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1000% oder alles nur fake?


Beiträge: 1.772
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Dt. Effecten- und. 0,378 € +11,18% Perf. seit Threadbeginn:   -84,25%
 
fuzzi08:

Hans A. Bernecker: "Oppositionsprofis am Werk"

 
20.04.05 11:34
Nach längerer Zeit gibt's mal wieder ein Statement von Bernie zu JENOPTIK
und DEWB:

"Nachrichtlich: JENOPTIK überrascht mit einigen interessanten Fakten, die
diese Aktie eigentlich erneut zu einem Kauf machen. Aber nur eigentlich.
Das Erbe von Lothar Späth mit seiner unglücklichen DEWB-Strategie ist recht-
lich noch nicht ausgestanden. Das ist einfach nicht zu kalkulieren. Denn die
Gegner sind gewiefte Oppositionsprofis, die nicht den endgültigen Sieg vor
Gericht suchen, aber einen teuren Kompromiß. Ich wage dazu kein Urteil.
Die Einlassungen von Späth zu diesem Thema sind völlig ungenügend.
Der jetzige Chef muß es ausbaden."

Mein Urteil: a
Aus der Sicht Berneckers erst mal Daumen rauf für DEWB.
Analog dazu: Daumen runter für JENOPTIK.
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IDTE2:

sehr interessant

 
20.04.05 12:03
damit sinkt die wahrscheinlichkeit, dass jenoptik sich mittels vergleich mit dem EINEN KLÄGER aus der sache stehlen kann wohl gen nullpunkt.

nun bleint wohl als einzige alternative der aufkauf übrig.
Antworten
fuzzi08:

Potzblitz, IDTE

 
20.04.05 12:31
Du lebst ja noch...dachte schon, Dich hat's rausgespült.
Oder meldest Du Dich am Ende schon aus dem Jenseits?
Antworten
IDTE2:

sehr witzig :-)

 
20.04.05 14:09
da macht man nur mal einen tag pause und schon kommen diese gerüchte auf...  


bin natürlich noch voll dabei. gehöre schliesslich nicht zu denen, die erst ne aktie in den himmel heben, um einen tag später zu verkaufen.

bin nachwievor voll von der story überzeugt und gebe kein stück her. ist halt nur ein bisschen öde in ner konsolidierung andauernd etwas zu posten.
Antworten
ich_will:

Der Weg, von dem so oft ich vorher schon gehört o. T.

 
20.04.05 19:04
(Verkleinert auf 98%) vergrößern
1000% oder alles nur fake? 7327
Antworten
IDTE2:

apropos gerüchte

 
21.04.05 09:48
habe doch glatt den fricknahen(???) börsenbrief "pennystockraketen" in mienem e-mail-postfach gefunden (werbeexemplar).

mal abgesehen davon, dass ich mich frage was unsere DEWB dort zu suchen hat ;-(  , steht da eine kleine passage zu drin.


und zwar:  "DEWB nach abfindungsspekulation vorerst heiss gelaufen. Es halten sich jedoch Gerüchte im Markt, Jenoptik würde "vorsichtshalber" unter 8€ kaufen, um einen grösseren Schaden zu vermeiden. "



ich glaub ich geb in naher zukunft auch einen börsenbrief raus...
Antworten
IDTE2:

ganz schön ruhig hier

 
21.04.05 15:00
dafür dass wir diese woche noch über 6€ gehen, ist hier ziemlich wenig los...
Antworten
ich_will:

von WO kopiert mit dem Satz des Jahres

 
21.04.05 15:18

<!--StartFragment --> 

#140 von 7U391aus03  Userinfo 1000% oder alles nur fake? 1907951 1000% oder alles nur fake? 1907951  21.04.05 12:08:09  Beitrag Nr.: 16.424.549
 Dieses Posting:  versenden | melden | drucken | Antwort schreiben

Folgende Antwort bezieht sich auf Beitrag Nr.: 16.420.594 von Timburg am 20.04.05 20:31:21


Also mein persönlciher Eindruck zur Gesellschaft war recht gut, was die fundamentals betrifft.

