess-Grundlage ist. Und genau dort liegt der Haken."

Wie soll das gehen?
Bsp. anspruchsbrechtigter A setzt 1000 stück zu 5€ ins ask. ein weiterer anleegr setzt 1000 stück obendrauf.
B kauft jetzt 2000 stück und verkauft anschliessend 1000 stück weiter. waren das jetzt die anspruchsberechtigten oder nicht????

und diese vorgänge passierten 15 jahre. kein mensch kann da den weg der aktien zurückverfolgen!
Antworten
IDTE2:

ps ich hoffe, dass ich nicht an deinen fragen

 
12.01.06 18:12
vorbei geschrieben und dich und deine zweifel richtig gedeutet habe.
Antworten
Kritiker:

@ IDTE, also Du hast vor dem OLG

 
12.01.06 18:28
gewonnen!-? Habe nie davon gehört, daß DU geklagt hast.
Fakt: der spez. Kläger hat zunächst gewonnen - teilweise.

Daß der Beweis nicht über Bid & Ask geführt wird, ist doch wohl lächerlich. Der läuft über die Broker.
Was glaubst Du, wie die Steuerfahndung arbeitet? - zu 99% über die Buchhaltung. - Ich hörte mal, Du seiest Finanzfachmann.
Da habe ich mich wohl getäuscht.
Und die Anwälte von JO kommen aus dem Kindergarten.
Wenn das so einfach wäre, gäbe es längst ein Urteil.

So, jetzt werde wieder sachlich - steht Dir besser. - Kritiker.
Antworten
IDTE2:

Hehe

 
12.01.06 18:34
also anders.

Jenoptik hat gesat, dass leute, die den nachweis führen können, die abfindung widerspruchslos bekommen.
ergo konnte de rkläger die beweisführung nicht antreten.

also hat er geklagt.

Das OLG hat nun aber gesagt, dass nicht der Kläger sondern Jenoptik beweisen muss.

können sie aber auch nicht. ansonsten wären wir nicht vor dem BGH...


"Daß der Beweis nicht über Bid & Ask geführt wird, ist doch wohl lächerlich. Der läuft über die Broker."

du willst mich doch jetzt verarschen, oder?
Kann es ein, dass du mir gerade erzählen willst, dass man heute nachprüfen kann, wer nun meine vor 15 jahren verkauften aktie besitzt?

ich hoffe doch nicht ;-)
Antworten
Kraut:

wieviel cash hat dewb nochmal? 2,xx? oder 3,xx? o. T.

 
15.01.06 11:02
Antworten
Kraut:

idte

 
17.01.06 21:20
was hälst du von der chartanalyse von kojote?
bis 3,40 runter, anschließend werden alle gaps geschlossen?  
Antworten
IDTE2:

ich weiß es nicht

 
17.01.06 21:29
ist zwar möglich und im prinzip auch recht wahrscheinlich, aber wa sheisst das hier schon ;-)

wenn dewb im letzten jahr die hausaufgaben auch nur halbwegs gemacht hat, kann es nur nach oben gehen, unabhängig von der abfindung.

Antworten
xyweb:

Sollte der Wert nochmal bis 6,50€ steigen,

 
18.01.06 08:23
werde ich es mir überlegen auszusteigen.
Es kann mich dann aber auch wieder die Gier packen.
Antworten
hanko1234:

Termin?

 
18.01.06 08:32
Kann mir jemand sagen wann vor dem BGH entschieden wird???
Antworten
IDTE2:

@fuzzi

 
18.01.06 23:15
d aich ja immernoch auf ignore stehe...

zu deinem EuGH-artikel.

Lies ihn dir bitte einmal genau durch. aus deinem Artikel folgt, dass der gang vor den EuGH zu 100% ausgeschlossen ist.

ansonsten suche doch mal das "Gemeinrecht", dass der EuGH für so einen Fall vorgesehen hat...
Antworten
Kraut:

30.01.2006 - 13:38 Uhr

 
30.01.06 15:11
Jenoptik: Keine Rückstellungen wegen DEWB-Entscheidung vor BHG
JENA (Dow Jones)--Die Jenoptik AG, Jena, wird im Zusammenhang mit dem ausstehenden Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) über den Abfindungsanspruch eines Altaktionärs der Deutschen Effecten- und Wechsel-Beteiligungs AG (DEWB) keine Rückstellungen bilden. Das sagte der Vorstandsvorsitzende des Unternehmens, Alexander von Witzleben, am Montag in Jena. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die " eindeutigen" Vorgaben des Rechnungslegungsstandard IFRS.

Demnach gebe es ein Rückstellungsverbot, wenn der Vorstand mit mehr als 50%Wahrscheinlichkeit von einem für das Unternehmen positiven Ausgang eines Verfahrens ausgeht. Von Witzleben geht nach eigenen Angaben wie seine Kollegen im Vorstand davon aus, dass Verfahren vor dem BGH zu gewinnen. Im " Worst-Case-Szenario" sieht Witzleben Zahlungen von rund 200 Mio EUR für das Unternehmen.

DJG/abe/nas
Antworten
juche:

3,82 :-) o. T.

