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Der Anteilsschein der Commerzbank verzeichnet zur Stunde eine Verteuerung von 1,63 Prozent. Er hat sich um 58 Cent gegenüber dem Schlusskurs vom vorigen Handelstag verbessert. Das Papier notierte zuletzt bei 36,14 Euro. Der Anteilsschein der Commerzbank steht somit immer noch besser da als der Gesamtmarkt, gemessen am DAX (DAX). Der DAX notiert gegenwärtig bei 24.962 Punkten. Das entspricht lediglich einem Plus von 0,72 Prozent gegenüber der letzten Notierung des vorigen Handelstages. Den bisher höchsten Kurs verzeichnete die Commerzbank-Aktie am 22. März 2000. Seinerzeit kostete das Wertpapier 184,92 Euro, also 148,78 Euro mehr als derzeit.
Die Commerzbank AG bietet Bank- und Kapitalmarktprodukte und-dienstleistungen für Privat- und Geschäftskunden, Firmenkunden, Finanzdienstleister und institutionelle Kunden in Deutschland, dem übrigen Europa, Nord- und Südamerika, Asien und international an. Sie ist in zwei Segmenten tätig: Privat- und Geschäftskunden sowie Firmenkunden. Das Unternehmen bietet Spar-, Festgeld-, Giro-, Geschäfts-, Tagesgeld- und Gemeinschaftskonten an.
Auch einige Wettbewerber der Commerzbank sind börsennotiert. Dazu gehört beispielsweise die Deutsche Bank (Deutsche Bank-Aktie). Das Wertpapier des Unternehmens liegt aktuell mit 1,47 Prozent im Plus. Auch Konkurrent BNP Paribas SA (BNP Paribas SA-Aktie) verteuerte sich, zur Stunde steht bei dem Anteilschein BNP Paribas SA ein Wertanstieg von 1,01 Prozent auf der Kurstafel in Frankfurt.
| Strategie | Hebel | |||
| Steigender Kurs |
Call
|
5
|
10
|
20
|
| Fallender Kurs |
Put
|
5
|
10
|
20
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Die Aktie der Commerzbank wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.
Das Analysehaus Warburg Research hat das Kursziel für Commerzbank von 30,70 auf 34,80 Euro angehoben, aber die Einstufung auf "Hold" belassen. Dank robuster Entwicklung im vierten Quartal seien die Jahresziele wohl in Reichweite, schrieb Andreas Pläsier am Montag in seinem Ausblick auf die Bilanz.
Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Aktienanalysen von dpa-AFX erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.
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