Die Gesellschaft hat gerade erst ca. 25 Mio. EUR erlöst (inkl. notierter Aktien des amerikanischen Käufers der OASIS). Dieser Betrag wird nahezu vollständig in die Schuldentilgung gehen. Es verbleiben dann noch ca. 20 Mio. EUR Verbindlichkeiten. Nach Ablauf der Haltefrist wird man auch die anderen notierten Beteiligungen Nexus und MediGene verkaufen. Macht nochmal ca. 14 Mio. EUR. D.h. unterm Strich vielleicht 5 bis 10 Mio. EUR Verbindlichkeiten. Aktuelle Market Cap und Verbindlichkeiten machen dann ca. 85 Mio. EUR aus und das ist die Gesellschaft auf jeden Fall wert. In diesem Jahr wohl noch mindestenz 2 Exits. Auch von daher kein wirkliches Risiko. Dass die Aktien vor kurzem noch deutlich niedriger standen liegt wohl (Entschuldigung!) an der Dummheit der Kleinaktionäre. Wer verkauft, weil Börsenmagazine was über drastische Umsatzeinbrüche bei Beteiligungsgesellschaften schreiben hat es nicht besser verdient - und die Journalisten gehören gefeuert.

Im Übrigen ist das Management der Jenoptik hörig, was (s. weiter unten) dazu führen dürfte, dass man sich nicht besonders positiv darstellt um das Aufkaufen durch Jenoptik nicht zu verteuern. Auf die Frage, wie eigentlich die Abschreibungen berechnet wurde, konnte man nicht wirklich überzeugend antworten. Klang eher nach großzügigem Auswürfeln zum Wohlgefallen des Großaktionärs um den Kurs zu drücken.


Aber, und das ist derzeit wohl viel spannender, wen interessieren eigentlich die fundamentals? Wie es Herr Gerkens auf der HV so schön gesagt hat: " Sie haben micht nicht davon überzeugt, dass die Firma 450 Mio EUR wert ist, also werde ich das Abfindungsangebot des Großaktionärs annehmen, auch wenn der davon nichts wissen will" .

Es gab eine Menge Branchenprominenz auf der HV. Hierzu zähle ich Christof Schäfers (Falkenstein), Dr. Günter Ross (ehemaliger Bundesrichter), Herr Gerkens (ehemals Cathago) und ein paar weitere. Auf der Präsenzliste war u.a. Herr Knoesel verzeichnet. Die kaufen DEWB Aktien nicht aus fundamentalen Gründen. Die sind von dem Andienungsrecht überzeugt. Wie ich am Rande gehört habe, sind da wohl auch ganz anständige Summen und Stückzahlen in deren Depots. Wegen der angemeldeten 10.000 Stück kommt Herr Schäfers wohl nicht von Hamburg nach Jena. Gerüchten nach soll auch Balaton Aktien aufkaufen.

Das Urteil wird bestand haben, da bin ich mir sicher. Jenoptik wird es auch wissen. Natürlich müssen sie sich selbstsicher zeigen - aber wer schon in der zeitung Aktienrückkäufe quasi ankündigt, zeigt, dass er Panik hat (sonst würde er das wohl nicht öffentlich sagen).

Und die Kursentwicklung spricht ja auch Bände. Wie bei diesem mit Wasser und kleinen weißen Kunstschneeflocken gefüllten Glaskugeln. Erst kräftig aufwirbeln, dabei eine menge Aktien kaufen und die man verloren hat von den zittrigen Kleinaktionären (die 2 Tage für ein Langfristinvestment halten) durch das gezielte Auslösen von stop loss und hohen Volatilitäten langsam einsammeln. Man schaue sich einfach nur mal die Volumina an. Ich wette, dass da keine 10 Aktionäre mehr in der Aktie sind, die ihre Aktien wegen einer Telefonhotline gekauft haben.