 
01.02.06 12:34
Antworten
juche:

3,90

 
01.02.06 15:24
die Stücke werden bald knapp :

1948 3.86       3.90 974  
8400 3.85       3.91 1500  
751 3.83       3.92 500  
694 3.82       3.94 200  
1000 3.80       3.97 1000  
Antworten
Salzstange:

@ Kraut

 
01.02.06 16:46
FRAGE: Wenn Jenoptik keine Rückstellungen gebildet hat, heisst das, dass mit einem Abfindungsangebot definitiv NICHT gerechnet werden kann? Müsste Jenoptik Rückstellungen gebildet haben, um ein Abfindungsangebot machen zu können oder haben Rückstellungen und Abfindungsangebot nichts miteinander zu tun?

Bitte um fachkundige Meinungen. Danke und allen weiterhin viel Glück.
Antworten
NAGOK2:

juche, wo von träumst du eigentlich nachts???

 
01.02.06 17:16
Salzstange. jenoptik müsste schön dumm sein wenn sie bekannt geben würden dass sie Rücklagen bilden. Damit würden sie ja zugeben dass sie mit einer Niederlage rechnen.
Antworten
juche:

NAGOK

 
01.02.06 17:30

von einer Untertasse, die bald fertig ist 1000% oder alles nur fake? 2365907

Gruß

Juche

      

Antworten
Kraut:

salzstange

 
01.02.06 18:14
Der Vorstand ist sich mehr als 50% sicher, dass sie vorm BGH gewinnen und deswegen müssen sie auch keine Rückstellungen bilden. Ich verstehe auch nicht, wieso sie so sicher sind!

JENA (Dow Jones)--Die Jenoptik AG, Jena, wird im Zusammenhang mit dem ausstehenden Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) über den Abfindungsanspruch eines Altaktionärs der Deutschen Effecten- und Wechsel-Beteiligungs AG (DEWB) keine Rückstellungen bilden. Das sagte der Vorstandsvorsitzende des Unternehmens, Alexander von Witzleben, am Montag in Jena. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die "eindeutigen" Vorgaben des Rechnungslegungsstandard IFRS.

Demnach gebe es ein Rückstellungsverbot, wenn der Vorstand mit mehr als 50%Wahrscheinlichkeit von einem für das Unternehmen positiven Ausgang eines Verfahrens ausgeht. Von Witzleben geht nach eigenen Angaben wie seine Kollegen im Vorstand davon aus, dass Verfahren vor dem BGH zu gewinnen. Im "Worst-Case-Szenario" sieht Witzleben Zahlungen von rund 200 Mio EUR für das Unternehmen.

DJG/abe/nas


30.01.2006, 30.01.
Antworten
Kraut:

TEIL 2

 
01.02.06 18:17
"Sie bilden deswegen keine Rücklagen weil sie nach IAS/IFRS erst ab einem Risiko von 50% diese vornehmen müssen. Die Einschätzung zum Verfahren wird von Anwälten und Richtern geprüft und dem Vorstand dargelegt. Der Vorstand entscheidet dann über das weitere Vorgehen. Lieber mache ich 200 Mio Rückstellung und bin auf der sicheren Seite als das ich meinen Arsch hinhalte wenn sich herausstellen sollte ich habe mich getäuscht und etliche Schadenersatzklagen kommen. Dann hafte ich nämlich persönlich denn inwieweit die D&O da mitspielt ist auch noch ne ganz andere Frage. Vielleicht kann Jenoptik nicht mal die 200Mio rückstellen und muss deswegen das Risiko eingehen, nur bei einem negativen Urteil für Jenoptik ist halt dann gleich der Ofen aus."
Antworten
NAGOK2:

juche. Heute wieder im Xetra 137.000 St.

 
01.02.06 21:11
wie eigentlich jeden Tag. Was wird da kapp? Träum weiter von Deiner Untertasse und halt Dich raus aus Sachen von denen Du keine Ahnung hast!!!
Antworten
Auf neue Beiträge prüfen
Es gibt keine neuen Beiträge.

Seite: Übersicht ... 64 65 66 68 69 70 ... ZurückZurück WeiterWeiter

Hot-Stocks-Forum - Gesamtforum - Antwort einfügen - zum ersten Beitrag springen
Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs auf DAX

Strategie Hebel
Steigender DAX-Kurs 5,00 10,00 19,99
Fallender DAX-Kurs 5,77 9,99 20,02
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NB11KN5 , DE000NB17UX0 , DE000NB4LQR0 , DE000NB32ZJ7 , DE000NB2MJF2 , DE000NB24NB7 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

Neueste Beiträge aus dem Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft Forum

Wertung Antworten Thema Verfasser letzter Verfasser letzter Beitrag
3 332 DEWB Strong buy 100 % Chance - 10 % Risiko 5555c gofran 12.11.24 09:43
  7 Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungs.. Mindful Centimo 02.07.20 20:46
  13 DEWB buy & Deutsche Bank sell short leverage 1:2 Hornissen jennsen 27.09.18 14:35
2 28 Wir werden sie wohl zu Grabe tragen celmar M.Minninger 14.12.11 16:28
  23 Depotaufnahme altus rp75 01.06.10 09:40

--button_text--