mmmmmmmmh...
Deine zweifel sind doch überhaupt gar keine mehr.
Es gibt zwei fragliche punkte, die der bestätigung des BGH bedürfen bzw. da als allgemeingültig für weiteren ähnliche fälle manifestiert werden sollen.
zum einen die Verkehrsfähigkeit. könnte sein,d ass dein "vertrag", von dem du sprichs, irgendwie reinpasst.
allerdings ist das statement des OLG eindeutig und schlüssig.
zum anderen die beweislastumkehr. Jenoptik hat "leichtsinnig" gehandelt, sagst du. richtig. dieser "leichtsinn" macht einen beweis seitens der kläger unmöglich. verantwortung dafür liegt einzig bei jenoptik. das ist zwar keine straftat führt aber zur beweislastumkehr.
wer die beweisführung des gegners unmöglich macht, steht selbst in der beweispflicht, heisst es dazu in nem anderen BGH-urteil. Daher ist auch die beweislatumkehr nur allzu logisch.
Deine zweifel sind doch überhaupt gar keine mehr.
Es gibt zwei fragliche punkte, die der bestätigung des BGH bedürfen bzw. da als allgemeingültig für weiteren ähnliche fälle manifestiert werden sollen.
zum einen die Verkehrsfähigkeit. könnte sein,d ass dein "vertrag", von dem du sprichs, irgendwie reinpasst.
allerdings ist das statement des OLG eindeutig und schlüssig.
zum anderen die beweislastumkehr. Jenoptik hat "leichtsinnig" gehandelt, sagst du. richtig. dieser "leichtsinn" macht einen beweis seitens der kläger unmöglich. verantwortung dafür liegt einzig bei jenoptik. das ist zwar keine straftat führt aber zur beweislastumkehr.
wer die beweisführung des gegners unmöglich macht, steht selbst in der beweispflicht, heisst es dazu in nem anderen BGH-urteil. Daher ist auch die beweislatumkehr nur allzu logisch.