Ach ja: Die wohl spannendste Frage auf der HV kamn von Herrn Gerkens. Wie Jenoptik denn wissen will, welche Aktien für den Erhalt einer möglichen Erhöhung der Ausgleichszahlung (nicht der Andienung) berechtigt sind. An dieser Frage kann man sehen, dass Jenoptik auch vor dem BGH verlieren wird. Denn unabhängig von der Abfindung zeigt dies, dass sie ein richtiges Problem haben. Eine Antwort hierauf erfolgte natürlich nicht. Auch Dr. Ross zeigte sich wie Herr Schäfers überzeugt, dass das Urteil Bestand haben wird.

Fazit: ich will inklusive Zinsen 30 EUR für meine Aktien haben. Im Rahmen von Vergleichsgesprächen wäre ich bereit auf die Zinsen und die Nachbesserung aus dem Spruchverfahren zu verzichten. 26,51 reichen auch, man ist ja nicht gierig!

Antworten
ich_will:

wir schließen heute im

 
26.04.05 10:53
plus

IDTE2 gesperrt?

kommt jetzt die 3
Antworten
IDTE2:

häh

 
26.04.05 10:59
Ich bin noch da. Nichts gesperrt.

aber momentan nicht viel los hier. Verkaufen will keiner mehr und die Kauflaune hält sich momentan auch in Grenzen. Da wartet wohl jemand auf einen grösseren Geldsegen um zuschlagen zu können. Wird ja nicxht mehr so lange dauern bis Jenoptik das grosse Geld sieht.
Spätestens dann sollte es wieder hoch gehen.

Der Gag ist ausserdem, dass die DEWB-Aktie bei Nichtannahme der Revision auf einen Schlag 32€ wert wäre... Und wir stehen bei 5€.


Sachen gibts...
Antworten
fuzzi08:

IDTE

 
26.04.05 11:45
"Der Gag ist ausserdem, dass die DEWB-Aktie bei Nichtannahme der Revision
auf einen Schlag 32€ wert wäre... Und wir stehen bei 5€."

Das könnte ein Trugschluß sein.

Daß der BGH die Revision nicht annimmt, glaube ich nicht. Schließlich ist sie ausdrücklich zugelassen worden. Der BGH wird also entweder urteilen oder zu-
rückverweisen (an die Vorinstanz).

Wie auch immer: sollte der Kläger am Ende obsiegen, ist für die übrigen Aktio-
näre damit noch lange nichts gewonnen. Jedenfalls sagt JENOPTIK, kampflos
gäbe es nichts. Als mußte jeder andere Anspruchsteller ebenfalls klagen. Da
aber -das ist eine altbekannte Gerichtsweisheit- bei jeder Klage der Kasus
doch ein wenig anders ist, könnte das Urteil sicher nicht ohne weiteres 1:1
auf andere Fälle angewandt werden.

Man sollte eine wichtige Tatsache im Auge behalten:
Als JENOPTIK das Abfindungsangebot aussprach, gab es nur wenige Aktien. Von
diesen wenigen wurde inzwischen (laut Angabe von JENOPTIK) ein Großteil einge-
zogen und abgefunden. Vom Rest dürfte der Löwenanteil immer noch in den Hän-
den der Erstbesitzer sein, die ja auf Nachbesserung des Angebotes durch die
Spruchkammer hoffen (dürfen). Es wäre abwegig anzunehmen, daß von diesen
Aktionären nun einer für lächerliche 5,- EURO verkauft. Allenfalls wäre es denk-
bar, daß er zu Zeiten, als der Kurs noch wesentlich über der Abfindungsmarke
stand, verkauft hat.
Daraus folgt:
Wenn überhaupt, dann dürften realiter nur eine Handvoll abfindungsberechtigter
Aktien an der Börse verkauft und in den freien Umlauf gelangt sein, bzw. im
Nachhinein erworben worden sein.
Die "Hardliner" -das sind die, die große Bestände erworben und das Spruchverfah-
ren angestrengt hatten- haben ohnehin mit Sicherheit noch nicht verkauft.

