www.dgap.de/dgap/News/adhoc/...aette-freiburg-b/?newsID=939003Verwertung des Anlage- und Umlaufvermögens der Solar-Fabrik AG im
Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung vor dem Abschluss; Abwicklung der
Verwertungsmaßnahme und Räumung der Betriebsstätte in Freiburg erfolgt bis
30. Juni 2016. Erwerber der Modulproduktionslinie 3 beabsichtigt
Wiederaufnahme der Modulproduktion am eigenen Standort
Nachdem die Solar-Fabrik AG i.I. (ISIN:
DE0006614712) ihren
Geschäftsbetrieb im Juni 2015 eingestellt hatte, lag der Schwerpunkt der
Tätigkeit des eigenverwaltenden Vorstandes im Insolvenzverfahren auf der
Verwertung der vorhandenen zum ehemaligen Geschäftsbetrieb am Standort in
Freiburg gehörenden Gegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens. Die
Verwertung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Sachwalter und den
Mitgliedern des Gläubigerausschusses.
Die Verwertungshandlungen konnten heute durch den beabsichtigten Verkauf
der zuletzt verbliebenen Gegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens an
verschiedene einzelne Erwerber weitgehend abgeschlossen werden. Die
Modulproduktionslinie 3 konnte dabei im Paket u.a. mit dem im Eigentum der
Solar-Fabrik AG stehenden Markenportfolio an die HSL Laibacher GmbH
verkauft werden. HSL beabsichtigt, die Produktion von Solar-Modulen unter
dem Markennamen Solar-Fabrik am eigenen Standort im Raum Aschaffenburg zu
betreiben. Eine Fortführung der Solar-Fabrik AG ist damit nicht verbunden.
Der Verkauf der verschiedenen Vermögensgegenstände und die Räumung der
Betriebsstätte der Solar Fabrik AG in Freiburg werden dabei voraussichtlich
bis zum 30. Juni 2016 vollzogen sein.
Die Eigenverwaltung und der Sachwalter der Solar-Fabrik AG sind auch
weiterhin mit Abwicklungsarbeiten im Insolvenzverfahren befasst. Es handelt
sich dabei bspw. um die Beitreibung von Forderungen zu Gunsten der
Insolvenzmasse. Weiter erfolgt die Klärung der Passivseite, einschließlich
der zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen.
Eine abschließende Aussage über das wirtschaftliche Ergebnis des
Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung ist derzeit noch nicht möglich. Nach
vorläufiger Einschätzung beläuft sich die zum Abschluss des
Insolvenzverfahrens zur Verteilung zur Verfügung stehende freie
Insolvenzmasse auf voraussichtlich rd. Mio. EUR 4,7. Die Guthaben auf den
Konten der Schuldnerin betragen aktuell rd. Mio. EUR 3,3. Weitere Zuflüsse
werden in Höhe von rd. Mio. EUR 4 erwartet. Weitere Masseschulden und
Massekosten - einschließlich der Verbindlichkeiten der Arbeitnehmer aus dem
abgeschlossenen Sozialplan nach § 123ff. InsO - belaufen sich
voraussichtlich auf etwa Mio. EUR 2,7.
Zur Insolvenztabelle wurden bis heute Forderungen in Höhe von insgesamt rd.
Mio. EUR 11,16 angemeldet. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Bisher wurden Forderungen in Höhe von Mio. EUR 3,47 zur Insolvenztabelle
festgestellt bzw. für den Ausfall festgestellt, in Höhe von rd. Mio. EUR
2,79 vorläufig bestritten und in Höhe von rd. Mio. EUR 1,56 endgültig
bestritten. Von den Gläubigern zurückgenommen wurden per heute Forderungen
in Höhe von rd. 720 TEUR. Mit einem Nominalbetrag von Mio. EUR 2,61 zur
Insolvenztabelle angemeldete Forderungen sind bislang noch nicht durch den
Sachwalter geprüft. Forderungen können noch bis zum Abschluss des
Insolvenzverfahrens zur Tabelle angemeldet, festgestellt oder
zurückgenommen werden.
Eine abschließende Einschätzung über die insgesamt im Insolvenzverfahren zu
berücksichtigenden Insolvenzforderungen ist derzeit - u.a. wegen der noch
ausstehenden Forderungsprüfung und vor dem Hintergrund ggf. bestehender
Gewährleistungs- oder Schadenersatzverbindlichkeiten - ebenso wenig möglich
wie über die endgültige Höhe zur Verteilung zur Verfügung stehenden Mittel.
Die derzeit erwarteten Gesamtverwertungserlöse und noch aus der Masse zu
zahlenden Verbindlichkeiten lassen eine hohe Quote auf die zur
Insolvenztabelle festgestellten bzw. festzustellenden Forderungen erwarten;
nicht auszuschließen ist, dass sogar eine 100%-Quote erreicht wird. Wenn
die Insolvenzmasse nach vollständiger Befriedigung der festgestellten
Insolvenzforderungen noch Mittel aufweist, sind ggf. nachrangige
Forderungen beim Sachwalter zur Insolvenztabelle anzumelden, soweit das
Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert (§
174 Abs. 3 InsO). Wenn nach vollständiger Befriedigung auch der
nachrangigen zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen noch Mittel in
der Insolvenzmasse vorhanden sind, so ist dieser Überschuss ggf. an die
Aktionäre herauszugeben (§ 199 InsO).
Eine abschließende Einschätzung über das wirtschaftliche Ergebnis des
Insolvenzverfahrens und die an die Gläubiger sowie ggf. an die Aktionäre
auszukehrende Quote ist derzeit noch nicht möglich.