Ich glaube nicht, daß der BGH ein "akademisches" Urteil fällen wird. Er wird eher pragmatisch entscheiden, und dabei die Interessen der Anleger (derjenigen, die
Abfindung begehren und derjenigen, die sie zahlen müssen) abwägen.
Er könnte also die Klage sehr wohl abweisen mit der Begründung, daß letztlich we-
gen der Intransparenz Klarheit und Gerechtigkeit nicht (mehr) hergestellt werden
können.
Durch die Abweisung der Klage würde aber immerhin erreicht, daß die Befriedigung zweifelhafter Ansprüche einiger weniger zulasten einer großen Zahl anderer verhin-
dert wird.


Antworten
ich_will:

!

 
28.04.05 15:18
FRANKFURT (Dow Jones-VWD)--Standard & Poor's Ratings Services hat das Rating für die Unternehmensbonität der Jenoptik AG, Jena, auf "B" von "B+"
gesenkt. Der Ausblick sei stabil, hieß es in einer Mitteilung vom Donnerstag. Die Abstufung reflektiere die anhaltende Unsicherheit über die Strategie des Unternehmens. Zudem sei das Kreditprofil von Jenoptik nicht länger mit einen "B+"-Rating im Einklang, trotz der verbesserten operativen Entwicklung des Konzerns 2004.
(ENDE) Dow Jones Newswires/28.4.2005/nas/chr

28.04.2005, 14:35
Antworten
Kraut:

hier hat wohl wieder jemand die Erlaubnis bekommen

 
29.04.05 10:23
ordentlich viele Stücke einzusammeln.
17.777 Stück zu 2,50 € und der Kurs springt wieder an. Wurde auch mal Zeit.
Antworten
Kritiker:

Deutsche Gerichte handeln meist

 
29.04.05 10:30
nach vorgegebenen Mustern.
d.h., wer Ansprüche stellt, muß beweisen. Der Forderer muß beweisen, daß seine Aktie einen Anspruch auf € 26,- hat, nicht Jenoptik muß beweisen, daß dies nicht so sei.
Wie will also ein späterer Einkäufer beweisen, daß er Ansprüche aus einem alten Recht habe, das er gar nicht kannte.
Und wie soll Jenoptik zum Ausgleich gezwungen werden für Aktien der DEWB? Also muß wohl zunächst DEWB zahlen und diese Verluste würden den Kurs der DEWB senken. - logisch?
Der "Aktionär" zeigt sich hier von seiner übl(ichen Seite.

Was spannend ist in diesem Titel: Was ist DEWB wirklich wert?
Allein um diese Frage sollte es uns gehen. - Kritiker.
Antworten
Kritiker:

Deutsche Gerichte handeln meist

 
29.04.05 10:31
nach vorgegebenen Mustern.
d.h., wer Ansprüche stellt, muß beweisen. Der Forderer muß beweisen, daß seine Aktie einen Anspruch auf € 26,- hat, nicht Jenoptik muß beweisen, daß dies nicht so sei.
Wie will also ein späterer Einkäufer beweisen, daß er Ansprüche aus einem alten Recht habe, das er gar nicht kannte.
Und wie soll Jenoptik zum Ausgleich gezwungen werden für Aktien der DEWB? Also muß wohl zunächst DEWB zahlen und diese Verluste würden den Kurs der DEWB senken. - logisch?
Der "Aktionär" zeigt sich hier von seiner übl(ichen Seite.

Was spannend ist in diesem Titel: Was ist DEWB wirklich wert?
Allein um diese Frage sollte es uns gehen. - Kritiker.
Antworten
fuzzi08:

Kritiker: voll daneben

 
29.04.05 11:36
"" wer Ansprüche stellt, muß beweisen. Der Forderer muß beweisen, daß
seine Aktie einen Anspruch auf € 26,- hat, nicht Jenoptik muß beweisen,
daß dies nicht so sei.""

Völlig falsch: Du hast offenbar nicht realisiert, daß es ein anderslautendes
Urteil des OLG Jena gibt.

""Also muß wohl zunächst DEWB zahlen und diese Verluste würden den Kurs
der DEWB senken. - logisch?""

Nein, nicht logisch - völlig falsch. DEWB muß überhaupt nichts zahlen.
Die Forderungen richten sich alleine gegen JENOPTIK, die wegen ihres aus-
gesprochenen Abfindungsangebotes in der Pflicht stehen.

Insgesamt: voll daneben.
Antworten
Kritiker:

@ fuzzi08 - und warum

 
29.04.05 20:19
wird das Urteil des OLG nicht vollzogen? - Kritiker.
Antworten
fuzzi08:

Kritiker, das Urteil ist

 
29.04.05 21:38
"vorläufig vollstreckbar. Der Bekl kann gegen Sicherheitsleistung von
330 T. EURO die Vollstreckung abwenden..."
Soweit Ziff.4. zur Begründung des Urteils OLG Jena vom 22.12.2004.

Da gegen das Urteil die Revision zugelassen wurde und JENOPTIK auch
Gebrauch davon macht, nützt es den Kläger nichts, wenn er das ihm zu-
gesprochene Geld nimmt: erstens müßte er mehr Sicherheit leisten, als
er bekäme. Zweitens müßte er alles wieder rausrücken, falls er verliert.

Des Zasters endgültig erfreuen darf er sich daher erst, wenn das Urteil
vom BGH bestätigt wird. Wird es verworfen, steht der Kläger böse da:
schätzungsweise 60.000 EURO Kosten werden ihm wohl an der Backe
kleben bleiben.
Antworten
ich_will:

@all

 
04.05.05 14:43

ist es sinnvoll dewb mit einem call auf jenoptik abzusichern?
Antworten
fuzzi08:

Wenn JENOPTIK den Prozess gewinnt,

 
04.05.05 19:58
wird die Aktie unmittelbar explodieren, da sie aktuell bei mindestens
11..12,- EURO stehen müßte. Mit einem Call würde sich ein Vermögen
verdienen lassen. Mit der Aktie allerdings auch. Sobald der Spin-Off
von CLEAN SYSTEMS exekutiert ist, wird die Aktie über 15,- EURO gehen.

Allerdings: falls JENOPTIK den Prozess verliert, wird die Aktie weiter
fallen - je nachdem, wie sich der Verlust quantifiziert darstellt.
Wer dann einen Call hält, wird nicht mehr zum Verkaufen kommen - der
augenblickliche Totalverlust könnte leicht die Folge sein.

Ich rate dazu, die Dinge exakt zu verfolgen und dann ggf. die Aktie von
JENOPTIK zu kaufen; auch wenn der Prozess für JENOPTIK verloren ginge,
dürfte sich die Aktie nach einem Sell-Off wieder erholen; insbesondere
dann, wenn sich anschließen herausstellt, daß JENOPTIK durch kluges
Krisenmanagement den Schaden minimiert hat.  
Antworten
IDTE2:

@kritiker@fuzzi08

 
08.05.05 13:48
Habt ihr eigentlich mal drüber nachgedacht, was ein urteilsspruch pro Jenoptik für Auswirkungen hätte???

Jedes Unternehmen könnte/würde dann in der Zeit des Spruchstellenverfahrens (haben ja mehrere Jahre Zeit) neue Aktien mit gleicher WKN emitieren.
Ich behaupte gleichzeitig, dass KEIN "Ursprungsaktionär" nachweisen könnte Anspruchsberechtigt zu sein. Solange hebt erstens keiner seine Belege auf, zweitens gab es in letzter Zeit und wird es wohl auch in naher Zukunft wohl für jeden häufige Wechsel  seines Onlinebankinganbieters geben. Hinzu kommen mögliche Fusionen u. Übernahmen im Banksektor, so dass auch der Nachweis, die Aktien seit 10 Jahren im Depot zu haben, wohl wegfällt.


Nehmen wir ein einfaches theoretisches Beispiel:

Aktionär X kaufte in sein depot von der Dresdner Bank 1997 Aktien von nem Unternehmen Y.
2000 wechselt er zu Entrium-Bank. Diese wird später übernommen und müsste mittlerweile zur ING-Diba gehören.  
2005 wird Y nun übernommen.  2006 sind 95% der Aktien aufgekauft. Es kommt zum Spruchstellenverfahren. 2007-2010 wechselt X mehrmals seinen Depotanbieter. Das Spruchstellenverfahren zieht sich bis 2015.


Die aktien sind erst seit 2010 in seinem aktuellen Depot und die 20 Jahre alten Kaufbelege hat er auch nicht mehr.

Wie soll der Aktionär nun beweisen, anspruchsberechtigt zu sein?
Antworten
IDTE2:

nochmal an die, die mit nem Urteil pro Jenoptik

 
08.05.05 13:54
rechnen...

Die Kernaussagen des OLG-Urteils:

OLG Jena: Beweislastumkehr für Barabfindungsanspruch bei Vermengung der Aktien außenstehender Aktionäre mit eigenen Aktien des beherrschenden Unternehmens ("Jenoptik AG“)


Leitsätze der Redaktion:

1.Der Barabfindungsanspruch der außenstehenden Aktionäre nach Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ist verkehrsfähig, geht also mit der Veräußerung der Aktie an den Erwerber über, sofern auch der Erwerber zum Kreis der außenstehenden Aktionäre gehört.

2.Der Abfindungsanspruch besteht unabhängig davon, ob der Anspruchsteller die Aktien erst nach Beendigung des Unternehmensvertrages erworben hat, bis zum Abschluss des Spruchverfahrens.

3.Um zu vermeiden, dass abfindungsberechtigte Aktien zusammen mit eigenen, nicht abfindungsberechtigten Aktien an der Börse gehandelt werden, muss das beherrschende Unternehmen Maßnahmen treffen, die von ihm als nicht außenstehendem Aktionär gehaltenen Aktien zu kennzeichnen, etwa durch eine gesonderte WertpapierKenn-Nummer.

4.Unterlässt das beherrschende Unternehmen die gesonderte Kennzeichnung, kehrt sich die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen des Abfindungsanspruchs um: Das Unternehmen muss nunmehr beweisen, dass die von dem Anspruchsteller erworbenen Aktien nicht von einem außenstehenden Aktionär stammen und dass der Anspruchsteller die Aktien auch erworben hätte, wenn er gewusst hätte, dass diese Aktien kein Abfindungsrecht verbriefen.

.
.
.


Die Frist des §5 Abs.2 des Unternehmensvertrages ist nicht abgelaufen. Unstreitig ist vor Beendigung des Unternehmensvertrages über die Höhe der Abfindung ein so genanntes Spruchstellenverfahren eingeleitet worden, das noch nicht beendet ist. Gem. §305 Abs.4 Satz2 AktG endet damit vor Ablauf einer Frist von 2 Monaten nach Beendigung dieses Verfahrens das Recht der Abfindung nicht. Sie besteht unverändert auch zu Gunsten der Aktionäre, die sich dem Verfahren nicht angeschlossen haben, fort (vgl. BGH ZIP 1997, 1193 = NJW 1997, 2242, 2243 … Guano, dazu EWiR 1997, 769 (Hüffer); BVerfG NJW 1999, 1701).


www.rws-verlag.de/volltext-2005/zolg42.htm



Also wenn es zu einem Urteil des BGH kommen sollte, dann wird Jenoptik den Kürzeren ziehen, davon bin ich fest überzeugt.
Wovon ich nicht überzeugt bin, ist das es zu einem Urteil kommen wird...

Nichtsdestotrotz wird der Kurs der DEWB-Aktie nur eine Richtung kennen.
Antworten
fuzzi08:

IDTE

 
08.05.05 14:46
Ich denke, es wäre ein Fehler, die Beweisfrage für alle denkbaren Fälle
in einem Urteil ultimativ lösen zu wollen. Wie so oft im Leben, gibt es
eben Unterschiede zwischen den einzelnen Fällen.

Ich könnte mir vorstellen (was ich hier ja auch schon gepostet habe), daß
der BGH pragmatisch entscheidet - und nicht akademisch. Das müßte nicht
ausschließen, daß gleichzeitig Leitsätze zur Problematik des Nachweises
"alter" Abfindungsberechtigungen aufgestellt werden.

Wie ich für den Fall DEWB eingehend  dargelegt habe, dürften -wenn über-
haupt- nur veschwindend wenige Aktien, die ehemals wirklich abfindungsbe-
rechtigt waren, in den freiem Umlauf gelangt sein. Es wird daher die Kar-
dinalsfrage sein, ob man -um die Rechte dieser wenigen zu schützen- dem
Riesenheer der "Trittbrettfahrer" originär nicht zustehende Rechte zu-
schustern will; und das Ganze zulasten Dritter, nämlich der Aktionäre von
JENOPTIK.

Wohlgemerkt: es kann und wird in diesem Rechtsstreit nicht darum gehen,
JENOPTIK für seine fahrlässige Unterlassung auf irgendeine "gerechte" Art
und Weise zur Verantwortung zu ziehen. - Vielmehr wird es ausschließlich
darum gehen, der einen Gruppe Geld zuzusprechen, das von der anderen zu
bezahlen ist. Und da, so meine ich, könnte am Ende das Pendel zugunsten
des kleineren Übels ausschlagen. Sprich: amn nimmt in Kauf, daß einige
wenige am Ende übervorteilt sind, dafür aber eine Großzahl anderer nicht
"ungerechtfertigt bereichert".
Antworten
IDTE2:

Und ich sehe das Ganze nicht als "Sonderfall"

 
08.05.05 15:06
sondern als Präzedenzfall. Daher ja auch der Gang vors BGH. Wobei sich mir gerade die Frage stellt, wieso dies Jenoptik überhaupt gemacht hat.

Deiner Argumentation hätte sich das OLG anschliessen können. Dann hätte man sagen können, dass es sich um eine spezielle Sondersituation gehandelt hat.

Aber das BGH setzt Maßstäbe für viele gleichartigen Fälle.

Insofern hätte ich die Erfolgsaussichten Jenoptiks vor dem OLG deutlich höher eingeschätzt als vor dem BGH.


Wie gesagt, wenn Jenoptik halbwegs clever ist, klären sie die Sache im Vorfeld des Urteils.
Mit 15€ wäre ich auch schon zufrieden (mit der Hälfte meiner Anteile).



Ach ja, EURAMS erwähnt dieses Thema am Rande eines Späth Portraits.

Mal die wichtigsten Sätze:

"Bei der einzigen Bank, mit der er jemals intensiv zu tun hatte, der Frankfurter DEWB, unterlief ihm freilich ein verhängnisvoller Fehler, der Jenoptik jetzt in eine schwere Finanzkrise stürzen könnte."

"Jetzt rächt sich, dass Späth und seine Finanzexperten im börsenrausch eine Kleinigkeit übersehen hatten: Die jungen DEWB-Aktien wurden nicht gesondert gekennzeichnet. Das aber bedeutet, dass die Inhaber dieser Anteilsscheine genauso einen Anspruch auf die Abfindung von zum Kurs von 26,51€ haben könnten wie ..."


Antworten
fuzzi08:

IDTE

 
08.05.05 19:08
""Wobei sich mir gerade die Frage stellt, wieso dies Jenoptik überhaupt
gemacht hat.""

Die Antwort ist doch ganz einfach:
Erstens, weil das OLG wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Streitfragen
die Revision ausdrücklich zugelassen hat.
Zweitens, weil JENOPTIK gar keine andere Wahl hat. Die Alternative wäre ja
nur gewesen zu zahlen und sich gleich anschließend mit neuen Ansprüchen
konfrontiert zu sehen. JENOPTIK hat in diesem Streit nichts mehr zu verlieren,
aber alles zu gewinnen.

Zur EUROamS:
Ich halte weder von diesem Blatt etwas, noch von den meisten anderen. Es
ist hier wie immer: sobald eine komplexe und schwierig Materie auf Populär-
Niveau gestrafft abgehandelt werden muß, bleibt die Qualität (zwangsläufig)
auf der Strecke. Ich nehme für mich in Anspruch, daß meine Beiträge fundier-
ter sind, als die in den Gazetten. In aller Bescheidenheit, versteht sich.

Und kosten tun sie auch nix für Euch...
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